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  1. #1
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Kann man eigentlich eine größere Zahnarztrechnung (die natürlich nicht von der Kasse übernommen wurde...) von der Steuer absetzen?

    Rugger



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  2. #2
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    Zitat Zitat von Rugger
    Kann man eigentlich eine größere Zahnarztrechnung (die natürlich nicht von der Kasse übernommen wurde...) von der Steuer absetzen?

    Rugger


    "Alle Aufwendungen, die unmittelbar der Heilung oder zumindest dem Ziel dienen, eine Krankheit erträglicher zu machen und ihre Folgen zu lindern, sind als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar. Dazu gehören alle selbst getragenen Kosten für Arzt, Zahnarzt, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalt. Absetzbar sind des Weiteren Aufwendungen für Krankengymnasten, Psychotherapeuten, Logopäden, Masseure, Hebammen, Physiotherapeuten und auch Heilpraktiker. Sogar die Fahrten zum Arzt, zur Apotheke, ins Krankenhaus, zur Massage können Sie geltend machen, und zwar bei Benutzung des Pkw mit 0,30 Euro je km und bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit den tatsächlichen Kosten.

    Das Finanzamt muss auch hohe Kosten anerkennen, etwa wenn Sie sich privat behandeln lassen, sich in einem Ein-Bett-Zimmer unterbringen lassen oder eine kostspielige Therapie wählen.

    Leider wirken sich die Kosten nicht in der angegebenen Höhe steuermindernd aus. Denn das Finanzamt rechnet darauf von Amts wegen eine zumutbare Belastung an, die je nach Familienstand und Einkommen zwischen 1 % und 7 % beträgt. So fallen Aufwendungen in beträchtlicher Höhe leider "unter den Tisch"."



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