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Thema: Wartesemester

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.08.2007
    Semester:
    6. Wartesemester
    Beiträge
    13
    Hallo zusammen,

    Ich habe ein Problem bzgl meiner angesammelten Wartesemester, mit dem sich offenbar nicht mal die ZVS auskennt. Oder wie soll ich folgenden Schriftverkehr mit einem ZVS-Angestellten deuten?

    Ich schrieb
    Guten Tag,
    [...] hatte ich meine Ausbildung zum Polizeikomissar angetreten und wurde [...] aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Nun muss ich mich beruflich neu orientieren und würde gern Medizin studieren. Mit einer Abitur-Durchscnittsnote von x,x bin ich bei diesem Studienfach auf jedes einzelne Wartesemester angewiesen. Somit meine Frage: Gibt es für mich eine Möglichkeit das [...]-Semester als Wartesemester anerkannt zu bekommen? Soweit ich weiß, wird die Polizeikommissar-Ausbildung normalerweise nicht angerechnet, aber gibt es für meinen Fall etwas wie eine Sonderregeleung?
    Ich weiß im übrigen auch gar nicht, ob ich überhaupt an der FHöV eingeschrieben war, zumal ich lediglich das bei der Polizei vor dem eigentlich Studium stattfindende Grundlagentraining absolviert habe.


    und bekam die Antwort:
    Guten Tag,
    nach unserem Wissen besteht keine Ausnahmeregelung. Sie sollten in Erfahrung bringen, ob Sie tatsächlich eingeschrieben waren und im Antrag dann die entsprechenden Angaben machen.


    Darauf schrieb ich:
    Guten Tag,
    ich habe bei der Verwaltung der FHöV bzgl der Sachlage einmal nachgefragt.
    Mir wurde gesagt, dass man dort weder immatrikuliert noch exmatrikuliert
    wird. Es besteht lediglich ein Ausbildungsverhältnis mit der
    Landespolizeischule und ein Beamten-Verhältnis auf Widerruf.
    Zudem gibt es dort auch keine Semester, von daher kann man ja auch nicht
    davon sprechen, dass ich dort das [...]-Semester studiert habe.
    Könnten sie bitte einmal nachhören, wie es in diesem konkreten Fall für das
    Wartesemester ausschaut?


    und bekam die Antwort:
    Guten Tag,
    wenn Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, haben Sie
    von dem Zeitpunkt an Wartezeit angesammelt, an dem Sie Ihr Abitur erworben
    haben.


    Wie bitte soll ich das nun deuten? Wird mir das Wartesemester nun angerechnet, weil es an meiner ehemaligen FHöV die Formalität "Einschreiben" nicht gibt? Das stünde zumindest nicht Widerspruch zu dem, was die ZVS offiziell als Wartesemster vorgibt.
    Aber was könnte mir passieren, wenn ich die Zeit als Wartesemester angebe und es sich am Ende doch nicht als solches herausstellt? Meint ihr, ich könnte mich auf diesen Schriftverkehr berufen?

    Einer eine Idee??

    Gruß
    Geändert von Milhouse (31.10.2007 um 13:14 Uhr)



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  2. #2
    aua! Avatar von tpa
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    past perfect
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    526
    Da du offenbar an keiner Hochschule eingeschrieben warst, musst du dies bei deiner ZVS-Bewerbung auch nicht angeben und hast somit seit deinem Abi Semester gesammelt.



    Den Schriftverkehr würde ich natürlich trotzdem für den Fall der Fälle aufbewahren...



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  3. #3
    irgendwo dazwischen
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    Genau so würde ich das auch deuten. Als Wartesemester zählt alles ab Abitur, solange man nicht an einer deutschen Hochschule (also "richtige" Uni) eingeschrieben war. Fachhochschulen, was diese FHöV zu sein scheint, zählen nicht als Hochschulstudium, somit nicht als direktes Studium im Sinne für ZVS.

    Keine Ahnung, wann Du Abi gemacht hast, aber alles ab dort kannst du als Wartesemester ansehen und sobald du (je nach Abi-Note) ca. 9 zusammen hast, kannst du mit Studium loslegen
    Miss you Mum



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  4. #4
    stud.med -> stud.jur.
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    Zitat Zitat von Nilani
    Fachhochschulen, was diese FHöV zu sein scheint, zählen nicht als Hochschulstudium, somit nicht als direktes Studium im Sinne für ZVS.
    Das stimmt nicht. Fachhochschulen sind ganz normale Hochschulen und zählen dann als normales Studium. Das interessiert die ZVS sehr wohl und dann werden die Wartesemester auch nicht gezählt.

    Aber hier scheint der Fall ja irgendwie was anders zu sein.



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  5. #5
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Duisburg-Essen
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    4.931
    Zitat Zitat von thinker
    Das stimmt nicht. Fachhochschulen sind ganz normale Hochschulen und zählen dann als normales Studium. Das interessiert die ZVS sehr wohl und dann werden die Wartesemester auch nicht gezählt.

    Aber hier scheint der Fall ja irgendwie was anders zu sein.
    Der Herr von der ZVS erklärte es mir so: Sobald das Wort Hochschule in dem Namen vorkommt und man immatrikuliert war, ist es ein Parksemester.

    Aber es scheint bei dir was anderes zu sein.

    Gruß



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