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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    01.04.2011
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    Hallo nochmal...
    Ich bin gerade dabei die Papiere auszufüllen für die Uni Kiel. Komisch ist, dass auf dem Zulassungsbescheid steht, dass ich die Stelle zwischen den 05-14 September annehmen muss und auf der Internetseite der Uni steht, dass ich bis spätestens 09. September meine sachen schriftlich hingeschickt habe..mhhh..

    Zu meiner eigentlich fragen
    Zunächst steht dort; "angestrebter Abschluss"
    Bachelor 1-Fach Master 1-Fach
    Bachelor 2-Fächer Profil Fachergänzung Master 2-Fächer
    Bachelor 2-Fächer Profil Lehramt an Gymnasien
    Master 2-Fächer Profil Lehramt an Gymnasien
    Bachelor 2-Fächer Profil Handeslehrer
    Master 2-Fächer Profil Handeslehrer
    Diplom
    Staatsexamen

    Ich hoffe ich liege nicht falsch, wenn ich "Staatsexamen" ankreuze, denn das berechtigt einendoch dazu, später Arzt zu werden und womöglich noch in eine Fachrichtung zu gehen?


    Die zweite Sache ist: "Form des Studiums"
    Erststudium, Zweitstudium ,Masterstudium ,Promotionsstudium
    Ich hab zuvor natürlich noch nie studiert, also ist es doch "Erststudium" ?
    Und was "Promotionsstudium" angeht, heißt das jetzt, dass ich damit dann meinen Doktor mache, kann ich mir das nicht später überlegen?

    mfg



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Staatsexamen und Erststudium sind richtig.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    01.04.2011
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    weiß hier auch jemand zufällig, ob die "Bewerbernummer"= die "Regestriernummer" ist ? ....man jetzt brauch ich sogar noch ein versericherungsbescheid...



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  4. #4
    Platin Mitglied Avatar von Annaly
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    also ich weiß nicht, ob die das dieses jahr geändert haben, aber wir sind letztes jahr alle zum büro getingelt und die haben das relativ fix geschafft - zulassungsbescheid, versicherungsnachweis und abizeugnis + perso (glaube ich) und dann war dsa fertig und man bekam direkt was in die hand. ausfüllen musste ich da nichts selber, nur was unterschreiben.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von flensburger Beitrag anzeigen
    Ich hoffe ich liege nicht falsch, wenn ich "Staatsexamen" ankreuze, denn das berechtigt einendoch dazu, später Arzt zu werden und womöglich noch in eine Fachrichtung zu gehen?
    Die spätere Fachrichtung hat nichts mehr mit Studium und Uni zu tun.

    Zitat Zitat von flensburger Beitrag anzeigen
    Und was "Promotionsstudium" angeht, heißt das jetzt, dass ich damit dann meinen Doktor mache, kann ich mir das nicht später überlegen?
    Ein Promotionsstudium beginnen kann man erst nach Abschluss des Studiums. Für eine Promotion muss man aber nicht immatrikuliert sein (oder bleiben).



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