Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie soll das M3 stattfinden? Petition
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MartinGraf
26.03.2020, 10:48
Ich verstehe immernoch nicht warum man jetzt akut die Aüprobationsordnung ändern sollte. Man wird halt einfach die M3 anpassen müssen und gut ist. Das trotz allem nicht so wahrscheinliche Szenario mit Zwangsrekrutierung würde doch bei der aktuellen Dynamik zeitlich eh erst nach der M3 sein. Oder hab ich da jetzt mega den Denkfehler?
Bonnerin
26.03.2020, 11:28
So, habe mal mein Paper zur Seite gelegt und stattdessen einen Rohentwurf gebastelt. Sowas sollte aber dann von offizieller Seite der BVMD (ich glaube, irgendwer im Klinik-Thread hatte Insider-Infos/Kontakt) der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sei es in Form von Medienberichten, einer Petition oder ähnlichem. Das ist zu wichtig, als dass es gehandhabt wird wie mit dieser M2-Fremdschäm-Petition.
In den vergangenen Wochen wurde in Deutschland in vielerlei Hinsicht über die Durchführungen von Abschlussprüfungen in Zeiten der Covid-19-Pandemie diskutiert. Einige wurden nach hinten geschoben (das juristische Staatsexamen), andere finden nun doch wie geplant statt (Abiturprüfungen).
Auch über einige Prüfungen im Bereich des Medizinstudiums kam es bereits zu großen medialen Diskussionen, hier vor allem im Bezug auf die M2, das schriftliche Examen nach Abschluss des klinischen Studienabschnitts und vor dem Beginn des Praktischen Jahres (PJ).
Gestern Abend wurde in einem Positionspapier des Medizinischen Fakultätentages (MFT) das Abschlussexamen des Medizinstudiums, das sogenannte M3, in den Vordergrund gerückt. Der erfolgreiche Abschluss dieser Prüfung entspricht der Berechtigung, die Approbation in Deutschland zu beantragen und damit die Berufsbezeichnung Arzt/Ärztin zu führen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde eine planmäßige Durchführung dieser Prüfung im Mai und Juni diesen Jahres von allen Seiten (MFT; Bundesvereinigung der Medizinstudierenden in Deutschland (BVMD); Marburger Bund (MB)) gefordert. Diese Durchführung soll nun auf Empfehlung des MFT abgesagt werden.
Als Alternative zur Prüfung steht nun eine Teilapprobation für die angehenden M3-Prüflinge im Raum, verbunden mit einer Zwangsexmatrikulation von den Universitäten. Eine M3-Prüfung solle komplett entfallen, stattdessen soll zu einem späteren Zeitpunkt die sogenannte Kenntnisprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist eine Anerkennungsprüfung für Ärztinnen und Ärzte, die im Nicht-EU-Ausland einen Studienabschluss erworben haben und in Deutschland tätig sein möchten. Sie entspricht keinesfalls einem ordentlichen Studienabschluss, der zur Führung der Vollapprobation berechtigen würde.
Des Weiteren ergäben sich aus der undeutlichen Rechtslage viele Fallstricke und Benachteiligungen für alle Beteiligten.
Den Studierenden wird ein ordentlicher Abschluss nach einem zwölfsemestrigen Studium nicht gewährt. Mit der Teilapprobation befinden Sie sich zudem in einer prekären Lage: Im Gesundheitssystem stehen Gesundheit und Leben von Menschen auf dem Spiel, weswegen klare Befugnisse wichtig sind. Über welche Befugnisse man mit so einer Teilapprobation verfügen würde, ist unklar und wird sicherlich in einem angemessenen Zeitraum nicht zu evaluieren sein. Dies bringt Unsicherheit für die teilapprobierten Ärzte, ihre Kolleginnen und Kollegen (sowohl auf ärztlicher, als auch auf pflegerischer Seite), für die Kliniken und nicht zuletzt für die Patientinnen und Patienten, die eine rechtssichere Behandlung in Deutschland verdienen.
Stattdessen sollte die reguläre Durchführung des M3 mit Anpassungen bezüglich des Infektionsschutzes für alle Beteiligten (Prüfenden und Studierende) erfolgen um die reguläre Vollapprobation und einen rechtssicheren Arbeitsbeginn für die Medizinstudierenden vor dem Abschluss zu gewährleisten.
