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Thema: Kindergeld..

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!
    Hat hier jemand erfahrung mit dem Anspruch auf Kindergeld?

    Ich habe mein Abi im Sommer 2003 gemacht und habe im WS keine Zulassung für Medizin bekommen. Habe meine Zeit mit viel nichtstun und ein bischen Krankenpflegepraktikum verbracht und hoffe jetzt auf eine Zulassung zum Sommersemester.

    Die Bundesanstalt für Arbeit schickt mir jetzt schon das dritte nette schreiben. Zuerst musste ich schreiben was ich so vorhabe, dann meinen Ablehnungsbescheit und meine Praktikumsbescheinigung mit Angabe meines Gehaltes, also 0,00 Euro zusenden... Und jetzt wollen die von mir wissen seit wann ich Arbeitslos gemeldet bin, wo..

    Muss ich mich Arbeitslos melden? Muss ich dann auch diese Ausbildungsangebot Mist mitmachen? Ich mein so richtig Arbeitslos bin ich ja nicht. Ich möchte auf jeden Fall studieren!

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Aileen



  2. #2
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Soweit ich das verstanden habe, musst du dich um weiter Kindergeld zubekommen, arbeitslos melden.Siehe dazu auch hier.
    Die normale Verfahrensweise des Arbeitsamtes ist eigentlich, wenn dein Studienbeginn absehbar ist, das sie dich nicht weiter behelligen. Wie die das natürlich bei den momentanen Wartezeiten auslegen, ist natürlich was anderes.
    Vielleicht findet sich ja noch jemand der etwas genaueres aus erster Hand weiß. Ist bei mir halt schon ein Weilchen her.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



  3. #3
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    Also, Du mußt dem Arbeitsamt
    1. eine Kopie der Ablehnung der ZVS schicken
    2. und denen schriftlich zusichern, dass Du Dich im nächsten Semester wieder bei der ZVS bewerben wirst.
    Außerdem darfst Du nicht zuviel verdienen, sonst mußt Du evt. das geleistete Kindergeld wieder zurückzahlen (ungefähr etwas über 7000 Euro im Jahr sind erlaubt).
    Bei uns ist das bist jetzt über 5 Wartesemester so gelaufen und jetzt hat es endlich mit dem Studienplatz geklappt.

    Alles Gute

    Sylvia



  4. #4
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    Vielen Dank für deine schnelle antwort!

    Also, das einzige was ich auf der seite finden konnte war:

    http://www.arbeitsamt.de/hst/service..._ohneausb.html

    Nachweise für Kinder ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz

    Für Kinder ohne Arbeitsplatz bzw. für Kinder, welche noch keinen Ausbildungsplatz haben sind besondere Angaben und Nachweise erforderlich; bitte verwenden Sie hierfür den besonderen Vordruck, den Sie bei der Familienkasse anfordern können.


    Diesen Zettel hab ich jetzt und da steht nur was von meiner arbeitslosenmeldung drauf...
    Ich hatte das nicht vor, da ich ja gar keine Ausbildungsstelle haben möchte und ich immernoch darauf hoffe im Sommersemester zugelassen zu werden (noch bin ich ein kleiner Optimist!) Was soll ich dann mit vorstellungsgesprächen und Ausbildungsstellen?



  5. #5
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    Da haben wir ja fast gleichzeitig geschieben.

    Also so hab ich das ja auch gemacht. Hatte nur wegen der Arbeitslosmeldung sorgen, aber das hast du ja auch nicht gemacht, das beruhigt mich!!

    Ach ja, herzlichen glückwunsch zu deinem studienplatz, chatziio!!!!
    Wo bist du denn gelandet???

    Aileen



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