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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger in der Weiterbildung - Was darf man?



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Vianna
17.03.2020, 05:53
Bei mir sieht es jetzt genauso aus. Arbeite im Home Office. Bin aber auch offiziell im Beschäftigungsverbot.

Salzi19
17.03.2020, 07:45
Wieso machst du dann noch homeoffice?

zyna
17.03.2020, 09:35
Ich bin auch in der Situation Hausarztpraxis, sogar Infektsprechstunde und 2. Trimenon. Unsere Schutzausrüstung lässt auch zu wünschen übrig und wird sich demnächst dem Ende zu neigen.
Bisher habe ich in der Infektsprechstunde einen Einmalkittel, Handschuhe und normalen Mundschutz getragen. Den Kittel aber aufgrund von mangelnden Kapazitäten erst am Ende der Sprechstunde ausgezogen, sonst könnten wir schon nach einem Tag zu machen.
Wirklich wohl fühle ich mich nicht, bin aber unsicher, ob das berechtigt ist, oder nicht. Bisher gibt es ja keine Hinweise darauf, dass es für die Schwangerschaft bzw. das Kind gefährlich werden könnte. Ich selber bin auch gesund ohne Vorerkrankungen. Aber was ist, wenn man dann wider erwarten doch aufgrund eines schweren Verlaufs ins Krankenhaus muss...
Mein Arbeitgeber ist, was Bürokratie angeht nicht so flott. Ich bin auch die erste Schwangere die jemals bei ihm gearbeitet hat. Einen Betriebsarzt gibt es auch nicht. Immerhin haben wir das am Anfang mit der Titer-Bestimmung und der Gefährdungsbeurteilung hin bekommen. Aber so wie ich das aktuell einschätze, wird die Frage und Entscheidung, weiterarbeiten ja-nein, an mir hängen bleiben. Auf der Seite des Gewerbeaufsichtsamts steht, dass sie überlastet sind und man nur per Mail Kontakt aufnehmen soll, da erwarte ich mir auch nicht allzu schnelle Entscheidungshilfe. Heute Nachtmittag habe ich den Gyn Termin zum 2. Screening, mal sehen ob da eine Empfehlung ausgesprochen wird.


Zumindest in Baden-Württemberg gibts jetzt auf der homepage des Regierungspräsidiums n offizielles Statement zum Umgang mit Schwangeren Mitarbeiten bzgl Sars-CoV2, mit nem Abschnitt über Beschäftigte im Gesundheitswesen, da dürfen wir ausdrücklich keinen Kontakt haben.
Bin irgendwie zu doof das zu finden. Hast du vielleicht den direkten Link dazu? Danke!

Wie siehts bei meinen Mitstreiterinnen aus? Gibt's bei euch neue Entwicklungen oder Statements von oberer Stelle?

Vianna
17.03.2020, 09:44
Wieso machst du dann noch homeoffice?


Fühle mich sonst doof zu Hause, so gar nichts zu machen. Es füllt auch. Ich den Umfang eines normalen Arbeitstages.

murkel
22.03.2020, 11:32
Der Berufsverband der Frauenärzte hat sich jetzt zum Thema „Beschäftigungsverbot“ geäußert:
https://www.bvf.de/aktuelles/fachliche-meldungen/artikel/news/faqs-zur-beschaeftigung-schwangerer-frauen-und-covid-19-virusinfektion/

WackenDoc
22.03.2020, 12:01
@Schmierwurscht: Genau so ist das auch gedacht. Du machst da, wo du nicht gefährdet bist, eine sinnvolle Arbeit und der AG zahlt das Gehalt weiter. Und damit zählt ja auch die WB weiter. Du bist ja offiziell weiter in WB.

Im BV zu sein und Homeoffice zu machen ist ein Betrug des AG gegenüber der KK.

