Auch ich habe die Landarztquote von Anfang an für falsch gehalten und hatte dabei immer das Wort "sittenwidrig" im Kopf, oder habe es sogar auch geschrieben. Ich finde es von denjenigen, die die Landarztquote erfunden haben, unfassbar widerlich, diese Quote anzubieten, denn jemand, der dringendst nur Medizin studieren möchte, ist an einem "Point of no return" angekommen und lässt sich durch fast nichts mehr vom Studium abhalten. Aber eben dieser junge Mensch KANN es gar nicht abschätzen, was es später bedeutet, Klinikstress ausgesetzt zu sein, in der Niederlassung den ätzenden KV-Regularien gehorchen zu müssen u.v.a.m.. Es ist sittenwidrig, Studienplätze nach Landarztquotenbedingungen anzubieten. Aber ich sehe das wie Nefazodon: diejenigen, die den Vertrag unterschrieben haben, waren volljährig, so dass ich eine Klage dagegen jetzt auch völlig daneben finde. Man hat den Studienplatz unter Einhaltung bestimmter Spielregeln bekommen und möchte die Spielregeln nachträglich ändern. Tja.........Pech gehabt wäre da meine Antwort als Richter, wenn die Gesetzeslage diese strenge Auslegung erlaubt.
Um mich mal selbst zu zitieren, das war im Jahr 2019.


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