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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
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    Bauschamane
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    Hab mal wieder ne Frage an Euch, weil ich mich damit nicht so auskenn.
    Also es geht nicht um die Kompetenz von RettAss´en im Sinne von können, sondern im Sinne von dürfen.

    Also, hab vor ner Weile nen Patienten mit US-Fraktur erstversorgt. Zugang gelegt, Ketanest und Dormicum gegeben, SamSplint angelegt, überwacht.
    Da wir nicht selber transportieren durften, haben wir nen RTW angefordert, der ihn ins Krankenhaus gebracht hat.
    Hab bei der Übergabe dem RettAss das restliche Dormicum und Ketanest in beschrifteten Spritzen mitgegeben, weil ich dachte, die würden noch was nachgeben wenn nötig (Junger Patient, keine Vorerkrankungen). Jettz hab ich im Nachhinein erfahren, dass die nix davon gegeben haben weil sie ohne Arzt nicht durften. Hat mich ein bischen geärgert, da ich sonst vor der Abfahrt noch was nachgegeben hätte.

    In nem anderen Fall war das kein Problem. Da hab ich den Rest auch mitgegeben und der RettAss hat mich gefragt, ob er davon nachgeben darf. Und als ich -als Arzt- das ok gegeben hab, hat das wohl gepasst.

    Bin jetzt was verunsichert. Was dürfen RettAsse denn nu und was nicht (also wenn kein Arzt dabei ist)?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Rettungsassistenten dürfen in Abwesenheit eines Arztes keine Medikamente geben, abgesehen von der Ausnahme der sog. "Notkompetenz", die aber auch nur für wenige Medikamente gilt.

    Wie jetzt genau die rechtliche Regelung ist, wenn der Arzt sagt, kannst ruhig noch was geben, aber ich begleite den Transport nicht, weiss ich gar nicht....
    Von "damals" kenne ich das so, dass wir es gemacht haben, aber man muss dazu sagen, dass die man die (Not-)Ärzte auch gut kannte. Hätte mir das jetzt jemand unbekanntes gesagt, weiss ich nicht, ob ich es gemacht hätte, denn letztlich, wenn irgendetwas ist, bist du ja der Dumme. Wenn es hart auf hart käme, würde der Arzt wahrscheinlich eher nicht sagen, man hätte das auf seine Anweisung hin getan....

    Viel geredet, nichts gesagt So ein Transport sollte begleitet werden, finde ich
    Geändert von Fiffili (07.03.2010 um 09:24 Uhr)



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  3. #3
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Soweit ich das weiß, halten sich die Gerichte (und es geht letztendlich ja um den Fall, dass etwas schief geht und ein Gericht die Rechtmäßigkeit des Handelns bewerten muss) an die Stellungnahmen der Bundesärztekammer.

    Notfall: Notkompetenz I
    Notfall: Notkompetenz II
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  4. #4
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    Ich kann als Arzt ja ärztliche Handlungen an nicht-ärztliches Personal delegieren, wenn ich zum RD-Personal sage: "Wenn der Pat. wieder Schmerzen bekommt, dann geben Sie ihm noch mal X mg Dormicum und Y mg Ketanest."



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  5. #5
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    4.926
    Das ist aus meiner Sicht ein Unterschied. Delegieren kann man, wenn man auch vor Ort ist oder (wie im Krankenhaus) schnell vor Ort sein wird, wenn Komplikationen auftreten.
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