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Haffi
14.01.2023, 21:40
Psychotherapie darf jeder Arzt anbieten, egal ob mit Zusatzbezeichnung oder ohne. Wie sinnvoll das für Patient/Arzt ist, muss man für sich selbst entscheiden.

Nur bezahlen wird ihn dafür keine Krankenkasse in Deutschland. Die Psychotherapie, die du meinst, darf theoretisch sogar jeder Schulabbrecher in Deutschland anbieten. Da bedarf es nun wirklich keines Medizinstudiums

Atana
14.01.2023, 22:05
Nur bezahlen wird ihn dafür keine Krankenkasse in Deutschland. Die Psychotherapie, die du meinst, darf theoretisch sogar jeder Schulabbrecher in Deutschland anbieten. Da bedarf es nun wirklich keines Medizinstudiums

Das stimmt nicht. Psychotherapie darf nur von ganz bestimmten Berufsgruppen angeboten werden. Wenn du hier auf irgendwelche Lifecoaches anspielst, dann hat das keinerlei Bewandtnis, diese bieten Beratung(≠ Krankheiten) an und keine Psychotherapie. Es ist strafbar psychotherapeutische Behandlung anzubieten ohne zu einer der relevanten Berufsgruppen zu gehören, die einen gesetzlich dazu befähigen. Auch ist der Begriff "Psychotherapeut" gesetzlich geschützt, nicht jeder darf sich so nennen, Ärzte ohne Facharzt dagegen schon.

Auch innerhalb der Gruppe der Menschen, die Psychotherapie anbieten dürfen, gibt es natürlich Unterschiede, wenn um die Frage der Abrechnung geht. Fachärzte und psychotherapeutisch tätige Psychologen dürfen bei vorhandenem Sitz mit der GKV abrechnen - das können Ärzte nicht. Diese können aber sowohl Selbstzahler sehen, aber auch Privatpatienten über die jeweilige PKV(tlw. unterschiedliche Handhabung) abrechnen lassen, das kommt dann auf den Fall an. Das funktioniert übrigens auch in anderen Fachrichtungen. Ärzte können sich so niederlassen ohne Facharzt und arbeiten eben mit PKV Patienten, z.B. in Derma sehr beliebt, da in gewöhnlichen Praxen bereits ein sehr großer Teil Selbstzahler bzw. PKV Patienten vorhanden ist.

@Nefazodon
Das wollte ich damit nicht sagen. Ärzte haben sechs Jahre studiert und sind daher nunmal vom Gesetzgeber befähigt worden, das anzubieten. Meiner Meinung nach macht das keinen Sinn, genau so wenig, wie ein Arzt ohne Weiterbildung privat Orthopäde ist, aber auch das gibt es. Es gibt ja auch eine spezielle Berufsgruppe, die Psychotherapie anbieten darf, worüber man sich zurecht ärgern sollte, denn denen fehlt nun wirklich jede Kenntnis ;)

Reflex
15.01.2023, 06:41
Das klingt alles reichlich unausgegoren :-keks
"Ausbildung zur ambulanten Psychotherapeutin" gibt es nicht. Man macht entweder den "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie"; dieser beinhaltet, wie der Name schon sagt, die Psychotherapie. Oder man macht einen anderen Facharzt (laut Weiterbildungsordnung vermutlich einen aus der direkten Patientenversorgung) und dann die Zusatzweiterbildung Psychotherapie.
Mit einer dieser Ausbildungen kann man dann ambulant oder stationär Psychotherapie anbieten und mit der GKV abrechnen.

Ob man ohne Facharzt und nur mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie (die Ausbildung selbst kann man ja vielleicht auch ohne Facharzttitel durchlaufen?) mit den privaten Krankenkassen abrechnen kann, weiß ich nicht. Aber von einer damaligen Kommilitonin habe ich mal etwas in die Richtung gehört. Die hat kurz vor dem Facharzt Psychiatrie die Klinikzeit geschmissen und behandelt jetzt wohl Privatpatienten und Selbstzahler, wie mir berichtet wurde.

