Während Studium oder Assistenz-Zeit ist die zahnärztliche Abrechnung ein Thema, das mehr oder weniger zur Nebensache degradiert wird. Es kommt im Lehrplan kaum vor. In der eigenen Praxis als niedergelassener Zahnarzt ist es jedoch von existentieller Bedeutung. Mit vorliegendem Artikel werden wir das Themenfeld ein wenig näher beleuchten.
Fachkraft zur Abrechnung einstellen
Man kann sich das Problemfeld der Abrechnung als Behandler dadurch einfach machen, eine hervorragend ausgebildete Fachkraft einzustellen, z.B. eine zahnmedizinische Fachassistentin. Aber nicht jeder Zahnarzt hat dieses Glück bzw. möchte dafür - oftmals sehr viel - Geld ausgeben. Was tun, sprach Zeus? Es bleibt also nichts anderes, als sich selbst mit dieser zugegebenermaßen trockenen Materie zu beschäftigen. Was es dabei zu beachten gilt, ist Thema des folgenden Abschnittes.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Je mehr Know-How und Routine man sich im Laufe des Berufslebens aneignet, desto mehr Souveränität und Sicherheit bekommt man als Niedergelassener – auch in Abrechnungsfragen. Viele zahnmedizinische Fach-Assistentinnen präsentieren sich nämlich gerade in der Abrechnung als nicht so fit und deshalb kommt der Kontrolle und Ergänzung durch den Zahnarzt eine entscheidende Bedeutung zu.
Beim Behandeln auch noch abrechnen?
Während der Behandlung kann man sich nämlich nicht mit den Finessen der Abrechnung aufhalten. Wann und wie oft kann man z.B. die Ä1 ansetzen? Geht die VitE neben der Trep? Kann ich die Trep überhaupt abrechnen? Lästig wird es spätestens dann, wenn die Dame, die die Leistungen in den Computer eingibt, immer erst fragen muss. „Haben Sie vor der cp die Vipr gemacht, Herr Doktor?“ Oder: „Haben Sie aufgrund der subgingivalen Füllungsrandlage störendes Zahnfleisch verdrängen oder entfernen müssen?“ Bei einer Verdrängung trifft die bmF zu, bei der Entfernung die Exc1.
Zuviel des Guten kann nur schaden
Der Zahnarzt sollte also nicht nur wissen, was er macht, sondern auch, wie er es abrechnen kann. Was noch dazu kommt: Wer zuviel einer Leistung abrechnet und dadurch evtl. weit über dem Landesdurchschnitt der Kollegen rangiert, der steht schnell mal vor dem Wirtschaftlichkeitsausschuss und muss sich dort verantworten. Schlimmstenfalls werden dann im Wiederholungsfall wertvolle Gelder aus Leistungen abgezogen, die man zwar erbracht hat, aber in der Häufigkeit nicht abrechnen kann bzw. sollte. Finanzielle Verluste sind hier nicht auszuschließen und schmerzen gewaltig.
Fortbildung in Kursen zur Abrechnung empfohlen
Um vor Unbill dieser Art gewappnet zu sein, bieten sich Kurse an, in denen man die Grundkenntnisse der zahnärztlichen Abrechnung erlernen oder vertiefen wird. Jedem jungen Kollegen seien diese Kurse wärmstens ans Herz gelegt. Und wer sich bereits während seiner Assistenz-Zeit damit beschäftigt hat, muss es nicht am Beginn der Selbstständigkeit in eigener Praxis tun, wo tausend andere Probleme auf Lösung warten. Anbieter von Abrechnungskursen sind z.B. Dental-Depots, aber auch Firmen, die sich auf Abrechnung spezialisiert haben. Entsprechend wird auch das Honorar sein, das man zu begleichen hat.
Als Insider-Tipp zum Schluss sei erwähnt: Manche zahnmedizinische Verwaltungs-Fachkräfte sind nebenberuflich noch als Lehrkräfte in der Berufsschule tätig und sogar bereit, jungen Kollegen die Abrechnung nahe zu bringen. Wenn sich einige Kollegen zusammentun, so wird man hier eine kompetente und auch preislich interessante Alternative finden.