Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sammlung angefochtener Fragen
ottovonottohausen
14.10.2022, 17:58
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 1, 34
Art der Kommentierung: inhaltlich
Darstellung:
Eine Aufnahme von lediglich 1200 kcal/Tag ist aufgrund einer vermehrten Produktion von Ketonkörpern und dadurch verringerter Harnsäureausscheidung gut mit einem Gichtanfall vereinbar
Begründung:
In der genannten Frage wird danach gefragt, welcher Befund / welche Information am wenigsten mit einem akuten Gichtanfall vereinbar ist. Als richtige Antwort wird dabei E: mediterrane Diät (1200 kcal/Tag) angenommen.
Eine verringerte Aufnahme purinreicher Nahrung und eine allmähliche Gewichtsreduktion sind natürlich zur Prävention der Gicht empfohlen, allerdings wird duch eine "Crashdiät" wie in diesem Beispiel mit Aufnahme von lediglich etwas mehr als der Hälfte der laut DGE für einen 51-60-jährigen Mann mit geringer körperlicher Aktivität empfohlenen Kalorien [1] die vermehrte Produktion von Ketonkörpern gefördert, was wiederum zu einer kompetitiven Hemmung der renalen Harnsäureausscheidung führt [2].
Extreme Diäten sind deshalb ein Risikofaktor für Gichtanfälle, weshalb E meines Erachtens nicht die gesuchte Antwort sein kann.
Literatur:
[1] https://www.dge.de/wissenschaft/referenzwerte/energie/
[2] https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-422010/hyperurikaemie-harnsaeure-runter-gicht-beseitigt/
Die Quelle ist hier vielleicht nicht ideal, Amboss erwähnt das auch, habe aber jetzt keine richtig gute Quelle dafür gefunden. Falls jemand noch was besseres findet, gerne mir schreiben oder selbst noch einmal mit besserer Quelle einreichen
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Laut AWMF-Register-Nr. 053/032a
DEGAM-Leitlinie für die primärärztliche Versorgung Nr. 23a
Häufige Gichtanfälle und
chronische Gicht - S2e-Leitlinie
Stand 2019, S.3
heißt es :
" Sämtliche Diätempfehlungen sind bisher nicht
auf ihre Effektivität bezüglich patienten-relevanter Endpunkte hin untersucht."
D.h. empfohlen werden sollte es eh nicht, aber da steht ja auch "vereinbar" in der Frage und nicht empfohlen.
Vielleicht kann man das noch in der Begründung reinwurschteln, habs mir bereits notiert.
https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/Leitlinien/053_D_Ges_fuer_Allgemeinmedizin_und_Familienmedizi n/053-032ae_S3_Haeufige-Gichtanfaelle-chronische-Gicht_2020-02.pdf
Haltet ihr es für sinnvoll Tag 1 Frage A 53 bzw. B 15 anzufechten? Dort ist ja gefragt welchen Gegenstand man nicht für die arterielle verschlussdruckmessung benötigt. Ich bin der Meinung neben B (Stethoskop) wird auch D (Untersuchungsliege) nicht zwingend benötigt. Der Patient muss sich lediglich in einer liegenden Position befinden. Dies ist ohne Mühe auch mit Hilfe eines Krankenbettes ohne Nutzung einer speziellen Untersuchungsliege möglich und gängige klinische Praxis. Es ist sogar denkbar diese Untersuchung zur Not auf dem Fußboden durchzuführen wenn etwa bei einem Hausbesuch im Haushalt des Patienten kein geeignetes Bett oder Sofa vorhanden ist.
