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Ich habe geade einen Wisch vom Versorgungswerk vekommen, den ich nicht ganz verstehe. Da steht, mein Bescheid zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gilt nicht mehr für Tätigkeiten, die ich nach dem 31.10.2013 aufnehme.
Heißt das, der Bescheid gilt noch für meine jetzige Tätigkeit, die ich ja 2009 begonnen habe oder muss ich wirklich einen neuen Antrag auf Befreiung stellen??
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami