Personal
Auf dem Weg in die eigene Praxis
Dr. Hans Albig (MEDI-LEARN)
Auf dem Weg in die eigene Praxis
©\istock
Mit das schwierigste Thema bei der Eröffnung einer eigenen Praxis. Wie viele Mitarbeiterinnen brauche ich? Wie müssen sie ausgebildet sein? Was bin ich bereit, dafür zu bezahlen?
Fragen über Fragen. Aber es gibt Hilfe bei der Beantwortung: Zum Beispiel der Steuerberater. Er weiß, wie hoch die Bezahlung ungefähr sein kann, er kennt auch Spitzfindigkeiten des Arbeitsrechts. Ihm kommt generell eine wichtige Aufgabe zu. Deshalb sollte man sich einen Steuerberater nehmen, der bereits mehrere Zahnarztpraxen betreut. Je mehr, umso besser.
Die wichtigste Mitarbeiterin in der Praxis wird die Dame an der Anmeldung sein. Sie übernimmt auch die gesamte Verwaltung. Deshalb der gut gemeinte Rat: Hier nicht am falschen Ort sparen. Wenn sie gut ist, dann bringt sie der Praxis viel mehr als sie kostet. Sie sollte optimalerweise bereits mehrere Jahre Erfahrung als Verwaltungs-Helferin haben und sich auch mit der zahnärztlichen Software auskennen.
Tipp: Zuerst die Verwaltungshelferin einstellen, erst dann die entsprechende zahnärztliche Software kaufen und andere Mitarbeiterinnen einstellen.
Erfahrungsgemäß findet man solche Spitzenkräfte (wie leider auch andere sehr gute Mitarbeiterinnen) nicht bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt). Also Annonce aufsetzen und in verschiedene Zeitungen geben. Zusätzlich einfach mal beim zahnärztlichen Bezirksverband nachfragen.
Die Mitarbeiterinnen für die Assistenz am Stuhl können ruhig auch frisch von der Schule kommen. Umso besser werden sie sich in den Alltag der neuen Praxis einarbeiten, denn sie sind noch „formbar“. Wichtig hier sind die Zeugnisse. Denn es hat sich gezeigt: Wer in der Schule gut war, wird es auch im Arbeitsleben sein. Ein Gespräch mit den ehemaligen Fachlehrern gibt weitere Aufschlüsse z.B. über Fleiß, Fehlzeiten, menschliche Stärken und Schwächen und erspart so üble Überraschungen.
Allgemein lässt sich feststellen: Die jungen Kollegen stellen anfangs eher zu viele Mitarbeiterinnen ein. Deshalb erst mal z.B. ein halbes Jahr arbeiten und dann evtl. zusätzliche Kräfte einstellen. Spart Geld und Nerven.
Die Ausarbeitung der Verträge würde ich in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erledigen. Es gibt zwar vorformulierte Verträge, die man von der Kammer oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung beziehen kann, aber man sollte diese Verträge auf die individuellen Belange der Praxis ausrichten.
Um Geld zu sparen besteht u.a. die Möglichkeit, Auszubildende zu beschäftigen. Man sollte dabei jedoch bedenken, dass diese Mitarbeiterinnen im ersten Lehrjahr u.U. zweimal pro Woche und in den anderen Lehrjahren einmal pro Woche in der Schule sind und so der Praxis nicht zur Verfügung stehen. Ausserdem ist es sehr schwierig bis unmöglich, eine Auszubildende, die man nicht mehr in der Praxis beschäftigen möchte, zu kündigen. Der Gesetzgeber hat es gewollt, dass eine Auszubildende quasi unkündbar ist. Mitunter soll es jedoch Auszubildende geben, die sowohl schulisch, als auch praktisch eine absolute Bereicherung für die Praxis darstellen. Diese Kräfte gilt es zu halten.