Haltet ihr es für sinnvoll Tag 1 Frage A 53 bzw. B 15 anzufechten? Dort ist ja gefragt welchen Gegenstand man nicht für die arterielle verschlussdruckmessung benötigt. Ich bin der Meinung neben B (Stethoskop) wird auch D (Untersuchungsliege) nicht zwingend benötigt. Der Patient muss sich lediglich in einer liegenden Position befinden. Dies ist ohne Mühe auch mit Hilfe eines Krankenbettes ohne Nutzung einer speziellen Untersuchungsliege möglich und gängige klinische Praxis. Es ist sogar denkbar diese Untersuchung zur Not auf dem Fußboden durchzuführen wenn etwa bei einem Hausbesuch im Haushalt des Patienten kein geeignetes Bett oder Sofa vorhanden ist.
Eigentlich doch eine gute Idee. Es sei denn, die meinen mit Untersuchungsliege halt "alles, worauf man liegen könnte". Ist doch einen Versuch wert, oder? :) Reichs gerne ein. Ich habs mir auch mal notiert.
Ich korrigiere meine Antwort: Ich hab gerade nochmal nachgeschaut, die Formulierung in der Frage war , was man "am wenigsten" braucht . Hatte das anders im Kopf. Aber man kann es ja dennoch versuchen.
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 1, 15
Art der Kommentierung: Formal und Inhaltlich
Darstellung:
Ich möchte Sie bitten die Frage aus der Wertung zu nehmen, bzw. um Mehrfachanerkennung der Antworten B und E, da formal zwei korrekte Antwortmöglichkeiten angeboten wurden.
Begründung:
Zur Bestimmung des arteriellen Verschlussdruckes ist es lediglich von Nöten, dass sich der Patient in einer liegenden Position befindet. Eine spezielle Untersuchungsliege wird dafür nicht benötigt. In der klinischen Praxis wird diese Untersuchung daher auch tagtäglich ohne eine solche Untersuchungsliege erfolgreich und gemäß einschlägiger Leitlinie durchgeführt. 1. Beispiel Im stationären Kontext erfolgt die Untersuchung in den meisten Fällen direkt im Krankenbett. Gerade bei bettlägerigen Patienten empfiehlt es sich, die Untersuchung gerade nicht auf einer Untersuchungsliege auszuführen. So wird den Patienten ein für sie teils sehr belastender Transfer in ein gesondertes Untersuchungszimmer erspart. 2. Beispiel Auch im ambulanten Kontext erfolgt die Untersuchung in vielen Fallkonstellationen routinemäßig ohne Untersuchungsliege. So etwa im Rahmen der hausärztlichen Versorgung. Da die für die arterielle Verschlussdruckmessung benötigte Ausrüstung relativ leicht zu transportieren ist, erfolgt die Messung auch oft im Rahmen von Hausbesuchen. In kaum einen Privathaushalt oder Pflegeheimzimmer steht eine Untersuchungsliege zur Verfügung. Die Untersuchung wird in diesen Fällen ohne Probleme auf einer anderen Unterlage durchgeführt (etwa im Bett des Patienten). Als Literaturbeleg führe ich die S3 Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge der peripheren, arteriellen Verschlusskrankheit an. In Kapitel 3.2 heißt es zur Durchführung lediglich der Patient muss vor der Messung 10 Minuten in liegender Position geruht haben. Eine Untersuchungsliege wird nicht gefordert.