Dazu wären folgende Punkte in die Überlegungen mit Einzubeziehen:
- Die vom BMG geplante Änderung, dass an jedem der beiden Tage nur 2 Prüfende das Examen abnehmen ist folgerichtig. Alternativ könnte die momentan verbindliche „Prüfergleichheit“ an beiden Tagen (ein Prüferwechsel darf nicht erfolgen) generell ausgesetzt werden um kurzfristigen Engpässen in der klinischen Akutversorgung auf Seiten der Prüfenden entgegensteuern zu können.
- Das Verfassen einer Epikrise (Arztbrief mit erweiterter Diskussion des Falls und des Krankheitsbildes) sollte anhand von Aktenlage durchgeführt werden. Momentan haben die Kliniken noch genügend Zeit, für jeden Studierenden eine Akte bereitlegen zu lassen, die eine vollständige Anamnese, Vorbefunde und klinische Untersuchungsbefunde beinhaltet. Im ärztlichen Berufsalltag ist es zwischendurch auch nötig und möglich, Arztbriefe von Patienten zu verfassen, die man von Kollegen übernommen hat. Eine solche Form der Epikrise wäre folglich grundsätzlich auch in der klinischen Praxis zu finden.
- Die Demonstration praktischer Untersuchungen (beispielsweise orthopädische Untersuchungen; Hirnnervenzeichen in der Neurologie) sollen ausschließlich an einem Dummy stattfinden. Damit wird sichergestellt, dass wertvolle persönliche Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe) während der Prüfung nur einmalig verwendet werden und nicht beim Betreten verschiedener Patientenzimmer gewechselt werden muss. Der Wegfall der direkten Patientendemonstration wäre aus infektiologischer Sicht eine Sicherheitsmaßnahme für die Patienten selbst, die Prüfenden und die Studierenden.
- Der 2. Tag der Prüfung könnte ebenfalls grundsätzlich umgestaltet werden, zusätlich zu dem BMG-Vorschlag der 2 Prüfenden. Statt einer Prüfung mit 4 Studierenden und 4 Prüfenden könnte es konsekutive Einzelprüfungen geben. Jeder der vier Prüfenden sitzt in einem eigenen Raum, die vier Studierenden durchlaufen Parcours-artig jeden der vier Räume nacheinander, um so die Infektionsgefahr auf ein Minimum zu reduzieren. Für diesen Tag könnten unter Einverständnis aller Beteiligten auch eine Prüfung über ein alternatives Format (beispielsweise eine Gruppenprüfung über das Video-Konferenz-Tool des DFN) erarbeitet werden.
Insgesamt gibt es genügend Spielraum, um sinnvolle Möglichkeiten zu finden, das M3 im Mai/Juni diesen Jahres mehr oder weniger regelhaft durchführen zu können. Damit würde man für alle von der Krise Betroffenen Rechtssicherheit in Form eines regelrechten Abschluss des Medizinstudiums der Examenskandidatinnen und –kandidaten schaffen. Die frisch approbierten Ärztinnen und Ärzte stehen dann dem Gesundheitssystem wie geplant zur Verfügung, in dem Wissen, dass sie alle Rechte und Pflichten eines vollapprobierten Arztes haben.
Wir bitten Sie, diese Punkte bei den Planungen in den kommenden Wochen zu prüfen und zur Kenntniss zu nehmen. Vielen Dank.
pj-student95
26.03.2020, 11:52
So, habe mal mein Paper zur Seite gelegt und stattdessen einen Rohentwurf gebastelt. Sowas sollte aber dann von offizieller Seite der BVMD (ich glaube, irgendwer im Klinik-Thread hatte Insider-Infos/Kontakt) der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sei es in Form von Medienberichten, einer Petition oder ähnlichem. Das ist zu wichtig, als dass es gehandhabt wird wie mit dieser M2-Fremdschäm-Petition.
In den vergangenen Wochen wurde in Deutschland in vielerlei Hinsicht über die Durchführungen von Abschlussprüfungen in Zeiten der Covid-19-Pandemie diskutiert. Einige wurden nach hinten geschoben (das juristische Staatsexamen), andere finden nun doch wie geplant statt (Abiturprüfungen).
Auch über einige Prüfungen im Bereich des Medizinstudiums kam es bereits zu großen medialen Diskussionen, hier vor allem im Bezug auf die M2, das schriftliche Examen nach Abschluss des klinischen Studienabschnitts und vor dem Beginn des Praktischen Jahres (PJ).
