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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab SS 04 - Steigende Bewerberzahlen- weniger Studienplätze !



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Contradoc
07.01.2004, 20:10
Auch Niedersachsen will die ZVS Abschaffung (damit auch des ZVS Verfahrens mit Abschaffung der Warteliste).


Beschluß der FDP Fraktion Niedersachsen

ZVS abschaffen

Das Land Niedersachsen soll den Staatsvertrag über die ZVS, der 2005 ausläuft, nicht verlängern, sondern sofort kündigen. Damit will die FDP ein Signal setzen für die Abschaffung planwirtschaftlich-zentralistischer Strukturen im Bildungswesen und den Weg bahnen hin zu einem echten Wettbewerb zwischen den Hochschulen und den Bildungssystemen der einzelnen Bundesländer.
Niedersachsen hatte eine Bundesratsinitiative angestoßen, nach der 50 % der heute von der ZVS vergebenen Studienplätze in einem ersten Schritt von den Universitäten direkt vergeben werden sollten. So hätten Hochschulen und Studenten die Wahl gehabt.

Solara
07.01.2004, 20:34
Contradoc, wenn Du schon die Texte kopierst, dann doch bitte komplett!! Soviel mehr wär's ja nun wirklich nicht gewesen ....!!!!!



Für alle Interessierten die komplette Forderung der FDP Niedersachsen, nachzulesen unter: http://www.fdp-fraktion-nds.de/ndsabc.php#z1




ZVS abschaffen
Das Land Niedersachsen soll den Staatsvertrag über die ZVS, der Ende 2005 ausläuft, nicht verlängern, sondern sofort kündigen. Damit will die FDP ein Signal setzen für die Abschaffung planwirtschaftlich-zentralistischer Strukturen im Bildungswesen und den Weg bahnen hin zu einem echten Wettbewerb zwischen den Hochschulen und den Bildungssystemen der einzelnen Bundesländer.
Niedersachsen hatte eine Bundesratsinitiative angestoßen, nach der 50 % der heute von der ZVS vergebenen Studienplätze in einem ersten Schritt von den Universitäten direkt vergeben werden sollten. So hätten Hochschulen und Studenten die Wahl gehabt. Das Bundesministerium für Forschung und Bilder hat diese Initiative jedoch – gegen den Willen der Länder – gestoppt. Indes: Die Forderung nach Abschaffung der ZVS gilt nach wie vor – wir werden weiter daran arbeiten.



Mal kucken, was Du uns noch alles Neues zu berichten hast ....


Solara

Contradoc
08.01.2004, 07:09
Selbst wenn Auszüge zitiert werden,hat sich im Vorartikel bestätigt,daß auch die Regierungspartei FDP in Niedersachsen zusammen mit der CDU die Abschaffung der ZVS und damit der Zulassung nach Warteliste betreibt.
Zur Info: Das Bundesbildungsministerium hat in der Sache nichts zu entscheiden,da anläßlich der Bildungs- und Kulturhoheit der Länder diesselben den Staatsvertrag über die ZVS abgeschlossen haben und diesen auch kündigen .Universitäten unterliegen der Länder - und nicht der Bundeshoheit,weshalb es auch den Staatsvertrag unter den Bundesländern gibt. Kündigt ein Bundesland,ist der Staatsvertrag hinfällig.

Nachstehend noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,indem der Anspruch auf Zulassung nach Wartezeit für "Altwarter" zurückgewiesen wurde:

BVerfG

Zitierte Vorschriften:
VergabeVtr 1978 Art.16 Abs.1 S.2 Fassung: 23.06.1978, VergabeVtr 1978 Art.15 Abs.5 Fassung: 23.06.1978, BVerfGG § 90 Abs.2, GG Art.12 Abs.1, GG Art.3 Abs.1
Leitsatz

(Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften über die Vergabe von Studienplätzen - Verfassungsmäßigkeit des geänderten Auswahlverfahrens für Altwarter in den medizinischen Studiengängen)

1. Verfassungsbeschwerden, die sich unmittelbar gegen Vorschriften über die Vergabe von Studienplätzen richten, sind in der Regel unzulässig. Ist ein Ablehnungsbescheid ergangen, kommt auch eine Vorabentscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs nur ausnahmsweise in Betracht.