Literatur:
Anbei die genannte S3-Leitlinie der Gesellschaft für Angiologie und Gefäßmedizin. https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/065-003l_S3_PAVK_periphere_arterielle_Verschlusskrankh eit_2020-05.pdf
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 3, 19
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung:
5 jähriges Mädchen wird vorgestellt zur Abklärung von Kopfschmerz, welcher alle 3-4 Wochen auftrete. Es ist vollständig geimpft, nicht krank und altersgerecht entwickelt. (Im Laufe der nachfolgenden Fragen des Falles geht es Richtung Migräne mit anschließender Abklärung per Urin-Test, Blutdruckmessung und Ernährungsberatung.) Es werden 5 Maßnahmen aufgelistet wovon eine unnötig sei. Diese unnötige Maßnahme sei das Labor mit Blutbild, TSH, LDL und Kreatinin. D) Was sehr verwunderlich ist, denn:
Begründung:
1) nicht hervorgeht ob ein kleines oder großes Blutbild gemeint ist. Letzteres umfasst die Differenzierung der verschiedenen Leuko*zyten (eosinophile, basophile und neutrophile Granulozyten, Lymphozyten und Monozyten). Zusätzlich werden oft weitere retikulo*zytä*re oder thrombozytä*re Parameter angegeben. Dadurch kann mit einfachen Mitteln bereits Störungen der Blutgerinnung oder Hämatologie (zB Anämien, Leukämien) ausgeschlossen werden, welche auch Kopfschmerz vermitteln können. Mit Hilfe des TSH können Kopfschmerzen bei Hypothyreose ausgeschlossen werden. Kopfschmerzen bei Infektionen des Zentralnervensystems -> Leukozyten das Kreatinin untersucht die Nierenfunktion , welche bei Störung auch Ursache für Kopfschmerz sein kann. auch der LDL Cholesterinwert kann auf Lebensstil sowie sonstige familiäre Belastungen hinweisen , welche indirekt Kopfschmerzen provozieren oder fördern können. 2) da eben gerade das Labor als kostengünstige, wenig invasive Maßnahme einfach umsetzbar ist und eine Vielzahl an möglichen Differenzialdiagnosen ausschließen kann. Wohingegen ein Konsil mit Visusbestimmung beim Facharzt für Augenheilkunde deutlich aufwendiger und kostenintensiver ist. Insbesondere bestehen laut Text ( das Kind ist gesund und gut entwickelt keine Hinweise auf Sehstörungen, die im Gegensatz zum Labor ja offenkundig zu Tage treten würden bei einer 5 Jährigen! ) eine Visusstörung hat es so an sich, dass sie klinisch auffällig wird. Da aber im Fall explizit erwähnt wird, dass sie nicht krank sei ist ein gestörter Visus einfach unwahrscheinlich. Es ist vorallem nicht erkennbar warum eine Visusstörung nur alle 3-4 Wochen auftreten soll. Eine Visusstörung würde also a) klinisch manifest werden ( laut Angabe aber ist das Kind gesund ) und b) zeitlich konstant sein und nicht schwanken In Zusammenschau aller differenzialdiagnostischer Ausschlussmöglichkeiten, die das D) Labor mit wenig Aufwand bietet ist diese klar der C) Visusbestimmung vorzuziehen.
Literatur:
Schneekamelie
15.10.2022, 09:03
Ich habe jetzt noch angefochten:
3. Tag A 28
Frage nach ursächlicher Erkrankung bei dem Herrn mit der Harnblasen-Darm-Fistel. Das IMPP erachtet hier die Divertikulitis als richtige Antwort. Aber dies ist eine Komplikation der schweren Divertikulitis, die eigentlich mit weiteren Symptomen wie Stuhlveränderungen, Fieber und li seitigen Unterbauchschmerzen einhergeht. Die Diverticulose kann symptomlos sein, aber das war keine Antwortmöglichkeit. Auch ein Harnblasenkarzinom kann zu solch einer Fistel führen. Zudem hat der Pat als erstes Symptom rezivierende Zystitiden angegeben, die Rotfärbung des Urins kam erst später hinzu. Gerade bei Männern sollte man differential diagnostisch immer an ein Blasenkarzinom denken, laut aktueller Leitlinie.