Gestern Abend wurde in einem Positionspapier des Medizinischen Fakultätentages (MFT) das Abschlussexamen des Medizinstudiums, das sogenannte M3, in den Vordergrund gerückt. Der erfolgreiche Abschluss dieser Prüfung entspricht der Berechtigung, die Approbation in Deutschland zu beantragen und damit die Berufsbezeichnung Arzt/Ärztin zu führen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde eine planmäßige Durchführung dieser Prüfung im Mai und Juni diesen Jahres von allen Seiten (MFT; Bundesvereinigung der Medizinstudierenden in Deutschland (BVMD); Marburger Bund (MB)) gefordert. Diese Durchführung soll nun auf Empfehlung des MFT abgesagt werden.
Als Alternative zur Prüfung steht nun eine Teilapprobation für die angehenden M3-Prüflinge im Raum, verbunden mit einer Zwangsexmatrikulation von den Universitäten. Eine M3-Prüfung solle komplett entfallen, stattdessen soll zu einem späteren Zeitpunkt die sogenannte Kenntnisprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist eine Anerkennungsprüfung für Ärztinnen und Ärzte, die im Nicht-EU-Ausland einen Studienabschluss erworben haben und in Deutschland tätig sein möchten. Sie entspricht keinesfalls einem ordentlichen Studienabschluss, der zur Führung der Vollapprobation berechtigen würde.
Des Weiteren ergäben sich aus der undeutlichen Rechtslage viele Fallstricke und Benachteiligungen für alle Beteiligten.
Den Studierenden wird ein ordentlicher Abschluss nach einem zwölfsemestrigen Studium nicht gewährt. Mit der Teilapprobation befinden Sie sich zudem in einer prekären Lage: Im Gesundheitssystem stehen Gesundheit und Leben von Menschen auf dem Spiel, weswegen klare Befugnisse wichtig sind. Über welche Befugnisse man mit so einer Teilapprobation verfügen würde, ist unklar und wird sicherlich in einem angemessenen Zeitraum nicht zu evaluieren sein. Dies bringt Unsicherheit für die teilapprobierten Ärzte, ihre Kolleginnen und Kollegen (sowohl auf ärztlicher, als auch auf pflegerischer Seite), für die Kliniken und nicht zuletzt für die Patientinnen und Patienten, die eine rechtssichere Behandlung in Deutschland verdienen.
Stattdessen sollte die reguläre Durchführung des M3 mit Anpassungen bezüglich des Infektionsschutzes für alle Beteiligten (Prüfenden und Studierende) erfolgen um die reguläre Vollapprobation und einen rechtssicheren Arbeitsbeginn für die Medizinstudierenden vor dem Abschluss zu gewährleisten.
Dazu wären folgende Punkte in die Überlegungen mit Einzubeziehen:
- Die vom BMG geplante Änderung, dass an jedem der beiden Tage nur 2 Prüfende das Examen abnehmen ist folgerichtig. Alternativ könnte die momentan verbindliche „Prüfergleichheit“ an beiden Tagen (ein Prüferwechsel darf nicht erfolgen) generell ausgesetzt werden um kurzfristigen Engpässen in der klinischen Akutversorgung auf Seiten der Prüfenden entgegensteuern zu können.
- Das Verfassen einer Epikrise (Arztbrief mit erweiterter Diskussion des Falls und des Krankheitsbildes) sollte anhand von Aktenlage durchgeführt werden. Momentan haben die Kliniken noch genügend Zeit, für jeden Studierenden eine Akte bereitlegen zu lassen, die eine vollständige Anamnese, Vorbefunde und klinische Untersuchungsbefunde beinhaltet. Im ärztlichen Berufsalltag ist es zwischendurch auch nötig und möglich, Arztbriefe von Patienten zu verfassen, die man von Kollegen übernommen hat. Eine solche Form der Epikrise wäre folglich grundsätzlich auch in der klinischen Praxis zu finden.
- Die Demonstration praktischer Untersuchungen (beispielsweise orthopädische Untersuchungen; Hirnnervenzeichen in der Neurologie) sollen ausschließlich an einem Dummy stattfinden. Damit wird sichergestellt, dass wertvolle persönliche Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe) während der Prüfung nur einmalig verwendet werden und nicht beim Betreten verschiedener Patientenzimmer gewechselt werden muss. Der Wegfall der direkten Patientendemonstration wäre aus infektiologischer Sicht eine Sicherheitsmaßnahme für die Patienten selbst, die Prüfenden und die Studierenden.
