Hey Jukka, danke für deine ausführliche Antwort, die ich erst jetzt lese, da das Thema für mich wieder aktuell wird - sehr interessant.
"Sehr wohl ärztlich tätig":
Genau : Die(...) ‚Ausübung des ärztlichen Berufs‘ ist(...) weit und umfasst nicht nur den typischen Kernbereich ärztlichen Handelns, sondern grundsätzlich ebenso eine Tätigkeit beispielsweise in Lehre und Forschung, in Wirtschaft und Industrie, in der Verwaltung, (...).
"- in der bay. LÄK 10% günstigerer Beitrag, weil nicht mehr am Patienten tätig."
Zumindest etwas. Mein Plan war es, die LAEK komplett zu umschiffen. Eine Aufnahme in das bayrische Versorgungswerk ist allerdings auf Nachfrage bei der Versorgungskammer Bayern nur bei ärztlicher Tätigkeit möglich (muss man so im Meldebogen angeben).
Sobald man aber per Definition in einem Bundesland ärztlich tätig ist, ist man auch verpflichtet sich bei der LAEK zu melden.
Wie es aussieht, wenn man diese Meldung aktiv vergisst weiss ich nicht. In Sachsen bspw. prüft das Versorgungswerk proaktiv die gültige Mitgliedschaft in der Ärztekammer.
Um Diskussionen über die Daseinsberechtigung der LAEK vorzubeugen: Ich persönlich habe mit der/den LAEK bisher ausschließlich schlechte Erfahrungen gemacht, und empfinde sowohl die Pflichtmitgliedschaft als auch die horrenden Beiträge als Zumutung. Das kann jeder gerne anders sehen.