Hallo!
Ich habe eine Frage zu den in den Staatsexamina angewandten Notengrenzen:
Hatte diese Woche eine Klausur und da wurden folgende Notengrenzen angewandt:
sgt 31-29
gut 28-25
befr 24-21
ausr 20-17
Meine Frage ist nun, ob das so zulässig ist, weil wenn man die Regeln (§14 neue AO http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/...s-ref97-arzt-a) des LPA Ba-Wü anwenden würde, sähe das ganze im oberen Bereich anders aus:
sgt 31-28
gut 27-24
befr 23-21
ausr 20-17
Und da ich zu den Leuten gehöre, die mit den neuen Notengrenzen ne bessere Note hätten, würde ich gern wissen, wie verbindlich eben die AO Regelung bei der Bewertung von normalen Klausuren ist bzw, ob es irgendeine Handhabe gibt, die anderen Grenzen durchzusetzen?
Grüße
xine