Habe mal meinen Dad gefragt, der ist zufällig Psychologischer Psychotherapeut.
Es gibt seit 1999 ein neues Therapeutengesetz dass es den Psychologen ermöglicht ohne Überweisung eines Arztes sogenannte probatorische Sitzungen abzuhalten und sie direkt mit der KV abzurechnen.
Eine weitere Therapie bedarf eines Gutachtens und einer Untersuchung durch einen Allgemeinmediziner, aber keiner Überweisung!
Also doch A!