Hallo,
ich studiere grad Medizin im 7. Sem. und mach mir jetzt doch Sorgen:
ich wurde im Mai 2000 zu 18 Monaten Freiheitsstrafe wegen Verstoß gegen das BtMG verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung verhängt (3 Jahre).
Jetzt meine Sorge:
bekomme ich unter diesen Umständen überhaupt eine Approbation? Oder eine Anstellung?
Ich habe schon vorm Studium als MTA an einer Uni gearbeitet, die hatten auch schon ein Führungszeugnis verlangt. Damals musste mein Chef unterschreiben, dass ich nicht mit BtM in Berührung kommen würde. Als Arzt gibt es solche Stellen wohl gar nicht (?), so dass ich trotzdem eine Approbation bekommen könnte?
Wie lange sind solche Strafen im Auszug des Bundeszentralregisters eingetragen?
Bevor ich einen Anwalt frage, hoffe ich, dass mir hier schonmal jemand eine Richtung weisen kann.
Danke schonmal
gandalf