- Der 2. Tag der Prüfung könnte ebenfalls grundsätzlich umgestaltet werden, zusätlich zu dem BMG-Vorschlag der 2 Prüfenden. Statt einer Prüfung mit 4 Studierenden und 4 Prüfenden könnte es konsekutive Einzelprüfungen geben. Jeder der vier Prüfenden sitzt in einem eigenen Raum, die vier Studierenden durchlaufen Parcours-artig jeden der vier Räume nacheinander, um so die Infektionsgefahr auf ein Minimum zu reduzieren. Für diesen Tag könnten unter Einverständnis aller Beteiligten auch eine Prüfung über ein alternatives Format (beispielsweise eine Gruppenprüfung über das Video-Konferenz-Tool des DFN) erarbeitet werden.
Insgesamt gibt es genügend Spielraum, um sinnvolle Möglichkeiten zu finden, das M3 im Mai/Juni diesen Jahres mehr oder weniger regelhaft durchführen zu können. Damit würde man für alle von der Krise Betroffenen Rechtssicherheit in Form eines regelrechten Abschluss des Medizinstudiums der Examenskandidatinnen und –kandidaten schaffen. Die frisch approbierten Ärztinnen und Ärzte stehen dann dem Gesundheitssystem wie geplant zur Verfügung, in dem Wissen, dass sie alle Rechte und Pflichten eines vollapprobierten Arztes haben.
Wir bitten Sie, diese Punkte bei den Planungen in den kommenden Wochen zu prüfen und zur Kenntniss zu nehmen. Vielen Dank.
Das ist super! Wer hat denn die Kontakte zum BVMD?
pj-student95
26.03.2020, 11:55
"Wir wollen aber" fiel schon den M2-Kandidaten auf die Füße. Wenn das BGM den Vorschlag des MFT aufgreift (und das kann er nach dem Gesetzestext immernoch, da die beschriebenen M3-Änderungen lediglich Beispiele sind, der Schwerpunkt liegt auf: BGM kann Approbationsordnung ändern wie er will), dann wird das M3 nicht stattfinden. Generell sollte man also wenn man es stattfinden lassen will, direkt mit alternativen Prüfungskonzepten argumentieren und nicht wie die M2 Schreiber wochenlang davon reden dass man doch einfach das M2 stattfinden lassen soll, denn darauf lässt sich das BGM offensichtlich nicht ein.
Ich finde da die Vorschläge von Bonnerin recht gut: Simulations oder "Aktenpatient", um einen Kontakt mit möglicherweise Immungeschwächten oder selbst infektiösen Patienten zu reduzieren. Anhand des Aktenpatienten dann das Schreiben des Briefes (die Bewertung des Berichtes sollte dann aber entsprechend gnädig ausfallen, in Mannheim verlangt man uns Massakerbriefe ab die jenseits von gut und böse sind, die anhand von Akten schlicht nicht zu leisten sind). Dann ggf. die Reduktion auf einen Prüfungstag um auch die weitere Kontaktzeit zu minimieren, d.h. die Inhalte von Tag 2 auch schon an Tag 1 abfragen.
Wenn man das sachlich darlegt und zeigt, dass das prinzipiell dann möglich und ohne Risiko geht, dann lässt sich das BGM vielleicht darauf ein, aber ein "Wir wollen aber normal M3 machen!!!" ist bei den M2lern völlig nach hinten losgegangen, und das ewige zögern des bvmds und beharren auf dieser Lösung die für das BGM keine war, führt jetzt eventuell dazu dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird, das will ich beim M3 definitiv vermeiden!
Das ist richtig! Bonnerin hat ja eine meiner Meinung nach sehr gute Stellungnahme verfasst. Die Frage ist jetzt, wie spielen wir das dem BGM und dem BVMD zu?
s4oksama
26.03.2020, 12:16
Also das M2 soll nun doch stattfinden; und da sind die infekt. Bedenken weitaus größer...
Mark_3559
26.03.2020, 12:30
Also das M2 soll nun doch stattfinden; und da sind die infekt. Bedenken weitaus größer...
Woher hast du die Info?
Bonnerin, der Text ist super! Danke für deine Mühe!
Melina93
26.03.2020, 12:53
Habt ihr schon eine Petition oder wartet ihr morgen ab?
Ich möchte mich in der Derma bewerben und hätte eigentlich ganz gern noch ne dritte Note, um meinen Schnitt zu optimieren. Außerdem habe ich keine Lust im schlimmsten Fall Jahre lang meiner "echten" Approbation hinterher zudackeln oder unter dem Corona-Deckmantel AiP zu spielen.
pj-student95
26.03.2020, 13:02
Woher hast du die Info?
Bonnerin, der Text ist super! Danke für deine Mühe!
Wenn das stimmt, m2 findet statt und m3 wird nicht abgehalten, dann ist das wirklich der Witz des... .
pj-student95
26.03.2020, 13:03
Habt ihr schon eine Petition oder wartet ihr morgen ab?