Es gibt nur noch die fachgebundene psychotherapeutische Zusatzbezeichnung. Das heißt man braucht einen konkreten Facharzt, um die überhaupt machen zu können. Ich persönlich empfinde aber auch da das Ausbildungscurriculum als ungenügend, um damit qualifizierte Richtlinien Psychotherapie anzubieten. Man hat zu wenig Erfahrung um Psychotherapie jeseits einer supportiven Behandlung anbieten zu können. Und für eine privatärztliche Tätigkeit muss man sich gerade bei Privatpatienten auch mit Beantragungsangelegenheiten/Gutachten etc. auskennen, weil die pKV denen ansonsten keine Kontingente bewilligt. Damit bleiben dann nur Selbstzahler und von denen gibt es auch nicht allzu viele und die haben zu dem eine hohe Abbbrecherquote, wenn es nicht so läuft, wie die sich das wünschen. Ich kenne mehrere privatärztlich tätige Kollegen, die arbeiten vor allem mit BG Patienten (bei PTBS nach Arbeitsunfällen), Privatpatienten, machen speziell quailifizierte Behandlungen, in denen sie entsprechende Ausbildungen haben, wie Familientherapie, Sexualtherapie oder Paartherapie, welche in der Regel nicht über die Kassen abrechenbar sind. Dazu bieten viele Privattherapeuten Supervision oder Balintgruppen etc. und das geht alles insgesamt ohne Facharzt und entsprechende Ausbildungen/Zertifizierungen auch nicht. Ohne entsprechend fundierte Ausbildung ist es eben nicht sinnvoll psychotherapeutisch tätig sein zu wollen, weil man mehr Schaden anrichten kann, als das es hilft. Egal ob es rechtlich möglich ist oder nicht…

Relaxometrie
15.01.2023, 09:41
Ohne entsprechend fundierte Ausbildung ist es eben nicht sinnvoll psychotherapeutisch tätig sein zu wollen, weil man mehr Schaden anrichten kann, als das es hilft.
Das ist auf jeden Fall so. Sehe ich auch so.
Aber meine Befürchtung (die auf Halbwissen beruht) war, dass es bei der Abrechung über die privaten Kassen ggfs. noch Lücken geben könnte und nicht-Fachärzte mit minderwertiger Ausbildung doch Psychotherapie anbieten und mit den privaten Kassen abrechnen können. Wenn die privaten Kassen da aber auch ein strenges Auge auf die Ausbildungsqualität des Behandlers haben, ist es ja um so besser.
Was im reinen Selbstzahlerbereich alles gemacht wird, ist natürlich nochmal eine andere Frage.

Sim85
15.01.2023, 10:46
Danke für die Beiträge und die rege Diskussion.

Dass für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie ein Facharzt notwendig ist, haben wir wohl überlesen. Schade, denn formal wäre meine Frau von den Voraussetzungen für die Weiterbildung nicht weit entfernt gewesen.

Um das klar zu sagen, natürlich ist sie bereit, eine entsprechende Weiterbildung zu absolvieren, die Zusatzweiterbildung wäre nur ein deutlich schnellerer Weg gewesen, als den kompletten FA Psychiatrie abzuschließen.

Wie realistisch ist es denn, die Weiterbildung in einem ambulanten Setting zu machen?
Allgemeinärzte haben auch öfters psychotherapeutische Behandlungen als Teil ihres Spektrums, wer bietet denen eigentlich die Weiterbildung an?

hebdo
15.01.2023, 10:51
Psychiatrische und neurologische bzw. nervenärztliche Praxen haben oft eine Weiterbildungsermächtigung. Üblicherweise muss man 50% der Weiterbildunsgzeit stationär ableisten; zumindest ist das in der Inneren Medizin in meinem Kammerbereich so.

Zusatzweiterbildungen sind meines Wissens immer erst nach einer Facharztanerkennung zu erlangen; außer eben Notfallmedizin.

Colourful
15.01.2023, 12:30
Es gibt Weiterbildungsinstitute, die das für Fachärzte anbieten.

Reflex
15.01.2023, 12:32
Das ist auf jeden Fall so. Sehe ich auch so.
Aber meine Befürchtung (die auf Halbwissen beruht) war, dass es bei der Abrechung über die privaten Kassen ggfs. noch Lücken geben könnte und nicht-Fachärzte mit minderwertiger Ausbildung doch Psychotherapie anbieten und mit den privaten Kassen abrechnen können. Wenn die privaten Kassen da aber auch ein strenges Auge auf die Ausbildungsqualität des Behandlers haben, ist es ja um so besser.
Was im reinen Selbstzahlerbereich alles gemacht wird, ist natürlich nochmal eine andere Frage.

