Prinzipiell ja. Aber ist ein enormer Aufwand, und bringt auch viele Risiken mit sich. Außerdem kann es natürlich sein, dass man in deinem Fall dann besonders genau hinschaut, ob der ausländische Schein auch wirklich gleichwertig ist. Die Anrechnung müsstest du dir also unbedingt vorab schriftlich zusichern lassen.
Ist meines Erachtens viel, viel einfacher, dich einfach das nächste Mal gründlich vorzubereiten. Die, die die Prüfung bestanden haben, können dir dafür sicher viele hilfreiche Tipps geben.
Es besteht weiters auch die Gefahr, dass du dich vom in Deutschland bereits begonnenen Prüfungszyklus gar nicht abmelden kannst, und deshalb automatisch endgültig nicht bestehst, wenn du zur nächsten Wiederholung nicht hingehst.