Aber wohl nichts als Erstmaßnahme
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Die sind doch Meldepflichtig bei Erkrankung, sogar namentlich
Aber wohl nichts als Erstmaßnahme
si tacuissem, non etaim philosophus mansissem
Ah super klasse
Naja, du hast einen Masernkranken im 4 Bett Zimmer liegen. Was machst du als ERSTES?
A: Telefon nehmen und die Krankheit melden
B: Den Typ aus dem Zimmer in einEinzelzimmerlegen und isolieren.
Eine Frage aus dem richtigen Leben, die aber halt kein Wissen abfragt...
Geändert von Unregistriert (17.04.2012 um 17:18 Uhr)
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Aber da wird noch nichtmal gesagt, dass derjenige im Krankenhaus ist und wenn der zum Hausarzt kommt, weise ich den doch nicht ins KH ein damit er dort in Quarantäne kommt, oder? Find ich jetzt irgendwie komisch die Expertenlösung.
And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...