Die privaten Versicherer gucken auf die Gutachten, die nach Ablauf der probatorischen Sitzungen zur Beantragung bei der pkv/Beihilfe eingereicht werden müssen. Wenn die qualitativ/ inhaltlich ungenügend sind, wird die Psychotherapie eben nicht bewilligt. Der Arzt rechnet ja nicht direkt mit den Kassen der pkv ab. Das macht der Patient selber. Selbstzahler ist etwas, wo ich persönlich so gar keine Lust drauf hab, weil es da einen nicht geringen Anteil an Patienten gibt, die eine ausgeprägte Kundenmentalität haben, was dann die Behandlung und den Verlauf der Behandlung behindern kann.

Reflex
15.01.2023, 12:37
Wie realistisch ist es denn, die Weiterbildung in einem ambulanten Setting zu machen?
Allgemeinärzte haben auch öfters psychotherapeutische Behandlungen als Teil ihres Spektrums, wer bietet denen eigentlich die Weiterbildung an?

Es gibt genügend Praxen, die zwei Jahre Weiterbildungsermächtigung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie haben. In wie weit man dort aber eine psychotherapeutische Ausbildung bekommt, ist abhängig davon wie die Praxie arbeitet. Man kann die geforderten Weiterbildungsinhalte auch extern an entsprechenden Ausbildungsinstituten machen. Das ist aber häufig kosten und zeit intensiv.

Sim85
15.01.2023, 13:13
OK, danke für die Auskunft.

Ich bitte um Nachsicht für die Naivität der Frage, aber ist denn ein Kassensitz grundsätzlich Voraussetzung dafür, ambulante ärztliche Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen?

Unsere Überlegung wäre gewesen, dass meine Frau sich mittelfristig als Therapeutin selbstständig macht, jedoch ohne die Verantwortung und den Stress, den ein Kassensitz mit sich bringt.

Reflex
15.01.2023, 13:22
OK, danke für die Auskunft.

Ich bitte um Nachsicht für die Naivität der Frage, aber ist denn ein Kassensitz grundsätzlich Voraussetzung dafür, ambulante ärztliche Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen?

Unsere Überlegung wäre gewesen, dass meine Frau sich mittelfristig als Therapeutin selbstständig macht, jedoch ohne die Verantwortung und den Stress, den ein Kassensitz mit sich bringt.

gKV Patienten kann man nur mit kassenärztlichem Sitz behandeln. Außer man arbeitet im Kostenerstattungsverfahren. Das ist aber alles sehr mühselig. Schmankerl am Rande: Es gibt aber auch KVen, die auch privatärztlich tätigen Psychotherapeuten für die kassenärztlichen Notdienste heranziehen.

Ich würde immer empfehlen einen Facharzt zu machen. Ansonsten ist bleiben einem manche Möglichkeiten im Patienten versorgenden Bereich verwehrt und man weiß nie wie sich Lebensumstände ändern und man vielleicht seine berufliche Situation daran anpassen muss. Später ist es viel schwieriger das noch einmal nachzuholen.

Relaxometrie
15.01.2023, 19:52
Ich kenne mehrere privatärztlich tätige Kollegen, die arbeiten vor allem mit BG Patienten (bei PTBS nach Arbeitsunfällen), Privatpatienten, machen speziell quailifizierte Behandlungen, in denen sie entsprechende Ausbildungen haben, wie Familientherapie, Sexualtherapie oder Paartherapie, welche in der Regel nicht über die Kassen abrechenbar sind. Dazu bieten viele Privattherapeuten Supervision oder Balintgruppen etc. und das geht alles insgesamt ohne Facharzt und entsprechende Ausbildungen/Zertifizierungen auch nicht.
Wir sind uns einig, dass es einer fundierten Ausbildung bedarf, um sinnvolle psychotherapeutische Behandlungen anzubieten. Facharzttitel plus weitere Ausbildungen sind das Optimum.
Aber ich habe noch nicht glasklar verstanden, ob es nicht doch noch Schlupflöcher für Ärzte ohne Facharzttitel gibt. Du hast geschrieben, dass die Anträge, die man als Behandler nach den probatorischen Sitzungen an die private Krankenkasse schickt, genauestens geprüft werden. Wenn der Antrag inhaltlich und der Form nach aber gut ist, würden die privaten Kassen dann die Behandlung durch einen nicht-Facharzt bezahlen?

Reflex
15.01.2023, 20:21
Wenn der Antrag inhaltlich und der Form nach aber gut ist, würden die privaten Kassen dann die Behandlung durch einen nicht-Facharzt bezahlen?