Enterovesical fistula caused by a bladder squamous cell carcinoma
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2738825/
Enterovesical Fistula Secondary to Transitional Cell Carcinoma of the Bladder
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6193805/
S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/032-038OLl_S3_Harnblasenkarzinom_2020-04-verlaengert.pdf
Bolenz, C. (2014). Urothelkarzinom der Harnblase: Chirurgische Therapie. In: Michel, M., Thüroff, J., Janetschek, G., Wirth, M. (eds) Die Urologie. Springer Reference Medizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-41168-7_102-1
Monstera01
15.10.2022, 10:01
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 3, 23 + 24
Art der Kommentierung: Formell
Darstellung: In der Fallbeschreibung wird ein 58-Jähriger Mann beschrieben, der über seit einigen Wochen bestehenden Doppelbildern klagt. Er hatte vor 10 Jahren ein Arbeitsunfall, der eine kleine Narbe über der linken Augenbraue hinterließ. Ebenfalls konnte man auf den CT als Korrelat eine Mukozele auf der linken Seite sehen. Die klinische Untersuchung liefert hingegen eine palpatorische weiche Schwellung im medialen Augenwinkel auf der gegenüberliegenden Seite, nämlich der rechten Seite. Da die Schwellung im rechten Augenwinkel in der aktuellen Untersuchung beobachtet wurde, hätte man davon ausgehen können, dass eine Pathologie auf der rechten Seite eine Lähmung eines Augenmuskels und damit die Doppelbilder hervorruft, da der Unfall auf der linken Seite schon Jahre zurückliegt.
Begründung: Durch die Verwechslung der Seite durch den Untersucher konnte nicht eindeutig bestimmt werden, auf welcher Seite die Schädigung liegt und somit die Frage 23 und auch die Frage 24 nicht eindeutig beantwortet werden.
benjamin.lippmann
15.10.2022, 10:27
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 1, 16
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung:
Bei einer 23-jährigen Frau mit sekundärer Dysmenorrhoe nach Absetzen der oralen Kontrazeption besteht ein unerfüllter Kinderwunsch. Der Partner ist 25 Jahre alt und klinisch unauffällig. Es wird gefragt, welche Diagnostik im Verlauf (!) am ehesten indiziert ist. Als richtige Antwort wird A): Spermiogramm des Partners angegeben. Die Frage ist aus meiner Sicht nicht eindeutig zu beantworten, da auch C): Hysteroskopie und D) Laparoskopie mit Chromopertubation möglich sind.
Begründung:
Die anamnestischen Befunde mit sekundärer Dysmenorrhoe nach Absetzen der oralen Kontrazeption lassen differenzialdiagnostisch v.a. an eine Endometriose als Ursache des unerfüllten Kinderwunsches denken. In der Leitlinie "Diagnostik und Therapie der Endometriose" findet sich im Konsensbasierten Statement 3.S6 die laparoskopische Probegewinnung als Goldstandard zur Diagnosesicherung. In der "Abbildung 6: Symptomorientierte Diagnostik bei Patientinnen mit V.a. Endometriose" findet sich als empfohlene Diagnostik bei Sterilität sowohl Laparoskopie als auch Chromopertubation.
Literatur:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-045.html
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 1, 106
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung:
In der Fallbeschreibung wird 54-jähriger Patient mit hydropisch dekompensierter Leberzirrhose vorgestellt, bei dem nach großvolumiger Parazentese erhöhte Infektparameter ohne Angabe eines Infektfokus auftreten und eine Antibiose mit Ceftriaxon eingeleitet wird. Im Verlauf kommt es zu einer massiven Thrombozytopenie mit petechialen Blutungen. Als wahrscheinlichste Ursache der Thrombozytopenie wird Antwort (C): Autoimmunthrombozytopenie angegeben. Diese Diagnose kann aus den gegebenen Informationen jedoch nicht hergeleitet werden
Begründung:
Eine Therapie mit Ceftriaxon kann zwar als Nebenwirkung zu einer Thrombozytopenie führen, jedoch ist die Immun(!)-Thrombozytopenie laut der Leitlinie der "Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie" eine Auschlussdiagnose. Zur Auschlussdiagnostik gehört dabei obligat die Anfertigung eines Blutausstrichs sowie Anfertigung eines Blutbildes, ggf. eines Knochenmarkpunktates und serologische Zusatzdiagnostik. Ohne diese Befunde kann also die Diagnose einer ITP nicht gestellt werden.
