Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell im BV und schlage mich derzeit mit meinem Arbeitgeber rum wegen des Gehalts bzw. der Ausgleichszahlung wegen der Dienste.
Folgender Sachverhalt: ich bin seit dem 01.01.2021 bei dem AG angestellt, Dienste ab 01.04.21 (werden jedoch ausgezahlt mit einem Versatz von 2 Monaten, d.h. erst im Juni habe ich den Zuschlag für die Dienste im April erhalten).
Bekanntgabe der Schwangerschaft wurde am 01.06. gemeldet (beim AG persönlich eigentlich Mitte Mai).
Ich erhalte jetzt, auf Rückfrage beim AG, keine Ausgleichszahlung, weil die Dienste ja erst zwei Monate später ausgezahlt werden und das Gehalt von März-Mai lt. Abrechnung auf das Grundgehalt begrenzt (durch zeitlichen Versatz der Dienstauszahlung).
Kann ich jetzt nicht nachvollziehen, zumal ich auch gelesen hab, dass einem in so einem Fall (neue Arbeitsstelle, zunächst Dienste erst nach 3 Monaten) dennoch eine Ausgleichszahlung zusteht ?
https://www.marburger-bund.de/sites/...01.2018%29.pdf
Punkt 1.5.1 Absatz 2
Vielleicht weiß jemand näheres dazu?
Viele Grüße und danke!