2. Grundrechte von Altwartern werden nicht dadurch verletzt, daß in den medizinischen Studiengängen die bisherige Auswahl nach reiner Wartezeit ab Wintersemester 1980/1981 abgeschafft worden ist.

3. Das geänderte Auswahlverfahren für die medizinischen Studiengänge enthält eine ausreichende Übergangsregelung für Altwarter. Soweit sich jedoch die fehlerhafte Abgrenzung des Kreises der Begünstigten zum Nachteil bevorzugt schutzwürdiger Altwarter ausgewirkt hat, ist eine Neuregelung geboten.
Veröffentlicht in: BVerfGE 59, 1-36 (LT1-3)
Volltext:

Tenor

Die Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen.

Gründe:

A.

Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Wegfall der bisherigen Wartezeitzulassung für das Studium von harten Numerus- clausus-Fächern. Die Beschwerdeführer, die ihre Zulassung zum Studium der Human-, Zahn- oder Tiermedizin erstreben, rügen insbesondere, das geänderte Zulassungsrecht gelte ohne ausreichende Übergangsregelungen auch für solche Bewerber, die bereits seit Jahren auf ihre Zulassung warten ("Altwarter"). . . .

Hellequin
08.01.2004, 11:55
In dem von dir zitierten Urteil geht es um die Rechtmäßigkeit
der Einführung des Medizinertest zumWS 80/81. Kleine
Anmerkung: Der Medizinertest ist bereits seit einigen Jahren
im Nirvana verschwunden.

Was möchtest du damit beweisen?

Für Interessierte: Das gesamte Urteil (http://www.interjur.de/811103BVA.htm)

Contradoc
08.01.2004, 12:21
Es ging darum,daß das BVG grundsätzlich den Anspruch auf Zulassung nach Wartezeit abgelehnt hat.Darum ging es in diesem Urteil,nicht nur um Medizinertests.
Dies bedeutet,daß bei der von mehreren Bundesländern beschlossenen Kündigung des ZVS Staaatsvertrages und damit der ZVS Vergabebedingungen kein Anspruch auf Zulassung nach Wartezeit besteht,d.h.,selbst bei mehrjährigem Warten kann dies umsonst gewesen sein,ohne daß man auf Grund des Wartens einen Anspruch für jetzt oder später ableiten könnte. :-(( D.h. auch,daß die Bundesländer keine Übergangsregelung f. Altwarter schaffen müssen und werden.

Hellequin
08.01.2004, 13:28
1. Die Abschaffung der ZVS (wenn sie den irgendwann tatsächlich eintritt) bedeutet nicht automatisch eine Abschaffung der Wartezeitquote. Fächer mit einem lokalen NC vergeben oftmals auch einen Teil ihrer Studienplätze über Wartezeit.
Außerdem finden sich in den von dir zitierten politischen Willenserklärungen keine Aussagen zur Abschaffung der Wartezeitquote.
/Wobei meiner Meinung nach, politische Willenserklärungen in etwa die Substanz eines Furzes im Wind haben. S.a. Ulla Schmidts Willenserklärung zum Thema Krankenkassenbeitragssenkung./

2.
D.h. auch,daß die Bundesländer keine Übergangsregelung f. Altwarter schaffen müssen und werden.

" Das geänderte Auswahlverfahren für die medizinischen Studiengänge enthält eine ausreichende Übergangsregelung für Altwarter. Soweit sich jedoch die fehlerhafte Abgrenzung des Kreises der Begünstigten zum Nachteil bevorzugt schutzwürdiger Altwarter ausgewirkt hat, ist eine Neuregelung geboten."

Also ich interpretiere diesen teil des Urteils etwas anders.

3. Das Urteil bezieht sich auf das Hochschulrahmengesetz von 1976.
Das zur Zeit gültige Hochschulrahmengesetz stammt von 1999, und enthielt nach allgemeiner Aussage relativ viele Neuerungen.
Ich bin kein Jurist, würde aber mal vermuten, das sich erst bei erneuter Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungskonformität feststellen lassen würde.

Rico
08.01.2004, 14:38
Nebenbei bemerkt halte ich einen Wegfall oder eine Verringerung von Plätzen, die über Wartezeit vergeben werden nichtmal für das Dümmste.