Literatur:
https://www.onkopedia.com/de/onkopedia/guidelines/immunthrombozytopenie-itp/@@guideline/html/index.html
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 2, 66
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung:
In der Fallbeschreibung wird ein 16-jährigen Mädchen mit V.a. Ullrich-Turner-Syndrom beschrieben. In der Frage geht es um die klinisch komplett unauffällige Schwester der Erkrankten. Es wird die Frage nach dem Vorgehen bei Kinderwunsch gestellt. Aus der Frage geht nicht hervor, dass es sich um einen länger unerfüllten Kinderwunsch handele, dennoch wird mit der Antwort (B) eine Chromosomenanalyse vor Eintritt der Schwangerschaft als indiziert angesehen.
Begründung:
Da es sich beim Ullrich-Turner-Syndrom nicht um eine erbliche Chromosomenabberation handelt, gibt es bei klinischer Unauffälligkeit der Schwester und nicht bestehendem V.a. Infertilität keinen Grund eine Chromosomenanalyse zu machen.
Literatur:
https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/turner-syndrom#:~:text=Das%20Ullrich%2DTurner%2DSyndrom%2 0betrifft,sich%20die%20Erbanlagen%20zuf%C3%A4llig% 20ver%C3%A4ndert.
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 2, 73
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung:
In der Fallbeschreibung wird eine Patientin mit Lumboischialgien im S1-Dermatom, einer Blasenentleerungstörungen mit 1 Liter Restharnbildung, perianalen Hypästhesien und keinen schlaffen Paresen der unteren Extremität dargestellt. Als richtige Antwort auf die Frage der wahrscheinlichsten Verdachtsdiagnose wird hier das Cauda-equina-Syndrom angegeben. Aufgrund des dargestellten Falles kommt differentialdiagnostisch aber auch ein Conus-medullaris-Syndrom in Betracht, welches durch einen Bandscheibenvorfall bzw. durch eine Bandscheibenprotrusion (Antwortmöglichkeit E) ausgelöst werden kann. Somit ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten.
Begründung:
Zur wichtigen Unterscheidung des Conus-medullaris-Syndromes vom Cauda-equina Syndrom kommen eine Reihe von Symptomen in Betracht:
- Bei beiden Syndromen treten Sensbilitätsstörungen und Blasenfunktionsstörungen auf, die auch bei der Patientin zu finden sind.
- Jedoch treten beim Conus-medullaris-Syndrom meist keine Paresen auf, während beim Cauda-equina-Syndrom oft schlaffe Paresen der unteren Extremität vorzufinden sind. Die Patientin ohne schlaffe Paresen, könnte daher auch ein Conus-medullaris-Syndrom aufweisen.
Die wichtigsten Symptome und differentialdiagnostischen Überlegungen werden so auch in den angefügten Quellen aufgeführt.
Quellen:
1) Mattle H, Fischer U. Kaudasyndrom (Cauda-equina-Syndrom). In: Mattle H, Fischer U, Hrsg. Kurzlehrbuch Neurologie. 5., überarbeitete Auflage. Stuttgart: Thieme; 2021. Seite 263 + 264
2) Hacke, Werner – Neurologie (14. Vollstädnig überarbeitete Auflage), Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg, 2016, ISBN: 978366248920, Seite 75 + 76
3) https://next.amboss.com/de/article/ji0_rf?q=conus-medullaris-syndrom#Z1bf535eaa8d6fcdfbd464a511c1c0c78 (Gegenüberstellung der Syndrome unter „Verlaufs- und Sonderformen“)
Frage wurde bereits angefochten, aber ich habe noch ein paar weitere Quellen angefügt.
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 2, 50
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung:
In der Frage wird nach einem präganglionären Horner-Syndrom gesucht und dabei Antwortmöglichkeit A (Wallenberg-Syndrom) als richtige Antwort gewertet. Jedoch führt weder das Wallenberg-Syndrom, noch eine der anderen aufgeführten Antworten zu einem präganglionären Horner-Syndrom.
Begründung:
Das Horner-Syndrom kann in ein zentrales, präganglionäres und postganglionäres Horner-Syndrom eingeteilt werden.
