Ich dachte, für sowas gibt es medizinische Gutachten....
Ich dachte, für sowas gibt es medizinische Gutachten....
Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen
Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"
Ich hatte mal das selbe Problem, nachdem ein Orthopäde bei mir eine Ziffe für "Beratung nach lebensverändernder Diagnose" abgerechnet hat(Ich habe lediglich ein tractus iliotibialis- Schnappen, also nix schlimmes). Die Krankenkasse wollte dann natürlich prompt mehr Geld haben, dann hab ich aber einfach ein Gutachten machen lassen in dem Stand, dass der Gutachter meine Krankheit nicht als "lebensverändernd" einstuft und dass es dafür auch keinen grund gibt und bla bla....... dann hat die Versicherung alles wieder zurück genommen undm ein Tarif ist gleich geblieben.
Würde dir auch raten so ein Gutachten machen zu lassen, ist leier nicht ganz günstig (so zw. 200 und 300 €) aber besser als immer Probleme mit der Versicherung zu haben!
Wow, das ist ja heftig, das so eine vermeintlich harmlose Formulierung so hart ist. Kenne sowas nur vom Ortho mit Formulierungen wie "Zervikalsyndrom" statt einfache Verspannung, um mehr abzurechnen.
Werde mich erneut beim Neuro vorstellen, hast du das Gutachten bei einem Amtsarzt machen lassen?
Ich vergaß zu erwähnen, das ich wegen der Ohnmacht beim einem anderen Neuro war und der daraus ein Epilepsie-Verdacht machte mit 6mon. ärztl. Fahrverbot. Bin aus allen Wolken gefallen. Der jetztige Neuro hat es nur auf die Hälfte verkürzt, später dann Nachuntersuchung und kein Epilepsie-Hinweis. Also: Synkope.
Jetzt dachte ich wäre wieder versicherbar, aber das Fahrverbot macht mich mind. ein Jahr unversicherbar. Gegen den Erstbefund des Neuro kann man gar nichts machen oder?
Man fühlt sich gesund, aber wird als Risikofall abgestempelt. Wo ist der Anti-Diskriminierungsparagraph? ;)
Geändert von NeuroDünsch (07.11.2008 um 23:18 Uhr) Grund: Ergänzt
Soweit ich weiß, gilt das Fahrverbot nicht nur für epileptische Anfälle, sondern auch für "normale" Synkopen!Zitat von NeuroDünsch
Quelle: Checkliste Innere Medizin (glaube ich)
oder hier
Entscheidend dabei ist ja nicht, ob der Bewußtseinsverlust aufgrund einer EPILEPSIE zustande kam, sondern daß jemand ohne Vorankündigung bewußtlos geworden ist... mag zwar in Deinem Falle konkret mit der Blutabnahme zusammenhängen, aber da wird wohl leider nicht weiter unterschieden.
Wenn Du also nochmal den Gang zum Gutachter anstreben solltest, wäre es vielleicht sinnvoll auf die Blutentnahme hinzuweisen und dies auch so dokumentieren zu lassen. Die Synkope allein wird Dich aus dem Führerschein-Schlamassel nicht rausholen.
Wußte nicht, daß das alles so große Probleme bereitet - da müßte man ja nach jedem Arztbesuch hinterher sein, daß man sieht, was abgerechnet wurde...Zitat von RubinRot
Bezügl. Gutachten werde ich mich mal weiter informieren, wäre gern wieder ein gesunder Normalo
Zum Thema Diagnosen:
Ein Problem kann z.B. auch sein, das wenn man häufig Schnupfen hat und zum HNO geht, dieser dann eine chronische Sinnusitis abrechnet.
"Chronisch" mögen Versicherungen gar nicht und kostet mind. einen Zuschlag.
Als GKK-Patient bekommt man von den Diagnosen ja meist wenig mit was abgerechnet wird.