Im Losverfahren werden die Studienplätze verlost, die nach den regulären Verfahren inkl. Nachrückverfahren noch übrig geblieben sind (weil zuvor Ausgewählte ihren Platz nicht angetreten haben). Zur Teilnahme muss man soweit ich weiss nur eine Postkarte hinschicken und ein Abitur haben.Zitat von chiodo
Du hast richtig erkannt, dass auch im Abiturbestenverfahren unter Umständen gelost werden muss, ich zitier einfach mal die ZVS:
Der Begriff Losverfahren wird aber üblicherweise nur für die von mir beschriebenen Resteverteilung (die übrigens nur von manchen Unis angeboten wird) verwendet.Zwischen Bewerberinnen und Bewerbern mit gleicher Durchschnittsnote werden die Ranglisten mit Hilfe von sog. nachrangigen Kriterien festgelegt. Dabei gehen zunächst diejenigen mit der längeren Wartezeit vor. Bei gleicher Durchschnittsnote und Wartezeit hat Vorrang, wer einen Dienst vollständig geleistet hat. (Zur Definition des Dienstes siehe in diesem Merkblatt den Abschnitt „Dienst und Bewerbung“.) Schließlich entscheidet das Los.Somit besteht eine eindeutige Rangfolge unter den Bewerberinnen und Bewerbern für einen bestimmten Studiengang. In dieser Reihenfolge wählt die ZVS aus, bis alle Studienplätze, die in der jeweiligen Landesquote zur Verfügung stehen, vergeben sind.
Noch ein paar Links zum Schluss:
http://www.zvs.de/default.htm?Servic...EinzelInfo.htm
http://www.zvs.de/Service/download/M03.pdf (Details zum Abibestenverfahren)
http://www.zvs.de/Service/zvs_info.htm