Wenn die FMH schon sagt, du sollst einreichen, und dann wird geschaut, wirds darauf hinauslaufen - das sind dann häufig Fälle, wo es um Einzelfallentscheide geht, und die werden dann mit der Weiterbildungskommission etc. der entsprechenden Fachrichtung angeschaut. Da wird es keine klaren Regelungen dafür geben, und das Sekretariat der FMH kann dir da vermutlich auch nicht wesentlich mehr Auskunft geben.