Das gibt denen, die es nicht über den NC schaffen die Möglichkeit, sich beispielsweise mit einer Ausbildung im medizinischen Sektor für den Studienplatz über das Auswahlverfahren zu empfehlen.
Ist doch irgendwie sinnvoller, wenn man nicht 3 Jahre stupide wartet, sondern die Motivation hat, für die Verbesserung seiner Chancen, z.B. einen guten Abschluß der Ausbildung auf die Beine zu stellen.

Auch ein fachverwandtes Studium wäre dann endlich möglich, sodaß die Frage "was anderes studieren oder Wartezeit sammeln" dann obsolet wäre.
Und ein (Grund-)Studium in einer Naturwissenschaft oder ein Masterstudiengang in einem Fach wie Gesundheitsökonimie o.ä., sind sowohl als Empfehlung für das Studium als auch für das spätere Leben besser, als irgendwie ein paar Jahre beim Daimler zu jobben während man auf den Studienplatz wartet (und nicht studieren darf, weil man ja sonst keine Wartesemester kriegen würde).

Der motivierte Warter, der sich irgendwie sinnvoll in seiner Wartezeit beschäftigt hat, der hat also den Wegfall der Wartezeit nicht zu fürchten, wenn diese durch eine Auswahlregelung ersetzt wird, weil er ja in dieser Zeit für das Studium "qualifizieren" kann indem er Zusatzqualifikationen erwirbt, die andere nicht haben.

:-meinung Sowieso halte ich ein System, in dem jeder in einen Studienplatz schliddert, wenn er nur lange genug nichts tut (theoretisch ja möglich) nicht mehr für zeitgemäß.
Eine garantierte Zulassung ist wiedermal so ein deutsches, bürokratisches Kunststückchen, das in der Welt seinesgleichen sucht.

Contradoc
10.01.2004, 16:03
Nach den genannten Bundesländern will nun auch Niedersachsen aus dem ZVS Staatsvertrag aussteigen und somit die Zulassung nach Wartezeit 2005 abschaffen.
Auszug aus einem Artikel der Uni HD/jurist. Fak. :
. . .

3. Hochschulzugang: Reform der Studienplatzvergabe

Wissenschaftsminister Thomas Oppermann kündigte am 4. Dezember 2002
an, dass niedersächsische Hochschulen in Zukunft in örtlich
zulassungsbeschränkten Studiengängen ihre Studierenden zu 90 Prozent
nach eigenen Kriterien auswählen sollen. Ein entsprechender
Gesetzesentwurf werde noch in diesem Jahr mit den Hochschulen erörtert.
Zudem wolle er die Initiative Baden-Württembergs unterstützen, die
einen Ausstieg aus der Studienplatzvergabe durch die Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vorsieht.

Schon im Vorfeld der Kultusministerkonferenz sprach sich der baden-
württembergische Wissenschaftsminister Peter Frankenberg Ende
November dafür aus, eine Experimentierklausel im Hochschulrahmengesetz
aufzunehmen, die es ermöglicht, studiengangsspezifische Verfahren bei
der Auswahl von Studierenden zu erproben.

Auf der Plenarsitzung der KMK am 5. Dezember wurde jedoch keine
Einigkeit über alternative Studienplatzvergabeverfahren erzielt.
Frankenberg erklärt in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit seinen Kollegen aus
Sachsen und Hamburg: "Baden-Württemberg wird nun die Kündigung des
ZVS-Staatsvertrags und eine begleitende Klage gegen das überregulierte
Bundesrecht zur Studienplatzvergabe konkret vorbereiten."

hibbert
10.01.2004, 16:06
:-party

Die Niere
10.01.2004, 23:15
.

Contradoc
11.01.2004, 11:47
Vor der beschlossenen Kündigung des ZVS Staatsvertrages soll bereits zum WS 04 die Wartequote auf nur noch 10 % abgesenkt werden,bevor sie 2005 mit der Beendigung des Staatsvertrages vollends abgeschafft wird.

