teaser bild
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    23.12.2008
    Beiträge
    4

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Moin zusammen,
    Ich bin in der Weiterbildung Allgemeinmedizin und mir fehlen unter anderem noch die 12 Monate Akute Innere nach neuer WBO. Jetzt plane ich eigentlich in eine geriatrische Station zu wechseln, wo der Chef auch eine Weiterbildungsermächtigung für die Innere für 12 Monate hat und ich auch an den internistischen Bereitschaftsdiensten teilnehme. Nur bin ich mir jetzt aber nicht sicher, ob meine Zeiten in der Geriatrie überhaupt anrechenbar wären auf die fehlenden 12 Monate Akute Innere.
    Meine Landesärztekammer konnte mir am Telefon keine genaue Aussage am Telefon geben. Ich sollte eine Email schreiben. Da warte ich noch auf die Antwort. Vielleicht gibt es ja hier aber jemanden der in ähnlicher Situation war und dazu was sagen kann.
    Vielen Dank schon mal vorab.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    776
    Das ist wirklich eine individuelle Beurteilung der zuständigen Ärztekammer bei der jeweiligen Klinik. Gerade durch die neue Weiterbildungsordnung ist da überall einiges im Umbruch.

    Deine Schilderung klingt zwischen den Zeilen danach, als ob die betreffende Geriatrie noch überhaupt keine Weiterbildungsermächtigung nach neuer Weiterbildungsordnung hat. Man kann da normalerweise keinen Behauptungen von Klinikseite wirklich glauben, bevor das Thema in trockenen Tüchern ist, sprich konkret Weiterbildungsermächtigung Akute Innere Medizin im erforderlichen Umfang besteht. Bei uns kämpfen gerade mehrere Beleg- und Reha-Kliniken darum, nach der neuen WBO für den internistischen Teil der Allgemein-Medizin-Weiterbildung anerkannt zu werden. Dauer und endgültiger Ausgang der Auseinandersetzung ungewiß.

    Abgesehen davon könntest du dich natürlich auch darauf einlassen und die Geriatrie-Weiterbildung dann auf andere stationäre Teile der Weiterbildung Allgemeinmedizin anerkennen lassen, sofern die Ärztekammer signalisiert, dass das möglich wäre, obwohl die Klinik bisher möglicherweise noch gar keine Weiterbildungsermächtigung für irgendwas nach der neuen Approbationsordnung hat. Oder einfach generell als Erfahrungszeit sehen. Ich persönlich bin sowieso der Meinung, dass die meisten Weiterzubildenden für Allgemeinmedizin sich zu früh aus der Klinik verabschieden.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    23.12.2008
    Beiträge
    4
    Prinzipiell ist die Situation durchaus verwirrend. Die Klinik selbst gibt die Weiterbildungsermächtigung des Chefarztes für die Innere an. Sie weiß, dass ich dort meine 12 Monate Akute Innere absolvieren will und im Anschluss evtl. noch die Zusatzbezeichnung Geriatrie. All das geht natürlich nicht, wenn sie nicht mal eine Weiterbildungsermächtigung für die Innere nach neuer WBO haben. Daher gebe ich dir absolut Recht. Auf die Klinikseite kann man in dieser Sache nicht vertrauen. Prinzipiell habe ich jetzt kein Problem, wenn ich für kurzfristige Zeit dort arbeite und dies dann nicht anerkannt. Aber natürlich will ich mit meiner Weiterbildung irgendwann auch fertig werden. Interessant ist, dass sich um so eine Thematik erst gekümmert wird, wenn die Regelung längst beschlossen wird. Gerade in der Geriatrie sind ja unglaublich viele angehende Allgemeinmediziner, die die stationäre Zeit dort verbringen wollen. Viele von denen werden sicher auch nicht die Prüfung nach alter WBO ablegen können.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    776

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Was zählt, sind die Angaben auf der Seite der Landesärztekammer. Dort dürfte stehen, ob Weiterbildungsermächtigung nach neuer WBO besteht. Vermutlich steht in der neuen WBO auch, was mit stationäre akute Innere Medizin gemeint ist - müßtest du mal nachlesen.Vielleicht steht da, es muß eine Notaufnahme bestehen. Ansonsten schriftliche Antwort der Ärztekammer abwarten.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]

MEDI-LEARN bei Facebook