Ich möchte mich in der Derma bewerben und hätte eigentlich ganz gern noch ne dritte Note, um meinen Schnitt zu optimieren. Außerdem habe ich keine Lust im schlimmsten Fall Jahre lang meiner "echten" Approbation hinterher zudackeln oder unter dem Corona-Deckmantel AiP zu spielen.
So geht es mir auch. Ich würde mit der m3 auch gerne meinen Schnitt verbessern. Und nicht ewig der echten Approbation hinterherlaufen.
s4oksama
26.03.2020, 13:13
Angeblich soll alles wie gewohnt stattfinden; auch über eine Abänderung des 1. Tages vom M3 habe ich nichts gehört...
Angeblich soll alles wie gewohnt stattfinden; auch über eine Abänderung des 1. Tages vom M3 habe ich nichts gehört...
Ich bitte ausdrücklich darum hier kein Hörensagen-Bullshit zu verbreiten, wenn man irgendwas offizielles gelesen hat dann bitte das direkt verlinken nicht "ich hab gehört alles soll" dafür gibt es absolut keine Quelle.
s4oksama
26.03.2020, 13:47
Hey Kollege, statt von Bullshit zu sprechen, solltest du lieber mal ein Gang zurückschalten. Das sind die Infos, die dem LPA Düsseldorf aktuell vorliegen; sie wissen nichts von anderweitigen Maßnahmen. Statt irgendwelche sinnfreien und peinlichen Petitionen zu starten, hätte man sich auch beim LPA mal erkundigen können.
s4oksama
26.03.2020, 13:50
Außerdem ist dies das Standard-Vorgehen bis Gegenteiliges bewiesen ist. Demnach musst du mir alles andere beweisen...
Bonnerin
26.03.2020, 14:50
Besagtes Gegenteil exisitiert aber nun auch schon seit Anfang der Woche:
+++ Änderungsentwurf der Approbationsordnung in der COVID-19-Pandemie +++
Liebe Kommiliton*innen,
heute haben wir vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf zu einer “Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” zugeschickt bekommen. Hinter diesem sperrigen Begriff stecken weitreichende Änderungen für den Ablauf des Studiums während Epidemien nationalen Ausmaßes. Die Bundesärztekammer, das IMPP, der Medizinische Fakultätentag und die bvmd sind dazu aufgefordert bis morgen, 25.03.2020 um 14 Uhr hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Folgende Punkte sind derzeit im Entwurf enthalten:
1.) Die folgenden Punkte gelten lediglich im Falle einer Epidemie nationaler Tragweite, die nach Verabschiedung der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes ermöglicht wird.
2.) Famulaturen und Pflegepraktika werden auch während des regulären Semesters ermöglicht, solange kein ordentlicher Lehrbetrieb stattfindet.
3.) Das M2 soll verschoben werden können. Alle zum M2 zugelassenen Studierenden sollen bereits bis Mitte April ins PJ starten. Das Wahltertial muss in der Allgemeinmedizin oder “in einem klinisch-praktischen Fachgebiet, in dem die Mitwirkung der studierenden Personen an der Gesundheitsversorgung zur Bekämpfung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite notwendig ist” absolviert werden. Sollte es die Versorgungslage notwendig machen, kann das Wahltertial im PJ zugunsten eines verlängerten Tertials in der Inneren Medizin verkürzt werden.
4.) Das M2 soll nach dem PJ nachgeholt werden. Die Lernphase (Abstand zwischen Ende des PJ und frühester Stex-Termin) verkürzt sich auf sechs Wochen. Fehlzeiten im PJ (bspw. durch Quarantäne), die über die 30 Tage hinaus gehen, sollen innerhalb dieser 6 Wochen nach regulärem PJ-Ende nachgeholt werden können.
5.) PJler*innen, bei denen während des Pandemiefalls das M3 ansteht, bekommen eine Prüfung, die sich an den verfügbaren Kapazitäten orientiert: Pro Tag sollen nur zwei Prüfer*innen prüfen. Der Umfang der Prüfung für die einzelnen Geprüften bleibt aber gleich.
Bedenkt, dass auch dies einen Entwurf darstellt. Die hier am 22.03.2020 geposteten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurden jeden Tag umfassend geändert. Die Änderungen zum BAföG wurden nach unserem erfolgreichen offenen Brief ebenfalls innerhalb von 24 Stunden eingearbeitet. Am Ende gültig ist nur die verabschiedete Verordnung.
