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Machen wir es doch kurz: Zeiten extrem schwierig, wie auch. In Bayern gelten Regeln wie "ist in der Regel ganztägig und in
hauptberuflicher Stellung durchzuführen" mit dem Zusatz "Teilzeittätigkeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen
Arbeitszeit"... siehe Weiterbildungsordnung.
Schau also in deine eigene Weiterbildungsordnung deiner Landesärztekammer und wenn es dort ähnliche Regeln gibt ist die Antwort doch einfach, oder?
Bzgl. Tätigkeiten ist es anders. Bestimmte Sachen werden ja als Hospitationen gemacht, also spezielle Eingriffe oder Untersuchungen deren Zahlen man braucht. Das kann schon anerkannt werden.