ehem-user-25-04-2022-1131
Guest
Hey WolframD,
da ich den Neuroradiologen auch noch anstrebe kann ich dir evtl. zwei Beispiele geben, die ggf. deine Theorie stützen .
- das Uniklinikum Jena wirbt explizit damit, dass der Neuroradiologe dort in 6 Jahren erreichbar ist. Dies wird dadurch erzielt, dass in der Weiterbildung zum Radiologen / Neuroradiologen dieses Jahr auf beide Weiterbildungsanteile anrechenbar ist. Kannst Mal auf der Internetseite der NRAD Jena schauen, da müsste das Dokument irgendwo auffindbar sein
- die Ärztekammer Schleswig Holstein hat mir wiederum gesagt, dass solche Anteile entweder auf den Radiologen oder Neuroradiologen anrechenbar sind. Die Weiterbildungszeit darf sich also hier nicht verringern.
- der von dir zitierte Abschnitt ist übrigens aus der neuen WBO , wird sich ja evtl überall dahingehend ändern ? Jedenfalls ist hier auf den Neuroradiologen wohl nichts mehr anrechenbar und die Weiterbildung hat sich für alle auf 2 Jahre verkürzt (eigentlich kontraproduktiv wenn du mich fragst).
Ich hoffe das hilft dir etwas und spricht ja ggf. für gewisse Unterschiede in den Bundesländern ?
Vl hilft ein Anruf bei der entsprechenden Ärztekammer, diese waren bei mir bisher jedenfalls immer gold wert und konnten schnell helfen
Beste Grüße