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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Anfänger
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    Ich habe mal eine ganz wichtige frage an euch:
    Ich habe direkt nach dem abi, von Juni bis august, zwei Monate Krankenpflegepraktikum auf der Gerontopsychatrie gemacht.Also eine mischung aus psychatrischer beobachtung und richtiger pflege,(ich weiß nicht, wie viele windeln ich in der zeit gewechselt habe) So weit, so gut. Auf einmal lese ich, dass nicht jedes Bundesland ein Praktikum auf einer psychatrischen station anerkennt. Über NRW heißt es, es würde einzelfallmäßig entschieden, was mir ja so gar nicths sagt. Ausserdem frage ich mich, welches LPA überhaupt zuständig ist? Studieren tue ich hoffentlich ab oktober in köln, leben tue ich in Essen, geboren bin ich allerdings in Braunschweig, also niedersachsen. Und wie lasse ich mir das überhaupt anerkennen?Bringe ich das zur immatrikulation mit oder wie?
    wäre nett wenn mir einer von euch weiterhelfen könnte, evtl sogar selbst ein psychatriepraktikum gemacht hat;)
    danke im vorraus



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    So weit ich informiert bin, stellt dir die Pflegedienstleitung ein Zeugnis aus, dass du dann bei deiner Bewerbung zum Physikum im LPA des Landes deiner Uni einreichst.

    So weit ich weiß, darf das Pflegepraktikum nur in einem Krankenhaus statt finden, allerdings ist dabei die Fachrichtung egal - hauptsache kein Funktionsbereich. Ich denke, da wird dir niemand einen Strick draus drehen.

    Aber warte lieber noch auf ein paar andere Antworten, ich bin mir da selbst nicht ganz so sicher. Hat die PDL deines Hauses dir gesagt, dass du das KPP dort ableisten kannst?



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  3. #3
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Solange du noch nicht immatrikuliert bist, ist das LPA deines Heimatbundeslandes für dich zuständig.
    Buchmacher - Wetten aller Art zu jedem Einsatz!!!



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  4. #4
    Platin Mitglied Avatar von lilapple
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    Ruf doch einfach mal beim für dich zuständigen LPA an
    Hab das bei Ungewissheit (bei mir wegen einiger Tage Praktikum vor Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung) auch gemacht, die geben da anscheinend i.d.R. nett Auskünfte und waren zumindest in meinem Fall auch gar nicht kleinlich oder so.



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  5. #5
    Anfänger
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    ich habe nochmal eine frage. Auf www.thieme.de steht das:
    "
    Der Krankenpflegedienst wird nur anerkannt, wenn er in einem Krankenhaus/Klinik mit ständiger ärztlicher Leitung und pflegerischer Hilfeleistung auf einer Bettenstation gemacht wurde. Wichtig ist das Stichwort "Grundpflege", das heißt, ihr versorgt unter der Anleitung des Pflegepersonals Patienten, die im Bett liegen und der Pfege bedürfen. Seit ihr beispielsweise nur als Bettenschieber zwischen OP und Station eingeteilt, so ist das sicherlich nicht als Hilfe in der Grundpflege vom LPA anzuerkennen. In Zweifelsfällen am besten beim LPA nachfragen (Adresse, Homepage und Telefonnumer unten)

    Der Krankenpflegedienst in einer Psychiatrie bzw. Psychosomatik wird in manchen Bundesländern NICHT anerkannt!
    Diese Aussage gilt wie viele im Zusammenhang mit dem Krankenpflegepraktikum nicht für alle Bundesländer - Hamburg erkennt zum Beispiel 30 Tage auf einer psychiatrischen Station an. In NRW wird ggf. eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Voraussetzung für eine Anerkennung ist in jedem Fall eine genaue Tätigkeitsbeschreibung der Pflegedienstleitung."

    Auf dem Formular für das krankenpflegedienstzeugnis ist gar kein bereich für die tätigkeitsbeschreibung. wie habt ihr das gelöst?



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