„Das zentrale Horner-Syndrom kommt durch Schädigung der ungekreuzt verlaufenden zentralen sympathischen Bahnen auf ihrem Verlauf vom Hypothalamus durch das Mittelhirn, Formatio reticularis pontis und Medulla oblongata bis zum Centrum ciliospinale im Seitenhorn des Rückenmarks auf Höhe C8 bis Th2 zustande.“ [1] Aufgrund dieser Definition gehört auch das Wallenberg-Syndrom zu den zentralen Horner-Syndromen. Auch andere Quellen wie das Neurologienetz [2] oder der Artikel zum Horner-Syndrom bei MSD-Manuals [3] ordnen das Wallenberg-Syndrom bzw. Läsionen im Hirnstamm zu den zentralen Horner-Syndromen.
Im Gegensatz zum zentralen Hornersyndrom entsteht das präganglionäre Syndrom, nach welchem in der Frage gefragt wurde, „bei Läsionen der Fasern zwischen Centrum ciliospinale des Rückenmarks und Ggl. Cervicale superius des Grenzstranges.“ [1]. Dies wird so z.B. durch Pancoast-Tumore, spinale Ischämien oder Rückenmarkstumore [2] hervorgerufen. Keiner der genannten Antwortmöglichkeiten fällt so unter die Definition des präganglionären Horner-Syndroms.
Quellen:
1)Hacke, Werner – Neurologie (14. Vollstädnig überarbeitete Auflage), Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg, 2016, ISBN: 978366248920, Seite 26 + 27
2) https://www.neurologienetz.de/fachliches/erkrankungen/symptome-syndrome-laborwertveraenderungen/horner-syndrom
3) https://www.msdmanuals.com/de/profi/neurologische-krankheiten/autonomes-nervensystem/horner-syndrom#v1032497_de
BULLRICHSALZ
15.10.2022, 13:00
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 1, 94
Art der Kommentierung: Formal und Inhaltlich
Darstellung:
Frage aus der Wertung zu nehmen bzw. Mehrfachanerkennung der Antworten A und C, da zwei Antworten korrekt zur Auswahl gestellt wurden.
Begründung:
Richtig laut IMPP ist Lösung C, Immunthrombozytopenie. Jedoch ist auch Antwort A eine sehr wahrscheinliche Ursache für die Hautveränderungen. Bei dem Patienten liegt eine Leberzirrhose mit Aszitesbildung vor, dies ist ein dringender Hinweis auf eine portale Hypertension, die üblicherweise mit einer Hypersplenie einhergeht, wodurch auch ein Hypersplenismus entsteht. Hypersplenismus führt wiederum zu einer Panzytopenie, also auch zu einer Thrombopenie, und stellt damit in diesem Fall eine plausible und naheliegende Erklärung für die sinkenden Thrombozytenzahlen und die Petechien des Patienten dar. Bei Hypersplenismus ist auch eine Leukopenie und Anämie zu erwarten. Die gestiegenen Infektwerte des Patienten sind ein Hinweis auf eine Leukopenie und unterstützen somit Hypersplenismus als richtige Antwort. Ein Hinweis auf eine Anämie findet sich in der Frage zwar nicht, jedoch auch keine Information über einen normalen Hb-Wert oder fehlende Anämiesymptome.
Zitat aus "Duale Reihe Innere Medizin": "Die Dekompensation der Leberzirrhose ist durch Zeichen des Pfortaderhochdrucks wie Ösophagusvarizen, hepatorenales Syndrom und Aszites sowie durch Störungen der Entgiftungsfunktion (hepatische Enzephalopathie) und der Syntheseleistung bzw. der Exkretionsfunktion (Bilirubin) gekennzeichnet. Petechiale Hautblutungen gehen sowohl auf die Thrombozytopenie (verstärkter Abbau in großer Milz, erniedrigtes Thrombopoetin) als auch auf Gerinnungsstörungen (verminderte Produktion von Gerinnungsfaktoren) zurück, sie werden noch provoziert durch Kratzeffekte bei Juckreiz."
