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Zitat von
selfi
mal ne vielleicht ganz doofe frage: muss die approbation in dem bundesland beantragt werden, in dem man arbeiten will oder in dem man studiert hat?
und noch was (sorry wegen der fragerei) muss man sich nach dem mündlichen exmatrikulieren?
Es kann sein, dass Du für die mündliche Prüfung bereits schon gar nicht mehr immatrikuliert sein musst. Ich würde morgen sofort beim Stud-Sek. anrufen und die ausfragen, evtl. bekommst du dein Geld noch zurück!!
Ansonsten musst Du Dich, meine ich, einfach nicht zurückmelden. Damit bist Du dann automatisch exmatrikuliert.
Falls du noch eine Dr.-arbeit bearbeitest, wäre es aber von Vorteil immatrikuliert zu bleiben... Dann kann man sich, zumindest in GÖ, als Promotionsstudent runterstufen lassen und muss nicht den vollen Beitrag leisten.
Die Frage mit der Approbation habe ich auch noch nicht so ganz beantworten können...