Aber auch dann wäre keine Unterbringung gerechtfertigt. Aus psychiatrischer Sicht ist nur eine freiwillige Behandlung indiziert. Für das Schulverweigern wäre im Zweifel die Polizei zuständig, nicht die KJP oder?
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Ist zwar nicht Kindeswohl gefährdet - aber sie kommt ihrer Schulpflicht nicht nach (wofür zu sorgen die Eltern haben). Dh müsste es eigtl auch gegen elterlichen Willen gehen aber nicht übers Jugendamt bzw nur indirekt, weil's dann vors Gericht geht.
Aber auch dann wäre keine Unterbringung gerechtfertigt. Aus psychiatrischer Sicht ist nur eine freiwillige Behandlung indiziert. Für das Schulverweigern wäre im Zweifel die Polizei zuständig, nicht die KJP oder?
Die Frage ist vom Tag 1
Das habe ich in einem Famulatur erlebt. Der Patient war 17 und wollte dass seine Eltern nicht wissen. Der Oberarzt hat seine Eltern nicht angerufen. Als ich gefragt habe, meinte er dass es entscheidend ist dass er emotional reif genug ist das selbst zu entscheiden weil er über 14 ist. In der Frage aber kann man nicht rauslesen ob Lara so ein Eindruck macht. Genau das ändert die Antwort. Man kann diese Frage anfechten.
Ist schon angefochten?