Salzi19
22.03.2020, 12:44
Und im bv zählt wahrscheinlich auch keine weiterbildungszeit, also ist jegliches freiwillige arbeiten in dieser Zeit für den Allerwertesten...

vanilleeis
22.03.2020, 15:11
Ne, natürlich sammelst Du im BV keine Weiterbildungszeit

gelbetulpe
31.03.2020, 16:49
Hallo zusammen, hat einer von euch Erfahrungen mit individuellen Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft aufgrund "psychischer Belastung"? Ich frage mich, in welche Hände die Begründung des BV so gelangt und ob man in Zukunft dadurch Nachteile haben könnte, z.B. bei etwaiger Privatversicherung oder BU (wenn man sie denn möchte). Lt. Betriebsarzt ginge das BV nur an den AG und an die U2-Umlagenstelle und man müsse sich über Nachteile wegen "psychischer Belastung" keine Sorgen machen.
Hintergrund ist, dass mein AG jetzt bei Corona kein betriebliches BV ausspricht und weiterhin fordert, dass ich (2. Trimenon) mit Patientenkontakt arbeite (konservatives Fach (nicht Innere), Krankenhaus in NRW in Region mit hoher Fallzahl, Einsatz auf unserer Normalstation / Sono) und der Betriebs- bzw. Frauenarzt mir nun alternativ das individuelle BV "anbietet". Sonderlich psychisch belastet fühle ich mich ehrlich gesagt nicht, die SS verläuft auch sonst komplikationslos, aber eine Kontaktreduktion sehe ich als Schwangere (egal, ob privat oder beruflich) schon als sinnvoll. Danke vorab für Rückmeldungen!

WackenDoc
31.03.2020, 17:07
Was sagt denn die Gewerbeaufsicht dazu? Der AG hat das doch sicher zusammen mit der GB hin geschickt?

Ja, das ärztliche BV z.B. wegen psych. Belastung wäre möglich. Das heisst nicht, dass du psychische krank bist, sondern dass eine Gefährdung der SS wegen der Belastung besteht.

gelbetulpe
01.04.2020, 18:36
Was sagt denn die Gewerbeaufsicht dazu? Der AG hat das doch sicher zusammen mit der GB hin geschickt?

Ja, das ärztliche BV z.B. wegen psych. Belastung wäre möglich. Das heisst nicht, dass du psychische krank bist, sondern dass eine Gefährdung der SS wegen der Belastung besteht.

Die zuständige Gewerbeaufsicht versuche ich leider seit Tagen vergebens telefonisch zu erreichen, bleibe aber am Ball.
Sofern man es mit vernünftigem Menschenverstand betrachtet würde ich es auch so sehen, dass es nichts mit einer psychischen Erkrankung bzw. Diagnose zu tun hat; bin mir aber eben unsicher, wie die PVK bzw. BU das beurteilen.

WackenDoc
01.04.2020, 18:57
Wärst du psychisch krank, würdest du eine AU bekommen.
Frage mal deinen AG nach der Gefährdungsbeurteilung (die man dir eh hätte eröffnen müssen) und dann kannst gleich fragen, ob die an die Gewerbeaufsicht gemeldet haben. DA wird aber auch das Personal ausgedünnt sein. Evtl. sind die leichter über Mail erreichbar.

Jule-Aline
05.04.2021, 16:33
Auf dem individuellen BV stehen keine Diagnosen drauf , war zumindest bei mir so.

Jule-Aline
05.04.2021, 16:35
Stell dir mal vor, du wärst gemobbt worden, dann läuft das BV auch unter psychischer Belastung .Du hast ja keine psychische Diagnose

Dudelwu
08.05.2021, 14:28
Hat man eigentlich beim Beschäftigungsverbot eine Mitsprachemöglichkeit? Und wird
man aktuell Pro-forma wegen Corona ins BV geschickt? Mir fehlen noch wenige Monate, bis ich meine Weiterbildung fertig habe, die ich auch gerne weiter arbeiten möchte. Allerdings habe ich Sorge wegen der Dienste und wenn ich dem Chef zu früh Bescheid gebe, dann dementsprechend auch direkt ins BV zu müssen..