" Bereits am 04.12.2002 hat der damalige SPD-Wissenschaftsminister Thomas Oppermann den Entwurf eines Änderungsgesetzes angekündigt, das sowohl den staatlichenFachhochschulen und Universitäten, als auch den fünf neuen Stiftungshochschulen bereitszum WS 2004/05 die Option zusätzlicher Auswahlmöglichkeiten einräumen soll.
In der Neufassung des § 5 NHZG heißt es :
(3) Die Hochschule kann bestimmen, dass abweichend von Abs. 1 Satz 2 in grundständigenStudiengängen die nach Abzug der Vorabquoten nach Abs. 2 und Artikel 12 des ZVS-Staatsvertrags verbleibenden Studienplätze1. zu 90% nach dem Ergebnis des von der Hochschule durchzuführendenAuswahlverfahrens und
2. zu 10% nach Wartezeit vergeben werden [...]
(4) Die Auswahlentscheidung der Hochschule nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist zu treffen1. nach dem Grad der Qualifikation, wobei abweichend von Abs. 1 Satz 3 die in derHochschulzugangsberechtigung ausgewiesenen Leistungen in den Fächern, die über dieEignung für den jeweiligen Studiengang besonderen Aufschluss geben, gewichtet werdenkönnen,2. nach der Motivation und Eignung der BewerberInnen für das gewählte Studium oder3. auf Grund einer Verbindung der Maßstäbe der Nr. 1 und 2.Das Maß der Motivation und der Eignung stellt die Hochschule in einem Gespräch mitdem/der BewerberIn und unter Berücksichtigung von Berufsausbildung und Berufstätigkeitfest. Zur Feststellung nach Satz 2 kann den BewerberInnen zusätzlich eine schriftlicheAufsichtsarbeit abverlangt werden, in der durch die bisherigen Abschlüsse nichtausgewiesene Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden können, die für denStudienerfolg von Bedeutung sein können.[...]
Diese Neuregelungen entsprechen übrigens weitgehend dem baden-württembergischenEntwurf eines „Gesetzes zur Änderung auswahlrechtlicher Vorschriften imHochschulbereich“ vom 14. Mai 2002 "

hibbert
11.01.2004, 12:00
Kann nicht mal irgendjemand diesen Tread schliessen? Der führt ja nun zu überhaupt nichts mehr.... :-(

Contradoc
11.01.2004, 12:11
nur weil dir etwas nicht paßt ,willst du`s nicht hören ,oder ? :-((
Anderen willst du zur Klage raten,aber du selbst hängst schon jahrelang in der Warteschleife. Da bei dir selbst das Klagen nicht geklappt hat ,lieferst du den besten Beweis dafür,daß diese Methode,v.a. mit der neuen ,klagefesten KapVO,wohl doch nicht die Richtige ist .

Die Niere
11.01.2004, 12:13
...und was soll das bringen? Der Kerl streunt doch inzwischen überall rum und versucht mit seinen persönlichen Angriffen zu provozieren wo er kann.

Und wenn er hier nicht mehr die uninformierten "Wartenden" (die informierten lächeln einfach nur) verunsichern kann, versucht er mittels abstruser Theorien andere Members zu provozieren, ohne dabei zu merken, wie er seine eigene Minderwertigkeit demonstriert und doch zu kaschieren versucht.

in diesem Sinne, die niere

hibbert
11.01.2004, 15:11
Original geschrieben von Contradoc
nur weil dir etwas nicht paßt ,willst du`s nicht hören ,oder ? :-((
Anderen willst du zur Klage raten,aber du selbst hängst schon jahrelang in der Warteschleife. Da bei dir selbst das Klagen nicht geklappt hat ,lieferst du den besten Beweis dafür,daß diese Methode,v.a. mit der neuen ,klagefesten KapVO,wohl doch nicht die Richtige ist .

Was ich den Leuten rate, die mir eine pm schreiben kannst Du doch garnicht wissen. Ich rate davon ab, wenn man nicht grade 4000 € über hat. Das ist eine Abzocke auf die eben viele(ich auch :-blush ) reinfallen. Ich weiss jetzt wie der Hase läuft und so sehen meine pm´s auch aus. Ich Liste jedem der es wissen möchte seine Chancen auf. Wer dennoch klagen will soll es machen. Es ist eine Chance soviel ist sicher. Man sollte sich nur nicht drauf verlassen. So sieht es aus. Wer klagen will soll es machen. Diese Entscheidung trägt jeder für sich selbst. Ich informiere lediglich über Chancen, was die Anwälte nicht tun.

