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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    weis jemand wie genau die Bestehensgrenze gerundet wird?
    Gibt es irgend einen Passus der besagt es wird gerundet oder nicht und wenn ja wie?

    Wenn man nach der Approbationsordnung geht ist es ja so, dass wenn man nicht mehr als 22 von Hundert der durchschnittliche Prüfungsleistung der Referenzgruppe untersschreitet auch bestanden hat.
    Wenn man 164 Punkte durch die 210,3 Punkte der Refernzgruppe nimmt bekommt man 77,9838...% heraus, das ergibt einen Schnitt von 22,0161...%. Wenn man das Ergebnis auf eine Stelle nach dem Komma rundet würde es 22,0% ergeben.
    Genauso andersrum, wenn man die 210,3 Punkte mal 0,78 nimmt bekommt 164,034 Punkte.
    So sollten doch auch 164 Punkte reichen zum bestehen, oder?



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  2. #2
    DocSnyder Avatar von selfdes
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    Antwort ist, es wird gar nicht gerundet.

    Einfaches Beispiel:

    Die Grenze liegt bei 164.45... Punkten. Das bedeutet faktisch, dass man darüber liegen muss, um zu bestehen. Darunter ist man durchgefallen.
    Jetzt wird die Grenze so gelegt, dass alle mit mehr als dieser Punktzahl bestanden haben und alle anderen durchgefallen sind. Daher liegt in unserem Falle hier die Bestehensgrenze bei 165 Punkten.
    So hat mir das die Tante vom LPA erklärt. Ist eigentlich logisch. Sorry also.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ja gut, aber wo steht das geschrieben?
    Müsste doch eigentlich in der AO stehen, da ist aber nix.



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  4. #4
    Gold Mitglied Avatar von micca
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    wenn ich mich recht erinnere, steht drin, dass die bestehensgrenze sich durch den durchschnitt der referenzgruppe minus 22% dieses mittelwertes errechnet. wer soviel punkte schafft, hat bestanden; wer nicht, der eben nicht.
    also: der durchschnitt betrug dieses semster 210,3 punkte. 22% davon sind 46,266. 210,3 minus 46,266 sind 164,034.
    bestanden hat also der, der 164,034 punkte erreicht. und das hat man mit 165 punkten geschafft, denn mit 164 fehlen dir 0,034 punkte zum bestehen.
    traurig, aber so wirds sein...
    unter uns gesagt: das sind 27 weniger als die 192, die du eigentlich bräuchtest, um die "ursprüngliche" bestehensgrenze von 60% zu erreichen. mit dieser regel werden dir aus fairnessgründen also 27 punkte erlassen. dir fehlen daher nicht 0,034 punkte, sondern eigentlich 27. denk mal drüber nach...

    micca, der sich mit diesem post sicher wieder neue freunde gemacht hat...


    ------------alles leben alles lieben nichts bereuen------------



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  5. #5
    DocSnyder Avatar von selfdes
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    Häh? Egal.


    Das hat mir das nette Mädel vom LPA gesagt.



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