Nun haben wir sehr wenig Zeit, um unsere Position und Anmerkungen dem Bundesministerium zurückzumelden. Dieses Vorgehen ist durchaus üblich für politische Prozesse, Vergleichbares haben wir in der Vergangenheit bereits häufiger mit dem Gesetzgeber erlebt. Wir sind von den Studierenden aus euren Lokalvertretungen und Fachschaften demokratisch legitimiert, um auch in solchen akuten Situationen rationale Positionierungen zu entwickeln und die gebündelte Stimme der Medizinstudierenden zu vertreten.
Wir haben Kontakt zu den lokalen Studierendenvertretungen aufgenommen und werden deren Anmerkungen über Nacht/morgen früh einarbeiten, damit das Schreiben fristgerecht beim BMG eingehen kann. Wenn ihr an diesem Prozess partizipieren wollt, meldet euch bei eurer lokalen Fachschaft. Wir werden auch Argumente bedenken, die uns über andere Kanäle erreichen, können jedoch aufgrund des Workloads im Moment nicht auf alle Antworten, Kommentare und Nachrichten reagieren.
Wir geben bereits seit Wochen unser Bestes in dieser schwierigen Situation, und werden auch heute bis tief in die Nacht an der Stellungnahme arbeiten. Natürlich werden wir diese nach dem Versenden an das BMG morgen auf unsere Facebookseite posten.
Bleibt gesund!
Euer Vorstand der bvmd
Und falls jetzt kritisiert wird, dass der BVMD keine vernünftige Quelle ist: Der Referentenentwurf liegt auch bereits den Universitäten und der Bundesärztekammer vor, die ebenfalls schon Statements abgegeben haben, ebenso wie die BVMD gestern Abend.
Morgen erfolgt die Abstimmung über den Entwurf und bis dahin kann es noch zu Änderungen im Entwurf kommen.
Dementsprechend wichtig ist es, von vornherein klar zu machen, dass der Änderungsvorschlag des MFT gerade im Bezug auf die Durchführung des M3 indiskutabel ist. Von dem Erfolg einer Petition bin ich auch wenig überzeugt, eher, solche Stellungnahmen über den BVMD publik zu machen.
Da kann das LPA Düsseldorf noch so sehr insistieren, die Prüfung stattfinden zu lassen, wenn die Änderung morgen durch den Bundesrat gewunken wird, dann war es das mit dem M2.
pj-student95
26.03.2020, 14:55
Besagtes Gegenteil exisitiert aber nun auch schon seit Anfang der Woche:
Und falls jetzt kritisiert wird, dass der BVMD keine vernünftige Quelle ist: Der Referentenentwurf liegt auch bereits den Universitäten und der Bundesärztekammer vor, die ebenfalls schon Statements abgegeben haben, ebenso wie die BVMD gestern Abend.
Morgen erfolgt die Abstimmung über den Entwurf und bis dahin kann es noch zu Änderungen im Entwurf kommen.
Dementsprechend wichtig ist es, von vornherein klar zu machen, dass der Änderungsvorschlag des MFT gerade im Bezug auf die Durchführung des M3 indiskutabel ist. Von dem Erfolg einer Petition bin ich auch wenig überzeugt, eher, solche Stellungnahmen über den BVMD publik zu machen.
Da kann das LPA Düsseldorf noch so sehr insistieren, die Prüfung stattfinden zu lassen, wenn die Änderung morgen durch den Bundesrat gewunken wird, dann war es das mit dem M2.
Das sehe ich genauso! Wie machen wir jetzt klar, dass der Änderungsvorschlag des MFT indiskutabel ist? Das muss ja jetzt eher schnell passieren wenn da morgen darüber abgestimmt wird. Und das sollte auch ans BMG.
sngglbnny
26.03.2020, 14:55
So, habe mal mein Paper zur Seite gelegt und stattdessen einen Rohentwurf gebastelt. Sowas sollte aber dann von offizieller Seite der BVMD (ich glaube, irgendwer im Klinik-Thread hatte Insider-Infos/Kontakt) der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sei es in Form von Medienberichten, einer Petition oder ähnlichem. Das ist zu wichtig, als dass es gehandhabt wird wie mit dieser M2-Fremdschäm-Petition.
In den vergangenen Wochen wurde in Deutschland in vielerlei Hinsicht über die Durchführungen von Abschlussprüfungen in Zeiten der Covid-19-Pandemie diskutiert. Einige wurden nach hinten geschoben (das juristische Staatsexamen), andere finden nun doch wie geplant statt (Abiturprüfungen).
