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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Habe vorhin mit einem Psychologen gesprochen, und der
    meinte, dass die eine Überweisung vom Arzt brauchen, um
    auf Kosten der GKV tätig zu werden. Daher vielleicht nicht
    A?



  2. #2
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    Habe mal meinen Dad gefragt, der ist zufällig Psychologischer Psychotherapeut.
    Es gibt seit 1999 ein neues Therapeutengesetz dass es den Psychologen ermöglicht ohne Überweisung eines Arztes sogenannte probatorische Sitzungen abzuhalten und sie direkt mit der KV abzurechnen.
    Eine weitere Therapie bedarf eines Gutachtens und einer Untersuchung durch einen Allgemeinmediziner, aber keiner Überweisung!

    Also doch A!



  3. #3
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    Und die ham nich' zufällig 'ne eigene Psychotherapeutenkammer, von der sie zugelassen werden?



  4. #4
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    Da war er sich auch nich sicher,
    der Abschluss ist schon ein paar Jahre her.
    Kann nur sagen, dass es eben dieses neue Gesetz gibt und es eben seit 1999 möglich ist auch ohne Überweisung tätig zu werden.



  5. #5
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    Hi,

    inzwischen gibt es eine Bundeskammer, die aber auch nur ein freiwilliger Zusammenschluss ist, wie die Bundesärztekammer.
    Verbindliche Regelungen können aber nur Landeskammern treffen, wenn sie nach Landesrecht ermächtigt sind.
    Bei den Ländern sind das die Heilberufs- oder Kammergesetze.
    Da könnte man im Einzelfall nachschlagen.

    Ciao



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