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Thema: Zweitstudium

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich bin 30 Jahre alt und Rechtsanwältin. Ich beabsichtige nun das Studium der Medizin aufzunehmen. Nun benötigt man dazu den sachlichen Zusammenhang zu dem juristischen Studium.

    Hat jemand da gute Ideen?

    Ich hätte mein starkes Interesse für das Medizinrecht angegeben mit detailierten Ausführungen (haben schon einige Fälle vertreten u.a. auch gegen die Uni Klinik) und ausserdem den interdiziplinären Studiengang Medizin-Ethik-Recht belegt.

    Das Juraexeman in Sachsen ist viel schwerer als in anderen Bundesländer (zb in nordischen) Beachtet das die ZVS? habe im ersten wie im zweiten Examen nur ein befriedigend (knapp unter vb). daher weniger Punkte als für andere Absolventen.

    Wie stehen generell die Chancen den Studienplatz zu bekommen?

    Vielen Dank für die Antworten im Voraus

    Justi



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  2. #2
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    Bezüglich des Studienortes bzw. Studienbundeslandes wird hochschulstart wohl keine Sonderbonierung vornehmen. Im Abitur bewertet sie auch nicht das Bundesland des Abiturs. Vor allem würde hochschulstart wirklich damit anfangen, dann wäre Diskussion vorprogrammiert. Als Beispiel Heidelberg, Köln haben einen guten Ruf in Sachen Jura. Jetzt hat jemand Bayreuth und Hamburg vorzuweisen. Wer bekommt also wie viel?

    Medizinrecht scheint laut dem Forum eine Möglichkeit zu argumentieren. Hast du deinen Schwerpunkt (Fachanwaltin für Medizinrecht) darauf verlagert?



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  3. #3
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    28.04.2011
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    gut das Abitur spielt ja bei mir keine Rolle nur meine Examina!

    Fachanwaltstitel ist angestrebt, allerdings habe ich den Kurs noch nicht belegt, da mir noch einige Fälle fehlen und ich die theoretischen Kenntnisse schon durch meinen Aufbaustudiengang Medizin_Ethik-Recht erworben habe!

    Hatte vor meinem Jura Studium den Wunsch Medizin zu studieren, da ich medizinsich vorgeprägt bin und auch schon in der Altenpflege für zwei Jahre gearbeitet habe, allerdings hatte ich nur ein Abi von 2,9 und keinen Bock meine Zeit mit WS abzusitzen...



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  4. #4
    dem Notenzwang entsagend
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    Dann kann Dein Wille, Medizin zu studieren auch nicht besonders stark gewesen sein. Du hättest ja auch eine Ausbildung machen tun können.. hätte nicht unbedingt medizinisch sein müssen! Ja es hätte sogar so etwas wie Goldschmiederei oder Holzblasinstrumentenbau gereicht, um die Wartezeit zu überbrücken. Oder Du hättest mindestens für ein Jahr ins Ausland gehen können. Oder eine Ausbildung zur Krankenschwester machen und dann ins Ausland gehen können.

    Oder Du hast schlichtweg einen Fehler gemacht und dachtest Dir, dass eine Ausbildung mikrig wäre und ein Studium von Nöten, um überhaupt irgendetwas zu werden. Das stimmt aber nicht. Was ich sagen möchte, ist, dass es mir ein wenig so vorkommt, als seien Sie einerseits nicht unbedingt willensstark genug und/oder ein wenig kurzschlüssig.

    Aber wie bekommt man Sie aus dieser Lage? Sie könnten möglicher Weise versuchen, auch ein Sozialkriterium zu nutzen. Falls eines auf Sie zutrifft.


    Viel Erfolg.
    die.kleine.helene.
    To be, or not to be: that is the question:
    Whether 'tis nobler in the mind to suffer
    The slings and arrows of outrageous fortune,
    Or to take arms against a sea of troubles,
    And by opposing end them? To die: to sleep;
    Hamlet's monologue, Hamlet - William Shakespeare



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  5. #5
    Back on Stage Avatar von Rico
    Mitglied seit
    31.01.2002
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    Zitat Zitat von medizininteressiert Beitrag anzeigen
    Bezüglich des Studienortes bzw. Studienbundeslandes wird hochschulstart wohl keine Sonderbonierung vornehmen. Im Abitur bewertet sie auch nicht das Bundesland des Abiturs. Vor allem würde hochschulstart wirklich damit anfangen, dann wäre Diskussion vorprogrammiert.
    Doch, tun sie, nämlich in Form der Landesquoten bei der Zulassung der Abitursbesten. Und das machen sie eben genau weil die verschiedenen Abiture aus den einzelnen Bundesländern nicht wirklich vergleichbar sind. das steht sogar im Hochschulrahmengesetz (§32, Abs 3, Nr. 1).
    Deshalb wundert es mich eher, dass dannach im AdH alle in einen Topf geworfen werden, da da die Kandidaten aus Bundesländern mit einem NC von 1,0 - wo folglich Leute mit 1,1 ins AdH müssen - Vorteile gegenüber denen aus Bundesländern mit einem NC von 1,4, wo die Besten, die ins AdH kommen 1,5er Schnitte haben und sich erstmal hinten anstellen müssen.
    Wundert mich, dass dagegen noch keiner geklagt hat.
    Zitat Zitat von Die.kleine.helene Beitrag anzeigen
    Aber wie bekommt man Sie aus dieser Lage? Sie könnten möglicher Weise versuchen, auch ein Sozialkriterium zu nutzen. Falls eines auf Sie zutrifft.
    Sozialkriterien gibt es nicht bei der Zweitstudiumsbewerbung.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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