Literatur:
Duale Reihe Innere Medizin. Arastéh K, Baenkler H, Bieber C, Brandt R, Chatterjee T, Dill T, Ditting T, Duckert M, Eich W et al., ed. 4., überarbeitete Auflage. Stuttgart: Thieme; 2018.
Auflage, Tag, Heftnummer: A, Tag 2, 66
Art der Kommentierung: Formal und Inhaltlich
Darstellung:
Die gesunde, 22-jährige Schwester eines 16-jährigen Teenagers mit Verdacht(!!) auf Turner-Syndrom hat einen Kinderwunsch. Sie ist aktuell nicht schwanger. Laut IMPP ist hinsichtlich einer Schwangerschaft bei der gesunden 22-Jährigen eine Chromosomenanalyse an einer Blutprobe indiziert. Dies ist meiner Meinung nach nicht begründet , da bei dem 16-Jährigen Teenager bloß der Verdacht auf Turner-Syndrom geäußert wurde und weder im Fall noch in der Folgefrage die Diagnose bestätigt worden ist.
Begründung:
Richtig laut IMPP ist Lösung B, Chromosomenanalyse aus einer Blutprobe der Schwester der Ratsuchenden. Warum aber sollte man bei einem bloßen, nicht bestätigten klinischen Verdacht so eine Maßnahme ergreifen? Da sich der Verdacht auf ein Turner-Synrdrom bei der Ratsuchenden nicht eindeutig bestätigt hat, ist meines Erachtens nach Antwort E die richtige Antwort. „Es ist keine weiterführende Untersuchung indiziert“.
Quelle: https://www.medizinische-genetik.de/diagnostik/allgemeine-informationen/methoden/chromosomenanalyse
Hier wird beschrieben, dass eine Chromosomenanalyse ggf. in Kombination mit einer genetischen Beratung sinnvoll im Falle
von Verwandten von Personen mit strukturellen Chromosomenanomalien sinnvoll sein kann, aber nicht beim bloßen Verdacht auf solche!!!
Meinung dazu? Wäre für knapp 80% ein sicherer Punkt, laut Medi-Learn Statistik haben nämlich 80% E angekreuzt!
Auflage, Tag, Heftnummer: A, Tag 2, 66
Art der Kommentierung: Formal und Inhaltlich
Darstellung:
Die gesunde, 22-jährige Schwester eines 16-jährigen Teenagers mit Verdacht(!!) auf Turner-Syndrom hat einen Kinderwunsch. Sie ist aktuell nicht schwanger. Laut IMPP ist hinsichtlich einer Schwangerschaft bei der gesunden 22-Jährigen eine Chromosomenanalyse an einer Blutprobe indiziert. Dies ist meiner Meinung nach nicht begründet , da bei dem 16-Jährigen Teenager bloß der Verdacht auf Turner-Syndrom geäußert wurde und weder im Fall noch in der Folgefrage die Diagnose bestätigt worden ist.
Begründung:
Richtig laut IMPP ist Lösung B, Chromosomenanalyse aus einer Blutprobe der Schwester der Ratsuchenden. Warum aber sollte man bei einem bloßen, nicht bestätigten klinischen Verdacht so eine Maßnahme ergreifen? Da sich der Verdacht auf ein Turner-Synrdrom bei der Ratsuchenden nicht eindeutig bestätigt hat, ist meines Erachtens nach Antwort E die richtige Antwort. „Es ist keine weiterführende Untersuchung indiziert“.
Quelle: https://www.medizinische-genetik.de/diagnostik/allgemeine-informationen/methoden/chromosomenanalyse
Hier wird beschrieben, dass eine Chromosomenanalyse ggf. in Kombination mit einer genetischen Beratung sinnvoll im Falle
von Verwandten von Personen mit strukturellen Chromosomenanomalien sinnvoll sein kann, aber nicht beim bloßen Verdacht auf solche!!!