Auch über einige Prüfungen im Bereich des Medizinstudiums kam es bereits zu großen medialen Diskussionen, hier vor allem im Bezug auf die M2, das schriftliche Examen nach Abschluss des klinischen Studienabschnitts und vor dem Beginn des Praktischen Jahres (PJ).
Gestern Abend wurde in einem Positionspapier des Medizinischen Fakultätentages (MFT) das Abschlussexamen des Medizinstudiums, das sogenannte M3, in den Vordergrund gerückt. Der erfolgreiche Abschluss dieser Prüfung entspricht der Berechtigung, die Approbation in Deutschland zu beantragen und damit die Berufsbezeichnung Arzt/Ärztin zu führen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde eine planmäßige Durchführung dieser Prüfung im Mai und Juni diesen Jahres von allen Seiten (MFT; Bundesvereinigung der Medizinstudierenden in Deutschland (BVMD); Marburger Bund (MB)) gefordert. Diese Durchführung soll nun auf Empfehlung des MFT abgesagt werden.
Als Alternative zur Prüfung steht nun eine Teilapprobation für die angehenden M3-Prüflinge im Raum, verbunden mit einer Zwangsexmatrikulation von den Universitäten. Eine M3-Prüfung solle komplett entfallen, stattdessen soll zu einem späteren Zeitpunkt die sogenannte Kenntnisprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist eine Anerkennungsprüfung für Ärztinnen und Ärzte, die im Nicht-EU-Ausland einen Studienabschluss erworben haben und in Deutschland tätig sein möchten. Sie entspricht keinesfalls einem ordentlichen Studienabschluss, der zur Führung der Vollapprobation berechtigen würde.
Des Weiteren ergäben sich aus der undeutlichen Rechtslage viele Fallstricke und Benachteiligungen für alle Beteiligten.
Den Studierenden wird ein ordentlicher Abschluss nach einem zwölfsemestrigen Studium nicht gewährt. Mit der Teilapprobation befinden Sie sich zudem in einer prekären Lage: Im Gesundheitssystem stehen Gesundheit und Leben von Menschen auf dem Spiel, weswegen klare Befugnisse wichtig sind. Über welche Befugnisse man mit so einer Teilapprobation verfügen würde, ist unklar und wird sicherlich in einem angemessenen Zeitraum nicht zu evaluieren sein. Dies bringt Unsicherheit für die teilapprobierten Ärzte, ihre Kolleginnen und Kollegen (sowohl auf ärztlicher, als auch auf pflegerischer Seite), für die Kliniken und nicht zuletzt für die Patientinnen und Patienten, die eine rechtssichere Behandlung in Deutschland verdienen.
Stattdessen sollte die reguläre Durchführung des M3 mit Anpassungen bezüglich des Infektionsschutzes für alle Beteiligten (Prüfenden und Studierende) erfolgen um die reguläre Vollapprobation und einen rechtssicheren Arbeitsbeginn für die Medizinstudierenden vor dem Abschluss zu gewährleisten.
Dazu wären folgende Punkte in die Überlegungen mit Einzubeziehen:
- Die vom BMG geplante Änderung, dass an jedem der beiden Tage nur 2 Prüfende das Examen abnehmen ist folgerichtig. Alternativ könnte die momentan verbindliche „Prüfergleichheit“ an beiden Tagen (ein Prüferwechsel darf nicht erfolgen) generell ausgesetzt werden um kurzfristigen Engpässen in der klinischen Akutversorgung auf Seiten der Prüfenden entgegensteuern zu können.
- Das Verfassen einer Epikrise (Arztbrief mit erweiterter Diskussion des Falls und des Krankheitsbildes) sollte anhand von Aktenlage durchgeführt werden. Momentan haben die Kliniken noch genügend Zeit, für jeden Studierenden eine Akte bereitlegen zu lassen, die eine vollständige Anamnese, Vorbefunde und klinische Untersuchungsbefunde beinhaltet. Im ärztlichen Berufsalltag ist es zwischendurch auch nötig und möglich, Arztbriefe von Patienten zu verfassen, die man von Kollegen übernommen hat. Eine solche Form der Epikrise wäre folglich grundsätzlich auch in der klinischen Praxis zu finden.
- Die Demonstration praktischer Untersuchungen (beispielsweise orthopädische Untersuchungen; Hirnnervenzeichen in der Neurologie) sollen ausschließlich an einem Dummy stattfinden. Damit wird sichergestellt, dass wertvolle persönliche Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe) während der Prüfung nur einmalig verwendet werden und nicht beim Betreten verschiedener Patientenzimmer gewechselt werden muss. Der Wegfall der direkten Patientendemonstration wäre aus infektiologischer Sicht eine Sicherheitsmaßnahme für die Patienten selbst, die Prüfenden und die Studierenden.
