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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Muggs
    Guest
    Bin gerade auf der ZVS-Homepage auf folgende PDF-Datei gestoßen,
    hier klicken
    ein Entwurf für einen ZVS-Nachfolgers.

    In diesem steht u.a. das etwa 2/10 für Vorabquoten berücksichtigt werden und 8/10 für die Hauptquote. Diese 8/10 werden nochmal gefünftelt:
    - 1/5 Grad der Qualifikation
    - 1/5 Wartezeit
    - 3/5 Auswahlverfahren durch die Hochschule
    (Ab Seite 7 des PDF-Files)

    Wenn der Entwurf akzeptiert wird, scheint sich ja bei den Quoten kaum was zu ändern.

    Mfg Muggs



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  2. #2
    Grinsekatze Avatar von Inelein
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    Irgendwie funktioniert der Link bei mir nicht
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  3. #3
    Muggs
    Guest
    Probiers mal mit www.zvs.de --> Download --> Gesetz- und Verordnungstexte --> Datei: Entwurf des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.01.2008
    Beiträge
    31
    Hab folgende Mail an die ZVS geschrieben und dann folgende Antwort
    erhalten:

    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: Ferdinand Hammer [mailto:[email protected]]
    Gesendet: Montag, 3. März 2008 21:51
    An: [email protected]
    Betreff: die "neue ZVS"

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zum Wintersemester 2008/09 wird die "alte ZVS" in eine neue
    Serviceagentur umgewandelt. Was bedeutet dies konkret für die Bewerber?
    Was wird sich ändern?
    Wie ich gelesen habe ist das jetzige Vergabeverfahren - also 20%
    Abibestennote , 20% Wartesemester und 60% Adh- durch einen gemeinsamen
    Vertag der einzelnen Bundesländer beschlossen worden.(Staatsvertrag)

    Das bedeutet doch, dass sich zukünftig erstmal nichts am
    Vergabeverfahren ändern wird? (außer Bundesrat und Bundestag beschließen
    ein neues Vergabeverfahren)

    Worauf ich hinaus will ist folgendes: Wird es auch in Zukunft die Chance
    geben über Wartezeit einen Studienplatz der Humanmedizin zu bekommen?

    Schließlich kann es ja wohl nicht sein das ein junger Mensch mit einem
    guten Abitur (z.B. 2,00) 5 Jahre seines Lebens wartet und dann werden
    die Vergabeverfahren geändert und mit einem Tag ist seine gesamte
    Lebensplanung hinfällig?!?!

    Über eine baldige Antwort Ihrerseits wäre ich sehr erfreut

    Mit freundlichen Grüßen

    Ferdinand Hammer

    ################
    Hans-Peter Kaluza
    Dipl.-Verwaltungswirt
    Pressestelle der Zentralstelle
    für die Vergabe von
    Studienplätzen (ZVS)
    44128 Dortmund
    E-Mail: [email protected]
    Telef.: 0231-1081206
    Fax: 0231-1081203
    Web: www.zvs.de
    #################


    Guten Tag Herr Hammer,

    ja Ihre Frage ist berechtigt und Ihre Sorgen nur zu gut zu verstehen. Und
    die ZVS möchte Ihnen auch gern eine verbindliche Antwort geben. Nur ist die
    ZVS nicht die "Hüterin" der Verfahrensvorschriften und Auswahlkriterien.
    Entscheident ist das bildungspolitische Wollender Bundesländerer, (vertreten
    im Verwaltungsausschuss der ZVS) - nach dem sich die Auswahlkriterien
    zukünftig gestalten. Und ob weiter an der Wartezeitquote zu Lasten der
    Bewerber "gebastelt" wird - wir wissen es nicht.
    Allerdings liegen uns hier in Dortmund keine Informationen vor, dass eine so
    weitgehende Änderung in naher Zukunft geplant ist.
    Ersteinmal wird das Vergabeverfahren weiter nach den Regeln 20-20-60
    durchgeführt, unabhängig von einer Änderung der Rechtsform der ZVS.

    Freundliche Grüße aus der Pressestelle
    Ihre ZVS

    Hans-Peter Kaluza



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  5. #5
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
    Mitglied seit
    15.07.2007
    Ort
    Bonn
    Semester:
    12. Fastarzt
    Beiträge
    2.628
    Serviceagentur????
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



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