*milkakuh*
08.05.2021, 14:58
Beim individuellen Beschäftigungsverbot, welches durch den Arbeitgeber ausgestellt wird, hat man kein Mitspracherecht. Bei uns muss leider nach wie vor jeder trotz Impfung wegen der Mutationen ins Beschäftigungsverbot gehen. Hab aber auch schon von Häusern gehört, in denen kein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt wird.

Dudelwu
08.05.2021, 18:53
Blöde Frage aber wenn ich mit dem Betriebsarzt sprechen würde, dass ich keine Dienste mehr mache aber normal weiterarbeiten würde, hat er dann nicht auch eine Schweigepflicht oder könnte er trotzdem die Schwangerschaft an meinen Chef herantragen?

murkel
09.05.2021, 16:33
Aber wie willst du deinem Chef begründen, dass du keine Dienste mehr machen willst?
Sonst gibt es (bzw. sollte es geben!) für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse, wo aktuell auch die aktuelle Corona-Situation mit reinfließen sollte. Nach der wird geschaut, ob der Arbeitsplatz unter Berücksichtigung aller Faktoren schwangerengerecht ist oder nicht. Wenn er es ist, darfst du weiter arbeiten. Wenn nicht, muss geschaut werden, ob man an deinem Arbeitsplatz oder deinen Aufgaben etwas ändern kann, damit er schwangerengerecht wird. Ist dies nicht möglich, kann man noch versuchen, dich woanders zu beschäftigen. Wenn es da insgesamt keine Möglichkeiten gibt, spricht dir der Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot aus. Meiner Meinung nach hat das auch nichts mit wollen oder nicht-wollen zu tun, sondern der Arbeitgeber sich zum Schutz der Schwangeren an diese Vorgaben halten muss (Ausnahmen gibt es leider immer, viele Arbeitnehmer wissen bis heute nicht, dass so eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz verpflichtend ist).
Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht einer deiner behandelnden Ärzte aus, wenn er es aufgrund deines Gesundheitszustandes oder irgendwelcher Befunde für notwendig hält (vorzeitige WT, Geminigrav,...). Auch hier sollte es eigentlich keinen Verhandlungsspielraum geben.

abcd
09.05.2021, 18:52
Falls Du weiter arbeiten möchtest, hilft es vielleicht, wenn Du Dir Gedanken machst, welche Tätigkeiten ohne erhöhtes Risiko möglich sind und mit diesem Plan in das Gespräch mit dem Chef gehst. Die meisten Arbeitgeber werdne vermutlich nur patientenferne Tätigkeiten akzeptieren. Bei uns konnten so drei Kolleginnen seit letzten Sommer zumindest weiterarbeiten. Klar ist das nicht der spaßigste Teil der ärztlichen Tätigkeit.

Espressa
10.05.2021, 03:36
Mir ist es so erklärt worden: entsteht durch die weitere Tätigkeit der Schwangeren ein „Schaden“, zb Nadelstichverletzung + Hepatitis-Infektion/ andere Infektionskrankheit -> notwendige Therapie -> Kind trägt schaden davon (sehr konstruiert, ich weiß...) wäre in dem Fall der Arbeitgeber der fahrlässigen Körperverletzung zu bezichtigen. Sodass alleine schon um nicht an irgendwas „schuld“ zu sein, der Arbeitgeber vermeiden wollen wird, in diese Situation zu kommen.

Der einzig sichere Weg weiterzuarbeiten, ist letztlich die Verheimlichung der Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber.
Ob man das Risiko dann selbst tragen möchte, und mit anderen Begründungen glaubhaft zb Nachtdienste umgehen kann, ist natürlich eine andere Sache.

Letzten Endes ist es aber auch gar nicht so verkehrt, nach einer längeren Pause nochmal für ein paar Monate in die Weiterbildung zurückzukehren. Würde mich da also nicht zu viel stressen, mit offenen Karten spielen, entweder findet sich eine sichere Weiterbeschäftigung oder eben nicht.