Haben Sie Ihr Abitur ab Juni 2011 erworben, dann müssen Sie folgendes beachten:
In diesen Abiturzeugnissen wird zwischen Kursen auf „erhöhtem Anforderungsniveau“ und „grundlegendem Anforderungsniveau“ unterschieden. Tragen Sie bitte, für die Kurse auf „erhöhtem Anforderungsniveau“ die Kursart „erhöhtes Niveau“ ein, alle übrigen Kurse kennzeichnen Sie bitte als „grundlegendes Niveau“ und tragen die dazugehörige Punktzahl ein. Fächer, die von Ihnen nicht belegt wurden, kennzeichnen Sie bitte als „nicht belegt“.
Wenn Sie keine Angaben zu den Einzelnoten machen können, weil Ihr Zeugnis diese Angaben nicht enthält (z.B. bei ausländischen Studienberechtigungen) oder Angaben nicht vollständig enthält (z.B. bei Waldorf- oder Berufsoberschulen) markieren Sie bitte das Feld „Ich kann keine Angaben zu Einzelfächern machen“.
Damit hochschulstart.de für diese Fälle entsprechende Einzelnoten feststellen kann, fügen Sie bitte Unterlagen bei, die Auskunft über die schulischen Leistungen der letzten vier Halbjahre und über die Abschlussprüfung geben. Alle Belege, die nicht als Originale mitgeschickt werden, fügen Sie bitte als amtlich beglaubigte Kopien dem Antrag bei.