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Zitat von
THawk
Ja, hast du richtig verstanden. Diese Art des "Doktorandentums" während des Studiums ist ja relativ Medizin-spezifisch.
Schlussendlich finden sich immer Möglichkeiten, wie dich die Uniklinik weitergeschäftigen kann wenn sie es denn will. Entweder mit unbefristetem Vertrag oder (ich denke häufiger) indem sie dich über eine andere Rechtsform anstellen. Hier gibt es an der Uniklinik die Angestellten der Fakultät (unterliegen dem genannten Gesetz) oder die Angestellten der Uniklinik selbst (die eine AöR ist und für die das Gesetz nicht gilt).
Da die Uniklinik wenn sie einen direkt anstellt aber nicht das WissZeitVG verwenden darf, gibt es da nach zwei Befristungen automatisch einen unbefristeten Vertrag. Der ist ja häufig nicht gewünscht von der Verwaltung, Chef, etc. ... über Drittmittel geht aber auch nach 15 Jahren immer.