Felicitas
11.01.2004, 20:24
@ Contradoc
:-( Von Deiner Panikmache und Deinen Falschinfos will hier -glaube ich- keiner mehr was wissen. Bring doch einmal etwas Produktives, aber dass ist wohl nicht :-???

Haarstreubendes in fetter Überschrift und einem blöden :-)) :-)) :-)) :-)) :-)) :-)) :-)) :-)) :-)) :-)) :-)) :-)) :-)) zu bringen ist schon ziemlich asozial. Hoffentlich arbeitest Du mal nicht mit/an Menschen, die tun mir jetzt schon leid.

Contradoc
11.01.2004, 20:40
Was ich geschrieben und zitiert habe,sind die Dinge,die Politik längst konkret beschlossen hat. Auch das BVG Grundsatzurteil,daß kein Anspruch auf Zulassung nach Warteliste geltend gemacht werden kann,konnte ja nachgelesen werden.
Du solltest mal im Forum vor dem" Studium-Studienbeginn" den thread "Prognose zum SS 04" nachlesen. Du wirst ganz schnell feststellen,daß steigende Bewerberzahlen ,weniger Studienplätze einfach Realitäten sind und dort auch von anderen beschrieben wurden,gegen die Äußerungen von Unwohlsein nicht helfen. :-((

Sidewinder
11.01.2004, 21:01
Aber Contradoc, mittlerweilen hat glaube ich, auch der letzte kapiert, was du - wenn überhaupt - sagen willst: dass man sich nicht einklagen kann, dass die Studienplätze weniger, die Bewerber immer mehr werden.....und?
Wo ist jetzt der Punkt von der ganzen Sache, mit deinen ewigen Zitaten und deiner dauernden Schwarzmalerei?
Du scheinst dich ganz schön drauf eingeschossen zu haben, anderen das Leben schwer zu machen und wenn einer versucht dagegen zu argumentieren, dann greifst du ihn persönlich an, das bringt doch nichts?
also ich denke auch, dass diesern Thread ohne weiteres geschlossen werden könnte, ist sowieso großteils ohne Sinn, was hier drinsteht....
Ich frag mich auch, warum du Niere eigtl. dauernd anhängen willst, dass er das AiP noch machen müsste, hilft dir das irgendwie deine persönlichen Minderwertigkeitskomplexe zu überspielen??

Contradoc
12.01.2004, 08:55
Auch Schleswig-Holstein hat sich den anderen Ländern angeschlossen und will den Staatsvertrag kündigen und die ZVS mitsamt der Warteliste abschaffen ,jedenfalls die Unis ihre Bewerber selbst aussuchen lassen.
Wie gesagt: kündigt auch nur ein Bundesland,ist der ZVS Staatsvertrag bereits hinfällig.


Ekkehard Klug: „Weg mit der Studentenlandverschickung!“
- FDP fordert Abschaffung der ZVS -

In seiner Rede zum FDP-Antrag „Abschaffung der Zentralstelle zur
Vergabe von Studienplätzen (ZVS)“ (TOP 10) erklärte der bildungspolitische
Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Die Abschaffung der ZVS ist überfällig !
Die Dortmunder Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ist
ein planwirtschaftliches Monstrum.
Nur durch ihren Wegfall kann es gelingen, den Wettbewerb zwischen
den deutschen Hochschulen zu stärken.
Ohne Wettbewerb um die besten Studentinnen und Studenten lässt sich
der Wettbewerbsgedanke im Hochschulbereich überhaupt nicht
realisieren.
Jeder Handwerksmeister sucht sich seine Auszubildenden selbst aus.
Reimar Lüst, der frühere Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, hat
das Thema auf den Punkt gebracht, als er feststellte:
„Nur die Gefängnisse und die Universitäten dürfen sich ihre Klientel
hierzulande nicht selbst aussuchen“.
Wir wollen die Hochschulen in die Lage versetzen, sich ihre Studenten
künftig selbst auszuwählen, und zwar vollständig.

Cranium
12.01.2004, 18:53
:-sleppy Chrrrrrrrrrrrrfüüüüüü......chrrrrrrrrrrrrrrrrfüüüü üüü