- Der 2. Tag der Prüfung könnte ebenfalls grundsätzlich umgestaltet werden, zusätlich zu dem BMG-Vorschlag der 2 Prüfenden. Statt einer Prüfung mit 4 Studierenden und 4 Prüfenden könnte es konsekutive Einzelprüfungen geben. Jeder der vier Prüfenden sitzt in einem eigenen Raum, die vier Studierenden durchlaufen Parcours-artig jeden der vier Räume nacheinander, um so die Infektionsgefahr auf ein Minimum zu reduzieren. Für diesen Tag könnten unter Einverständnis aller Beteiligten auch eine Prüfung über ein alternatives Format (beispielsweise eine Gruppenprüfung über das Video-Konferenz-Tool des DFN) erarbeitet werden.
Insgesamt gibt es genügend Spielraum, um sinnvolle Möglichkeiten zu finden, das M3 im Mai/Juni diesen Jahres mehr oder weniger regelhaft durchführen zu können. Damit würde man für alle von der Krise Betroffenen Rechtssicherheit in Form eines regelrechten Abschluss des Medizinstudiums der Examenskandidatinnen und –kandidaten schaffen. Die frisch approbierten Ärztinnen und Ärzte stehen dann dem Gesundheitssystem wie geplant zur Verfügung, in dem Wissen, dass sie alle Rechte und Pflichten eines vollapprobierten Arztes haben.
Wir bitten Sie, diese Punkte bei den Planungen in den kommenden Wochen zu prüfen und zur Kenntniss zu nehmen. Vielen Dank.
Ein sehr großes Lob an Bonnerin für den Text. Sachlich, konstruktiv, auf den Punkt und im Sinne der Medizinstudenten.
'Ich habe gehört', dass bald eine Stelle als Bundesgesundheitsminister frei werden soll, falls du Lust hast.
Ich möchte nicht, dass dieser Beitrag durch die Diskussion mit s4oksama ins Hintertreffen gerät. Wo muss ich unterschreiben..?
Bonnerin
26.03.2020, 15:08
Wie gesagt, ich glaube nicht, dass eine Petition in irgendeiner Form Erfolg haben wird in der momentanen Situation.
Es würde viel mehr bringen, solche Stellungnahmen an den BVMD zu bringen (also wenn wer wen kennt, der wen kennt...) und dann darüber die breite Masse zu erreichen.
Solche furchtbaren Zeitungsartikel, wie gerade über die M2 im Umlauf sind, sind absolut zu vermeiden.
Es freut mich aber, dass euch mein Entwurf generell gefällt. Gerade das sachlich bleiben finde ich sehr wichtig, es geht um unseren Abschluss und da ist sowohl falsch empfundenes Berufs-Ethos mit breitem "Wir machen und tun alles und können alles!" als auch eine "Wutbürger-Petition" mit emotionaler Aufladung wie beim M2 nicht der richtige Weg, um auf politischer Ebene Gehör zu bekommen.
Melina93
26.03.2020, 15:15
Vielleicht bin ich naiv, aber ich hoffe ja immer noch, dass morgen verkündet wird, dass die M3 (mehr oder weniger regulär ) stattfindet.
Bonnerin
26.03.2020, 15:22
Vielleicht bin ich naiv, aber ich hoffe ja immer noch, dass morgen verkündet wird, dass die M3 (mehr oder weniger regulär ) stattfindet.
Bis zur Verkündung der tollen MFT-Mitteilung war ich auch absolut der Meinung. Der Referentenentwurf sieht ja die Verringerung von 8 auf 6 Person pro Prüfungstag als bislang einzige Änderung für das M3 vor. Damit wäre ich auch absolut zufrieden und hoffe, dass es so durchgewunken werden würde und wir damit Sicherheit für Prüfungsdurchführung und Approbation haben.
Zudem hoffe ich einfach, dass die beratenden Juristen die M3-bezogenen "Vorschläge" des MFT sofort in der Luft zerreißen, weil sie die oben von mir gennanten Problem mit sich führen, die auf lange Sicht keine Lösung bekommen werden.
Wo gibt es diesen Referentenentwurf mit den konkreten Zahlen? Bin leider zu doof den zu finden...finden nur den, in welchem allgemein steht, dass das M3 angepasst werden soll. Danke!
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