Ja, würde sie.

Sim85
13.02.2023, 15:33
Hallo zusammen,

ich hätte da noch eine ganz andere Frage, die vermutlich nicht leicht zu beantworten ist, aber vlt. war ja einer von euch schon in einer ähnlichen Situation.

Aufgrund meiner persönlichen Gesamtsituation erwäge ich, meine Tätigkeit als Arzt vorübergehend aufzugeben und ggf. in meine früheren Fußstapfen zurückzukehren und übergangsweise wieder als Physiotherapeut zu arbeiten.

Wie sinnhaft das ist, versuche ich noch mit mir selber auszumachen, eine ganz praktische Frage wäre dabei, ob ich für diese Zeit aus der Ärzteversorgung austreten müsste (weil ich ja keinen ärztlichen Beruf mehr ausübe) und wieder in die gesetz. Rentenversicherung eintreten muss.
Wenn dem so ist, werden meine Beiträge aus meiner Berufszeit als Arzt in die Rentenversicherung übernommen oder könnte man beides parallel laufen lassen?
Was wäre sinnvoller?

Nefazodon
13.02.2023, 21:23
Wenn dem so ist, werden meine Beiträge aus meiner Berufszeit als Arzt in die Rentenversicherung übernommen oder könnte man beides parallel laufen lassen?


Deine Beiträge werden nicht von der ÄV in die DRV übergeleitet oder andersherum.
Das sind zwei getrennte Systeme!

Für jede Tätigkeit die Du ausübst musst Du einen Befreiungsantrag bei der DRV stellen, ansonsten bist Du pflichtversichert in der DRV.
Der Antrag wird aber nur genehmigt, wenn zur Ausübung der Tätigkeit ärztliche Kenntnisse nötig sind.

Sprich: Wenn Du jetzt als Physiotherapeut arbeitest, müsstest Du normalerweise wieder pflichtversichert in der DRV sein. Entscheidet letztlich die DRV.

Eine freiwillige Weiterversicherung in der ÄV (also zusätzlich zur dann bestehenden Pflichtversicherung in der DRV) sollte möglich sein. Ob es sinnvoll ist, musst Du für dich ausrechnen (lassen).
Kann aber schon sein, da pauschal Geld dort besser angelegt ist, als in der DRV.

Wenn Du es so machen solltest, versuch wenigstens 5 Jahre in der DRV voll zu machen für spätere Rentenansprüche.

Sim85
14.02.2023, 16:26
Danke für die Auskunft!

Habe ein bisschen gesucht und es sind ein paar neue Fragen aufgetaucht:

Wovon hängt es ab, dass man in bestimmten Berufen ohne ärztliche Tätigkeit weiter in der Ärzteversorgung versichert ist und bei anderen nicht? Ein Bekannter von mir arbeitet als Wissenschaftler an einem nicht medizinischen Institut und ist definitiv noch in der ÄV und nicht in der DRV versichert. Ich frage mich, ob die ganzen Kollegen, die in der Pharmabranche oder Unternehmensberatung tätig sind auch aus der ÄV austreten mussten.
Stelle ich mir das richtig vor, dass man, wenn man in seinem Berufsleben in beiden Versorgungswerken versichert war, dann 2 unterschiedliche Renten bekommt?
So wie ich es verstehe, ist eine freiwillige Weiterversicherung in der ÄV alternativlos, weil sonst die ganzen Beiträge futsch sind, stimmt das?

mbs
01.03.2023, 19:35
(gelöscht)

Jukka666
02.03.2023, 13:16
Danke für die Auskunft!

Habe ein bisschen gesucht und es sind ein paar neue Fragen aufgetaucht:

Wovon hängt es ab, dass man in bestimmten Berufen ohne ärztliche Tätigkeit weiter in der Ärzteversorgung versichert ist und bei anderen nicht? Ein Bekannter von mir arbeitet als Wissenschaftler an einem nicht medizinischen Institut und ist definitiv noch in der ÄV und nicht in der DRV versichert. Ich frage mich, ob die ganzen Kollegen, die in der Pharmabranche oder Unternehmensberatung tätig sind auch aus der ÄV austreten mussten.
Stelle ich mir das richtig vor, dass man, wenn man in seinem Berufsleben in beiden Versorgungswerken versichert war, dann 2 unterschiedliche Renten bekommt?
So wie ich es verstehe, ist eine freiwillige Weiterversicherung in der ÄV alternativlos, weil sonst die ganzen Beiträge futsch sind, stimmt das?

