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  1. #1
    Sind wir gleich da?
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    Hallo ihr Lieben,

    eine reine Verständnisfrage:

    Angenommen, ein Zahnmedizinstudium in Berlin wurde mit der Note "gut" abgeschlossen. Ein Vierteljahr als Vorbereitungsassi gearbeitet, nun der Wunsch doch noch Medizin zu studieren, um danach in die MKG zu gehen.

    Macht 3 Punkte für die Note des Erststudiums plus 9 Punkte für die zwingenden beruflichen Gründe, im Ergebnis also 12 Punkte. (richtig so?)

    Meine Frage: reichen die für eine sofortige Zulassung im WiSe 09/10 und wie sicher ist es, dann auch an der Charité einen Platz zu bekommen? (Sozialkriterium 3 --> unbefr. Beschäftigungsverhältnis in Berlin als ZA).

    Vielen lieben Dank für eure Einschätzungen und
    Meinungen.

    Herzliche Grüße, Steffi



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Hi, mit 12 Punkten dürftest Du einen Platz sicher haben. Wenn das Sozialkriterium greift, sollte auch die Ortspräferenz (Berlin) kein Problem sein. Speziell bzgl. der Ortpräferenz vgl. die Werte in der Wartezeitquote der letzten WS, da die Zweitstudis bei der Ortsverteilung in der Wartezeitquote berücksichtigt werden.



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  3. #3
    Sind wir gleich da?
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    Danke für deine Einschätzung MacDuff

    Und wo finde ich die Zulassungsergebnisse und die Grenzen für die Ortsverteilungen der Zweitstudienbewerber vom letzten Semester?

    Nachtrag:

    ...gefunden...

    Das heißt, in Bezug auf die Tabelle unter zvs.de, gab es in Berlin Zulassungen für die Zweitstudis mit OP1 und min. Soz.kriterium 4? Die Note spielt dann ja keine Rolle mehr, nicht?!
    Geändert von SteffiChap (25.05.2009 um 16:37 Uhr)



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  4. #4
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    Ich hab die Tabelle jetzt nicht vorliegen, aber wenn da ne 4 steht, bedeutet das, dass du mind. Soz.-Kriterium 4 brauchtest, um an diesem Ortswunsch zugelassen zu werden.
    An welcher OP du welche Uni nennst, spielt mWn keine Rolle, ebenso wie die Note bei der Verteilung auf die Orte keine Rolle spielt.

    Es gibt also quasi zwei Pools:
    Einer für die generelle Zulassung, wo dann Note, etc. zählen, und nen zweiten wo du dann mit den ganzen Wartesemestlern zusammengepackt wirst und dann wird geguckt, wer wohin kommt -> da ist dann nur noch die OP wichtig.



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  5. #5
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    Zitat Zitat von Crazy Bird Beitrag anzeigen
    Es gibt also quasi zwei Pools:
    Einer für die generelle Zulassung, wo dann Note, etc. zählen, und nen zweiten wo du dann mit den ganzen Wartesemestlern zusammengepackt wirst und dann wird geguckt, wer wohin kommt -> da ist dann nur noch die OP wichtig.
    Stimmt so nicht ganz, ist aber vom Prinzip her richtig.

    Es gibt zwei Pools, wie CrazyBird schon gesagt hat:
    Im ersten Pool wird nur unter den Zweitstudienbewerbern eine Rangliste erstellt, wobei die Abschlussnote, die Motivation, berufliche Gründe, etc. miteinfliessen. Da es für die Note Punkte gibt und diese Punkte mit anderen Punkten aufaddiert werden, zählt die Note nicht direkt als Kriterium. Anders ist es dann im zweiten Pool, dem Wartesemesterpool:
    Nach der oben genannten Rangliste wird eine bestimmte Anzahl Bewerber mit den Wartesemesterbewerbern zusammengewürfelt und gelten nun wie diese. Als Kriterium für die Ortsverteilung zählt dann, wie auch bei den Wartesemestlern, das SK, die OP und die DN (Bei Zweitstudienbewerbern eben die Abschlussnote).

    Hoffe das war verständlich.



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