Das kommt ganz darauf an zu welcher Bewerbergruppe du gehörst.
Insgesamt gesehen bleiben die Chancen gleich, da die Anzahl der Studienplätze ja ähnlich bleibt und die Bewerberanzahl auch nicht weniger wird.
Noch ist ja gar nichts entschieden, wird noch bis Sommersemester 2018 dauern.
Ich würde aber von dem was Bundesverfassungsgericht geurteilt hat mal schätzen, dass vor allem die Bewerbergruppe mit einem schlechteren Einserabi(1,6-1,9) profitieren wird, eventuell auch die mit gutem Zweierschnitt etwas. Diese Leute haben jetzt eher die Chance durch gutes Abschneiden im AdH einen Platz zu sichern.
Verlieren werden denke ich vor allem die Langzeitwarter mit schlechtem Abi, da sie nicht mehr sicher einen Platz bekommen und dann wohl entweder gelost wird oder die Abinote als Zweikriterium bei der Wartezeit hinzugezogen wird.
Etwas schlechter wird es wohl auch den sehr guten Abiturienten(1,0-1,5) gehen, da sie eventuell keinen Platz mehr bekommen ohne auch einen Test zu schreiben, natürlich haben die aber auch weiterhin die besten Chancen