Falls es dir weiterhilft:

Ich habe letztes Jahr eine Tätigkeit in der Industrie aufgenommen, genauer gesagt bei einem Medizintechnik-Unternehmen, und musste sehr viele Diskussionen führen, ob dies der Definition einer ärztlichen Tätigkeit entspricht und damit eine Mitgliedschaft in meiner Ärzteversorgung noch möglich ist.

Letzten Endes wollte die Ärzteversorgung, und das ist mir völlig unverständlich, ein detailliertes Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers inklusive der Kopie der Stellenbeschreibung, was meine genauen Aufgaben dort sind, und ob hierfür ärztliche Kenntnisse notwendig sind. Erhältst du dieses Schreiben, sollte eigentlich alles kein Problem sein.

Ich hatte den Eindruck, dass die Ärzteversorgung überhaupt kein Interesse hatte und auch nicht sich dafür eingesetzt hat, dass ich bei Ihnen Mitglied bleibe. bei der Tätigkeit, die ich ausübe, war eigentlich von vornherein völlig klar, dass man dafür Medizin studiert haben muss: Betreuung von Kardiologen im Herzkatheterlabor, Erstellung von Workshops zum Thema koronare Interventionen, Verschlusssysteme, Aortenklappenersatz-Implantation. Nur dass ich keine eigenen Patienten behandle und sich alles auf der theoretischen Ausbildungsebene abspielt.

Letztenendes bin ich nach wie vor Mitglied.

Das hat mir etwas weitergeholfen:

Dtsch Arztebl 2015; 112(3): A-80 / B-70 / C-69

https://www.aerzteblatt.de/archiv/167266/Befreiung-von-Rentenversicherungspflicht-Rechtsgutachten-bestaetigt-Auffassung-der-Aerztekammern

Thomas24
02.03.2023, 13:32
Ich hatte den Eindruck, dass die Ärzteversorgung überhaupt kein Interesse hatte und auch nicht sich dafür eingesetzt hat, dass ich bei Ihnen Mitglied bleibe. bei der Tätigkeit, die ich ausübe, war eigentlich von vornherein völlig klar, dass man dafür Medizin studiert haben muss: Betreuung von Kardiologen im Herzkatheterlabor, Erstellung von Workshops zum Thema koronare Interventionen, Verschlusssysteme, Aortenklappenersatz-Implantation. Nur dass ich keine eigenen Patienten behandle und sich alles auf der theoretischen Ausbildungsebene abspielt.

Letztenendes bin ich nach wie vor Mitglied.

Das hat mir etwas weitergeholfen:

Dtsch Arztebl 2015; 112(3): A-80 / B-70 / C-69

https://www.aerzteblatt.de/archiv/167266/Befreiung-von-Rentenversicherungspflicht-Rechtsgutachten-bestaetigt-Auffassung-der-Aerztekammern

Der Eindruck dürfte richtig sein- warum sollten sich auch angestellte Bürokraten für deine Interessen einsetzen?
Dem Sachbearbeiter beim Versorgungswerk ist es doch herzlich egal, ob du beim Versorgungswerk bleibst, oder ausscheidest- Hauptsache Er/Sie/Es hat deinen Vorgang a) schnell von seinem Schreibtisch und b) optimalerweise nicht allzu viel Arbeit damit und muss c) keinen Hirnschmalz aufwenden. Dann heißt es in der Amtstube auch bald wieder: "Huch? Schon so spät? Mahlzeit!"... :-nix

*Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten. Natürlich kann es auch in Versorgungswerken engagierte Mitarbeiter geben.

Autolyse
02.03.2023, 15:55
[...]Letzten Endes wollte die Ärzteversorgung, und das ist mir völlig unverständlich, ein detailliertes Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers inklusive der Kopie der Stellenbeschreibung, was meine genauen Aufgaben dort sind, und ob hierfür ärztliche Kenntnisse notwendig sind. Erhältst du dieses Schreiben, sollte eigentlich alles kein Problem sein.[...]
Weil die Rentenversicherung sonst alles ablehnen wird und dann bleibt die Akte jahrelang für das Dauer des Klageverfahrens vor den Sozialgerichten auf Wiedervorlage. Der Albtraum eines jeden Sachbearbeiters.