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  1. #251
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    Folgendes Problemstellung: Kollege aus fernem Nicht-EU-Land fällt durch die FA-Prüfung und bekommt als Auflage, noch ein weiteres Jahr im Fachgebiet eines Akutkrankenhauses zu verbringen. Dort fällt er durch ausgeprägtes Nichtwissen und Nichtkönnen auf und wird nach einem halben Jahr in die Reha-Abteilung abgeschoben, macht dort nicht fachtypische Sachen, sondern allgemeinmedizinische Aufnahmeuntersuchungen. Fiel bis zuletzt durch Nichtwissen, z. B. von pharmakologischem Standardwissen und entsprechendem Handeln auf (d. h. hat auch nichts dazugelernt). Schon die Approbation ist also zweifelhaft, geschweige denn die FA-Reife.
    Würdet ihr etwas unternehmen?
    Geändert von rafiki (13.05.2025 um 18:15 Uhr)



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  2. #252
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    Ich bin zwar noch nicht ganz fertig mit dem Studium, aber ja. Man kann nicht vorhersehen, wo der Kollege irgendwann landet und wen er behandelt. Das kann ja ganz schön nach hinten losgehen. Als ich nach Deutschland gekommen bin (ein anderer Studienberuf, unterlag jedoch einem Anerkennungsverfahren), musste ich mehrere Wochen (jetzt weiß ich nicht mehr, ob es 10 oder 12 waren) auf die Anerkennung warten. Das lag nicht daran, dass das Amt so viel zu tun hatte, sondern daran, dass die Nachweise wirklich geprüft wurden, was für mich auch in Ordnung war. Wenn der Kollege irgendwo wirklich studiert hat, wird es entsprechende Nachweise geben und diese werden von irgendwem ausgestellt sein. Die prüfung dürfte also möglich sein.



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  3. #253
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    Ich gehe schon davon aus, dass irgendjemand irgendwann einmal "geprüft" hat, ob ein medizinischer Studienabschluss vorliegt. Ob diese Prüfung wirklich belastbar ist, ist nicht von Interesse, da es ja damit juristisch sicher ist.
    Das heisst, die Behandlung von Menschen unter Aufsicht eines Facharztes kann man nicht mehr verhindern, möglicherweise jedoch die selbstständige Tätigkeit als Facharzt. Eine halbstündige Prüfung zu bestehen, ist letztlich keine Kunst, wenn man mehrmals Anlauf genommen hat. Dass die Realität in der klinischen Praxis anders aussieht, wissen die Prüfer ja erstmal nicht.....



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  4. #254
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    Naja, aber irgendwer muss ja auch ein Weiterbildungszeugnis ausstellen...
    I'm a very stable genius!



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  5. #255
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    Ja, das geschah irgendwo extern, dann FA-Prüfung nicht bestanden, jetzt in anderer Klinik, wo er eben als unfähig auffiel. CA ist längst nicht mehr da, jetzt will ihm fachfremder CA in Vertretung das Zeugnis unterschreiben (ist das erlaubt?), damit die Klinik einen neuen FA bekommt. Er wäre dann einer von zwei FÄ, das heisst Vertreter eines neuen Weiterbildungsbefugten - und nur mit der Befugnis kann man WBA anlocken, damit der Laden weiter läuft.....also alles letztlich Politik, damit eine Firma Umsatz macht.



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