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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    03.05.2011
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    Guten Morgen!

    Ich hoffe, es kann mir jemand meine Frage beantworten. Ich habe einige Semester Zahnmedizin studiert und mich dann wegen der Geburt meiner Kinder exmatrikuliert. Nun möchte ich wieder einsteigen, allerdings habe ich mich dazu entschieden, Humanmedizin zu studieren.

    Da das Studium doch schon etwas her ist, möchte ich mich ganz regulär über die ZVS für das 1. Semester bewerben und ganz von vorne anfangen. Eventl. lasse ich mir die naturwissenschaftlichen Scheine anrechnen (geht für Bio, Chemie, Physik, Biochemie) und Termi, die medizinischen Sachen möchte ich lieber wiederholen, denke sonst wird das Physikum hart...

    Meine Frage ist nun: ich habe den Studienplatz für Zahnmedizin mit Wartezeit von 10 Semestern erhalten. Wird mir diese Wartezeit VOR Beginn des letzten, nicht abgeschlossenen Studium jetzt wieder gutgeschrieben? Oder muss ich seit Exmatrikulation ganz von vorne "sammeln"? Habe ich also jetzt entsprechend 16 WS oder nur 6?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten!!!!!!!!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    07.04.2011
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    schreib ne mail an hochschulstart.
    so hast du eine offizielle antwort bei einer so wichtigen frage.



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  3. #3
    Sind wir gleich da?
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    23.02.2008
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    Wenn du kein Studium abgeschlossen hast, zählen alle Semester vor und nach dem Studium als Wartezeit!

    In deinem Fall also 10 + X



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    22.03.2011
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    661
    Zitat Zitat von SteffiChap Beitrag anzeigen
    Wenn du kein Studium abgeschlossen hast, zählen alle Semester vor und nach dem Studium als Wartezeit!

    In deinem Fall also 10 + X
    ich kann also jederzeit ein Studium während der Wartezeit anfangen? Dachte damit würden die Wartesemester ab Beginn der Einschreibung aufgehoben.



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  5. #5
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Tübingen
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    Zitat Zitat von medizininteressiert Beitrag anzeigen
    ich kann also jederzeit ein Studium während der Wartezeit anfangen? Dachte damit würden die Wartesemester ab Beginn der Einschreibung aufgehoben.
    Nein, die Wartesemester sind definiert als Semester nach dem Abi an denen man nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war. Sonst gibt es keine Einschränkungen. Die Semester verfallen also nicht durch ein begonnenes Studium.
    Außer man schliesst das Studium in D ab, dann ist man ja Zweitstudienbewerber und da bringen WS nix mehr...
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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