So, nachdem ich jetzt auch etwas klarer sehe, mal ein paar Infos zum Stand der Dinge, dann kann diese Diskussion hoffentlich endlich inhaltlich geführt werden. Und wer sich betroffen sieht, sollte sich tatsächlich bei
[email protected] melden.
Der Einfachheit halber zitiere ich hier auszugsweise aus Emails in anonymisierter Form, dann spare ich mir ein seitenlanges Tippen.
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Hintergrund: Bestimmte Altscheine können wegen juristischer Inkompatibilität NICHT 1:1 gegen Neuscheine eingetauscht werden. Obwohl die Fakultäten dies zum Teil versuchen wollen. Dazu werden sowohl von den Fakultäten als auch von einigen LPAs "Äquivalenzlisten" geschrieben. Die Listen einiger Fakultäten seien dabei inhaltich so miserabel, dass sie sofort von den LPAs zurückgeschickt werden würden.
Kompetenz-Problem:
Diese Listen können INHALTLICH letztlich nur von den Fakutäten bestimmt werden. Bsp.: "Die Fächer "Klinische Chemie" und "Labormedizin" sind deckungsgleich!" - gegen so eine Aussage der Fakultäten kann kein LPA vorgehen - die inhaltliche Kompetenz liegt bei den Fakultäten. FORMAL haben allerdings die LPAs das letzte Wort: Wenn die neue AO für einen Schein ein Blockpraktikum einer definierten Länge vorschreibt und dieses nach alter Ordnung effektiv nicht stattgefunden hat, kann dieser Schein nicht von dem LPA anerkannt werden. Auch nicht, wenn die Fakultät diesen in eine neue benotete Form umgeschrieben hat. Studenten, die solche Scheine nicht nachholen,
werden voraussichtlich nicht zum Hammerexamen zugelassen werden.
Zum M1-Problem:
Faktisch haben Studis die Wahl, ob sie die alte M1 noch schreiben oder nicht (mal aussen vorgelassen, ob die Intention des Gesetzgebers oder der LPÄ so war). Ein faktischer Vorteil ergibt sich daraus nicht unbedingt: Außer vielleicht einer Verbesserung der Hammerexamens-Note um einige Nachkommastellen.
(die gerundete Endnote verändert sich nur - rechnet es durch! - wenn man im M1 eine 1 und im Hammerex eine 4 hat)
Achja: Und vielleicht das Vermeiden einer Studienzeitverlängerung: Einige Länder, z. B. wahrscheinlich Berlin, werden ein bestandenes M1 als "Ersatz" für das Nachholen neuer Gk-2-Scheine betrachten. Auch NRW werde möglicherweise nur von M1-Nichtmitschreibern ein Nachholen von GK-2-Praktika und Querschnitts-Fächern fordern. Übrigens
werde NRW auch insgesamt eher in einzelnen GK-3-Fächern eine 1:1-Anerkennung zulassen als in einzelnen GK-2-Fächern. Die juristische Rechtfertigung: Die sei einfach eine der
möglichen Auslegungen der neuen AO. Da der Paragraph 43 sage, man falle erst nach bestandenem M1-Alt ins neue Recht, könne man ja alle vorher erworbenen Scheine anerkennen.
Das M1 muss nicht schon jetzt mitgeschrieben werden, sollte aber schon, für dieses oder nächstes Jahr fest eingeplant werden. Neue Scheine, die an einzelnen Unis bereits jetzt ausgehändigt werden, würden dabei, so Schlecht, "problemlos" für eine Anmeldung zu dem alten M1 anerkannt. Dass eine
Fakultät rechtzeitig mit der Umsetzung der neuen AO angefangen habe und bereits jetzt neue benotete Scheine ausstelle, sei lobenswert - man wolle die Studis dafür nicht bestrafen.
Fazit:M1 alt sollte für einen der noch kommenden vier Termine der nächsten zwei Jahre eingeplant werden. Klarheit ist noch keine da, aber in Aussicht, wenn die LPAs im Frühjahr/Sommer die Äquivalenzlisten mit den Fakultäten ausgehandelt haben. Es wird in den einzelnen Ländern unterschiedlich sein.
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