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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo allerseits,

    als Neuabiturient werde ich mich in diesem Sommer fristgerecht bei der ZVS bewerben. Ab Ende Juli bin ich jedoch im Ausland und frage mich daher, ob ich Probleme wegen der Annahme des Studienplatzes bekommen könnte.

    Bei der ZVS habe ich nur gefunden, dass der Studienplatz verfällt, wenn man ihn nicht annimmt, nur nicht, bis wann ich ihn annehmen muss.

    Wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, wie das mit der Annahme abläuft und ob es Unterschiede zwischen AdH und Bestenliste bei der Annahme gibt.

    Wie würde es ablaufen, wenn ich auf die Nachrückverfahren warten möchte?

    Vielen Dank vorab!



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  2. #2
    Lizaschen
    Guest
    Hallo,
    also das kommt drauf an, in welchem Verfahren du deinen Studienplatz bekommst. Wenn du unter zvs auf Termine gehst(linke Randspalte) und dann auf der neuen Seite oben auf "ZVS-Fahrplan Bescheidversand" klickst, kommst du auf eine neue Seite, wo auch jeweils ein Datum steht, bis wann du den Studienplatz angenommen haben musst!
    Liebe Grüße,
    Lizaschen



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Einfach Vollmacht einem Elternteil geben, der sich dann für dich einschreiben kann.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Lizaschen Beitrag anzeigen
    Hallo,
    also das kommt drauf an, in welchem Verfahren du deinen Studienplatz bekommst. Wenn du unter zvs auf Termine gehst(linke Randspalte) und dann auf der neuen Seite oben auf "ZVS-Fahrplan Bescheidversand" klickst, kommst du auf eine neue Seite, wo auch jeweils ein Datum steht, bis wann du den Studienplatz angenommen haben musst!
    Liebe Grüße,
    Lizaschen
    Danke habs gefunden.

    Also für das ABI-Bestenverfahren steht da nun bis zum 24. August.
    Für das ADH gehts bis zum 15. September in der ersten Stufe und bis zum 30. September in der 2. Stufe.
    Wo bestehen die Unterschiede zwischen diesen 2 Stufen?

    Angenommen ich möchte an die Uni mit dem höchsten NC und setze sie beim ABI-Bestenverfahren auf OP1, erhalte dann aber einen Bescheid, dass mich die Uni nimmt, die ich auf OP3 habe.

    Wenn ich nun die Uni mit OP3 annehme, bin ich doch automatisch beim AdH raus oder?
    Sonst könnte ich doch warten und würde vllt. im AdH bei der Uni genommen werden, die ich auf OP1 beim Bestenverfahren hatte oder?

    Zitat Zitat von doni Beitrag anzeigen
    Einfach Vollmacht einem Elternteil geben, der sich dann für dich einschreiben kann.
    Wie genau läuft das Einschreiben denn ab? Kann ich einfach formlos zur ZVS schreiben, dass ich den Studienplatz annehme? In dem Fall könnte ich ja für jede Uni, bei der ich mich beworben habe, so ein Schreiben vorbereiten und meine Eltern schicken es dann nur noch hin.



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  5. #5
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Sobald du dich bei der Uni einschreibst, hast du den Platz angenommen. Mit der ZVS hast du nach dem Zulassungsbescheid nichts mehr zu tun. Diese Immatrikulation läuft sehr verschieden ab. Einige Unis wollen persönliche Anwesenheit, andere lassen eine Einschreibung per Post zu. Immer werden verschiedene Unterlagen benötigt... aber das ist von Uni zu Uni sehr verschieden.
    Bei mir waren das: ausgefüllter Zulassungsantrag, Abi Zeugnis (begl. Kopie), Nachweis der Krankenversicherung, Kopie der Persos, Nachweis, dass man den Verwaltungskostenbeitrag bezahlt hat
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