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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    JB - M. Scofield Avatar von JackyB
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    Meine Frage ist über das Krankenpflegedienstes. Ich weiss, dieses Thema wurde hier mehrmals ausdiskutiert. Doch ich sitze schhon seit 2-3 Stunden vor meinem Mac um eine gescheite Antwort zu finden.
    Die Göethe Universität hat mir ein gelbes Heftchen gegeben, indem Informationen über das Medizinstudium stehen. Beim Punkt "Krankenpflegedienst" steht folgendes;

    "Für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist unbedingt notwendig, dass tatsächlich drei Monate Krankenpflegedienst abgleistet wurden (nicht zwölf Wochen!), also beispielsweise vom 16. Juli bis einschließlich 15. Oktober." (...) Wenn ich die Tage vom 16. Juli bis einschließlich 15. Oktober zähle, dann komme ich auf 92 Tage. Aber es war doch immer eine Rede von 90 Kalendertagen????

    Nun habe ich letztes Jahr zwei Monate in der Türkei mein Krankenpflegedienst in einem staatlich anerkanntem Krankenhaus gemacht. Vom 30.06 bis 28.08. Wenn ich die Tage vom 30.06 bis zum 28.08 zähle komme ich genau auf 60 Tage. Oder müsste es bis zum 31.08 sein, damit ich dies als zwei monatigen Krankenpflegedienstes anrechnen könnte??

    Ich bitte um Hilfeeeeeeeeee..

    Danke im Voraus.



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  2. #2
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    Hey!
    Das ist total blöd mit dem Pflegepraktikum. Die Infos, die du von Frankfurt hast, sind richtig, allerdings auf Hessen bezogen. Jedes Bundesland regelt das anders. In Hessen musst du drei Kalendermonate machen,d.h. z.B. vom 15.8.- 14.11.. Die Anzahl der Kalendertage ist dabei nicht bedacht, denn jeder Monat hat unterschiedlich viele Tage. Also hast du Glück, wenn du das Praktikum im Februar machst. Auf deinen Fall bezogen bedeutet das, wenn du in Hessen studierst, dass dein Praktikum nicht als zwei Monate zählt. Es gibt aber an jeder Uni noch Ausnahmeregeln und verschiedene Weisen das Praktikum aufzuteilen. Geh am Besten zu denen Personen die für das HEssische PRüfungsamt an der Uni sitzen. Viel Glück!



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  3. #3
    JB - M. Scofield Avatar von JackyB
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    danke mimsi.



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  4. #4
    Gold Mitglied
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    Warum einfach, wenns auch kompliziert geht???

    Ist es denn wirklich so schwer, eine deutschlandweit einheitliche Regelung zum Pflegepraktikum durchzusetzen? Da fragt man sich doch!!!

    Aber ich kann mich mimsi nur anschließen, frag am besten nach. Nicht dass Du bei der Physikumsanmeldung dann eine böse Überraschung erlebst.



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  5. #5
    Fäkalkollektor Avatar von thorsten83
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    Zitat Zitat von NETTL
    Ist es denn wirklich so schwer, eine deutschlandweit einheitliche Regelung zum Pflegepraktikum durchzusetzen? Da fragt man sich doch!!!
    Solange es noch kein deutschlandweites Zentralabitur gibt.



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