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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    ich wohne momentan bei meinen Eltern, werde aber zukünftig in eine Wohnung ziehen.

    Welche Angabe ist bezüglich der Meldebescheinigung zu machen?

    "Die Meldebescheinigung ist nur wichtig, wenn eine der folgenden Aussagen auf Sie zutrifft:

    Ich habe meine Wohnung
    (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung)
    mit meinem Ehegatten/Kind oder
    meiner eingetragenen Lebenspartnerin oder
    meinem eingetragenen Lebenspartner
    und lege hierüber eine Meldebescheinigung vor, weil ich die nächstgelegene Hochschule im Zulassungsantrag an erster oder an einer nachrangigen Stelle angebe.
    (In Ihrem Antrag erscheint unter "Meldeb." die Kennung: 1)

    Ich habe meine Wohnung (bei mehreren Wohnungen gilt die Hauptwohnung) bei meinen Eltern/Pflegeeltern und lege hierüber eine Meldebescheinigung vor, weil ich die nächstgelegene Hochschule im Zulassungsantrag an erster oder an einer nachrangigen Stelle angebe.

    (In Ihrem Antrag erscheint unter "Meldeb." die Kennung: 2)"

    In der Abiturbestenquote habe ich keine nächstgelegene Hochschule angegeben.

    In dem Auswahlverfahren habe ich auf Platz fünf Köln angegeben, was von meinem momentanen Ort der nächstgelegene Ort ist.



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    "Die Angaben benötigt hochschulstart.de für die Verteilung der (ausgewählten) Bewerber auf die Studienorte in der Quote nach der Wartezeit und nachrangig in der Abiturbestenquote."

    also nicht



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