Sicherlich ist dieses Thema hier schon diskutiert worden. Jedoch hab ich nichts konkretes zum PJ´ler gelesen.
Ich war vor einiger Zeit Ersthelfer bei einem schweren Verkehrsunfall. Gott sei dank kam der RTW recht schnell, sodass ich nicht in die Verlegenheit kam, etwas tun zu müssen. Hier jetzt aber meine Frage. Hätte ich, rein rechtlich, einen Zugang legen dürfen? Hätte ich Ringer anhängen dürfen oder sogar intubieren. Nicht dass ich über das notwendige Werkzeug verfüge - es interessiert mich eben rein rechtlich. Es heißt doch so in etwa - was ich mir zutraue und was meinen Fähigkeiten als PJ`ler (1. Tertial) entspricht. Mich wurmt diese Frage schon länger. Von daher würde ich mich über eine Antwort sehr freuen!!!
Danke
Bubbelchen