Aber die Leute werden nach Reihung Nawi+DN fürs AWG eingeladen /bzw. nicht eingeladen(?)
Aber die Leute werden nach Reihung Nawi+DN fürs AWG eingeladen /bzw. nicht eingeladen(?)
Wer in den Fußstapfen eines anderen wandelt, hinterläßt keine eigenen Spuren. (Wilhelm Busch)
Ich kann mir nicht vorstellen, warum zum Auswahlgespraech nach hochschuleigenen Kriterien geladen wird, die Ergebnisse der Gespraeche aber nur mit der Durchschnittsnote verrechnet werden. Das wuerde doch das ganze Konzept auseinander pfluecken.
All work and no play makes Jack a dull boy.
Naja, ich verstehe die Formulierung schon so, und ihr?
"Bei der Auswahl der Teil-nehmer / Teilnehmerinnen für die Auswahlgespräche werden diejenigen Bewerber / Bewer-berinnen entsprechend der Reihung nach Satz 1 berücksichtigt, die nicht bereits nach Satz 1 einen Studienplatz erhalten....haben"
Wer in den Fußstapfen eines anderen wandelt, hinterläßt keine eigenen Spuren. (Wilhelm Busch)
Ah ok... dann hab ich wohl nur Schmarrn erzählt und schließe mich deiner Meinung an
Kann man irgendwo in dieser Satzung auch herauslesen, welche Grenze letztes Jahr für eine Einladung zum AWG bestand? Hab nämlich nix gefunden...
Da müsstest du wohl direkt nachfragen. Vorauswahl ist 2,3 und 1. OP. Dann werden nach der Reihung diese "Anzahl" an Personen zum AWG eingeladen:
"....wird sodann eine der dreifachen Zahl der noch zu vergebenden Studienplätze entsprechende Bewerberzahl zu einem Aus-wahlgespräch gebeten..."
Quelle: https://www.uni-rostock.de/fileadmin...zin-050308.pdf
Aber ob das nun alles so richtig interpretiert ist, keine Ahnung...habe da auch so meine Probleme mit der Zulassungsordnung!
Wer in den Fußstapfen eines anderen wandelt, hinterläßt keine eigenen Spuren. (Wilhelm Busch)