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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!
    Nachdem ich 2009 mein Abi gemacht habe,mache ich nun ein FSJ im Krankenhaus.
    Es gibt ja die folgende Regelung:
    Wenn man während des Dienstes eine Zulassung erhält, hat man nach Ende des Dienstes Anspruch auf diese Zulassung. Man bewirbt sich also nach einem Jahr erneut, schickt den Zulassungsbescheid mit ein und hat so bevorzugten Anspruch...
    Wenn ich also jetzt zum Sommersemester eine Zulassung bekommen würde, könnte ich diese erst zum Sommersemester 2011 in Anspruch nehmen, da mein Dienst bis 31.7.10 geht und die Zulassung nur zum Sommersemester gültig ist.
    Meine Frage ist jetzt, ob eine Bewerbung zum Wintersemester 2010/2011 diesen Anspruch aufheben würde oder sonst irgendwelche Nachteile hätte...

    Es ist zwar eine ziemlich spezielle Frage, aber vielleicht hat ja irgendjemand genau diese Situation erlebt oder sich schon mal erkundigt...
    Vielen Dank schon mal im Voraus!
    LG



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  2. #2
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    du kannst auch schon zum wintersemester anfangen!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    schon klar, aber dann ja nicht mit bevorzugter Zulassung, oder?
    Und was passiert wenn ich zum SoSe einen Platz bekomme, den aber nicht nehme wegen des Dienstes, mich dann zum WiSe bewerbe und keinen bekomme...hab ich dann zum nächsten SoSe noch anspruch?



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  4. #4
    ludelron
    Guest
    mr pink hat doch grad gesagt,dass du natürlich auch direkt zum wintersemester anfangen kannst mit deiner zulassung!wo ist das problem?aber du kanns natürlich auch bis zum nächsten sommersemester warten und dann anfangen,und dich zum wintersemester normal bewerben,wär halt nur mega der unsinn ne;)



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  5. #5
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    doch du hast nach deinem Dienst Anspruch auf erneute Auswahl! Wenn dein Dienst zum Wintersemester endet, dann solltest du sogar zum Wintersemester anfangen!



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