Aloha,
n kumpel macht grade praktikum im krankenhaus und wir haben heute über schweigepflicht diskutiiert, da mich das auch interessiert da ich ja auch bald KPP machen werde hätte mal ne frage bzgl. der schweigepflicht:
gilt diese nur im bezug auf den patienten (also z.b. wenn man jemanden erzählt "da ist ein patient names xxx und der hat die und die krankheit" etc. pp.) das ist ja ganz klar ein verstoß oder bezieht sich das ingesamt auf die tatsache, also z.b. "es gibt da einen patienten mit ner lungenentzündung"
ist letzteres schon ein verstoß?