Also diesen Artikel hier gibt es bei Medi-Learn: http://www.medi-learn.de/humanmedizi...nis-Seite1.php
Ich weiss nicht von wann der Artikel ist, mittlerweile ist es auch auf die Humanmedizin übertragbar und es macht keine Probleme mehr, die Rechtslage ist nämlich eigentlich eindeutig, ausserdem habe ich vor ein paar Monaten jemanden aus Tübingen kennengelernt der in Rumänien nach endgültig nicht bestandenen Hammerexamen weiterstudiert hat und sich den Abschluss anerkennen hat lassen. Wenn man in einem anderen Bundesland die Approbation beantragen muss, dann muss man halt im Notfall klagen, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es da Probleme gibt.
Approbationsordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/b_...018570961.html
Unter II. §3 Satz 7: "Eine Approbation wird nicht erteilt, wenn eine ärztliche Prüfung oder ein Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach der Rechtsverordnung gemäß § 4 Abs. 1 endgültig nicht bestanden wurde. Satz 7 findet keine Anwendung, wenn der Antragsteller einen nach der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennenden Ausbildungsnachweis besitzt."
Richtlinie 2005/36/EG ist hier zu finden: http://europa.eu/legislation_summari.../c11065_de.htm
Falls ihr so ein Problem habt und noch Fragen bestehen könnt ihr euch gerne bei mir melden.
Oder wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt wegen der Gesetzestexte, dann könnt ihr auch zum Anwalt gehen und euch beraten lassen.
Ich kann nur jedem raten das Studium im Ausland weiterzumachen, schließlich hat man bis zum Physikum auch schon ein paar Jahre investiert.