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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von iJay
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    Guten Morgen zusammen

    Ich hätte da eine sehr wichtige Frage:

    Darf ein Psychologe ein Gutachten verfassen? So dass es bspw. auch gerichtlich anerkannt wird?


    Vielen Dank



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  2. #2
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    Hallo!

    Zitat Zitat von iJay
    Darf ein Psychologe ein Gutachten verfassen? So dass es bspw. auch gerichtlich anerkannt wird?
    Erstmal darf jedermann Gutachten verfassen, worüber auch immer er möchte; auch ein Psychologe darf das tun.

    Ob ein spezielles Gutachten zum Beispiel bei der Urteilsfindung in einem Gerichtsprozeß Gewicht erhält, hängt zum einen davon ab, ob bestimmte äußere Kriterien erfüllt sind (Form des Gutachtens, evtl. offizielle Bestellung als Gutachter oder Sachverständiger usw.), und zum anderen, ob der Gutachter fachlich geeignet ist, bzw. ob das Thema in sein Fachgebiet fällt.

    Ein Psychologe kann also auch Gutachten über Gebäudestatik anfertigen, die aber keiner ernst nehmen wird, im Gegensatz zu seinen Gutachten über die Persönlichkeit oder Intelligenz einer Person.

    Um was geht es denn genau?

    Grüße!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von iJay
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    Es geht einfach nur allgemein darum, ob ein Psychologe ein psychologisches (also über einen Menschen meine ich) Gutachten verfassen darf. Aber ist okay, ich danke vielmals



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  4. #4
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    Hallo!

    Zitat Zitat von iJay
    Es geht einfach nur allgemein darum, ob ein Psychologe ein psychologisches (also über einen Menschen meine ich) Gutachten verfassen darf.
    In welchem Zusammenhang denn? Die Frage ist ja nicht, ob der Psychologe das Gutachten verfassen darf, sondern ob irgendjemand (z.B. ein Gericht, eine Behörde, ein Arbeitgeber...) das Gutachten anerkennt.

    Grüße!



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  5. #5
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    Psychologen duerfen Gutachten anfertigen, die in eben in ihrem Kompetenzbereich liegen. Also, wie oben schon erwaehnt, zum Beispiel ueber die Intelligenz oder Persoenlichkeit, darueber ob ein Kind eine Lernschwaeche hat, oder ob jemand psychisch in der Lage ist, einen bestimmten Beruf auszuueben. Ein Neuropsychologe aus meinem Bekanntenkreis erstellt regelmaessig Gutachten ueber die Arbeitsfaehigkeit von Patienten nach Unfaellen. Da gehts darum, ob der Patient ein Recht auf Schadensersatz/Schmerzensgeld hat und ob der Patient tatsaechlich die Wahrheit sagt und seine Symptome nicht schlimmer darstellt, als sie wirklich sind.



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