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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Einfache Frage, zählt das PJ als Arbeitszeit oder Studienzeit? Denn während die Vorlesungszeiten durfte man bis zu 20h/Woche arbeiten. Wie ist es mit PJ, und wichtiger noch, wo steht das *schriftlich*? Mein Arbeitgeber braucht eine Bestätigung dass ich während das beschissene PJ arbeiten darf.

    Vielen Dank an alle



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Silicon Junction
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    Studienzeit (genauer halt Pflichtpraktikum im Studium im Umfang um 40h, du bleibst ja auch während des PJ immatrikuliert; siehe Approbationsordnung, PJ Richtlinie etc.) Ja klar kann man auch neben dem PJ arbeiten (in welchem Umfang ist ne sehr gute Frage), dein Arbeitgeber braucht keine Bestätigung aber er hätte scheinbar gerne eine. Frag doch einfach mal im Studiendekanatnach, ob sie dir nen Zweizeiler ausstellen ....



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