Meinung dazu? Wäre für knapp 80% ein sicherer Punkt, laut Medi-Learn Statistik haben nämlich 80% E angekreuzt!
Sehe ich genauso.
Ich suche gerade auch nach weiteren, unterstreichenden Quellen, Leitlinie o.Ä.... Hat jemand noch irgendwas dazu gefunden?
BULLRICHSALZ
15.10.2022, 13:39
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 2, 11
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung:
Antwort B ist nicht die korrekte Antwort, sondern Antwort E.
Begründung:
Zitat aus dem Buch "Humangenetik" von Werner Buselmaier: "Das Wiederholungsrisiko nach Geburt eines Kindes mit Ullrich-Turner-Syndrom ist im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung nicht erhöht. Das mütterliche Alter spielt dabei keine Rolle."
Somit handelt es sich beim Ullrich-Turner-Syndrom um keine familiär gehäuft vorkommende Erkrankung, ein Verwandter eines am Ullrich-Turner-Syndrom Erkrankten hat kein erhöhtes Risiko, am Ullrich-Turner-Syndrom erkrankt zu sein. Daneben kann bei der 22-jährigen Schwester ein Ullrich-Turner-Syndrom mit Sicherheit ausgeschlossen werden, da sie klinisch unauffällig ist, sich ein Ullrich-Turner-Syndrom jedoch schon weit vor dem 22. Lebensjahr mit Minderwuchs oder primärer Amenorrhö manifestiert hätte.
Für die Schwester gilt somit folgendes: Ein Ullrich-Turner-Syndrom ist bei ihr ausgeschlossen. Würde sie schwanger werden, hätten ihre Kinder auch kein höheres Risiko als die Normalbevölkerung, ein Ullrich-Turner-Syndrom zu bekommen. Eine Indikation für eine Chromosomenanalyse ist somit nicht gegeben.
Abgesehen davon, ist bei der Patientin selbst noch gar kein Turner-Syndrom nachgewiesen worden. Laut Frage besteht lediglich der Verdacht auf das Ullrich-Turner-Syndrom, das Ergebnis der Chromosomenanalyse wird jedoch nicht angegeben, somit liegt nur ein Verdacht vor und ist die Diagnose (noch) nicht zu stellen. Bei der Schwester handelt es sich also offiziell (noch) nicht um die Verwandte einer Person mit Ullrich-Turner-Syndrom.
Literatur:
Buselmaier, Werner: Humangenetik / von Werner Buselmaier, Gholamali Tariverdian. - 4., neu bearbeitete Auflage. -
Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg, 2007
doktorblasko
15.10.2022, 14:34
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 1, 16
Art der Kommentierung:Inhaltlich
Darstellung: Bei der Fragestellung ist nach einer Untersuchung zur Abklärung der ungewollten Kinderlosigkeit im vorgestellten Fall "im weiteren Verlauf" gefragt. Da der Mann keinerlei Ursachen einer ggf. vorliegenden Sterilität zeigt, während bei der Frau eine zunehmende sekundäre Dysmenorrhö zu beobachten ist, ist die Untersuchung bspw. einer Hysteroskopie (Abklärung von z.B. Endometriose) bei ihr "im weiteren Verlauf", also ohne zeitliche Wertung, am ehesten indiziert.
Begründung: Der 25-jährige Mann zeigt keinerlei Ursachen für eine ggf. vorliegende Sterilität, weswegen das nichtinvasive Spermiogramm "im weiteren Verlauf" nicht "am ehesten indiziert" ist. Die Frau zeigt sich symptomatisch mit einer zunehmenden (!) sekundären Dysmenorrhö, die beispielsweise durch eine Endometriose bedingt sein kann. Diese kann man "im weiteren Verlauf" u.a. mit einer Hysteroskopie (ggf. nach einem Ultraschall) untersuchen. "Weitere diagnostische Kriterien bestehen in hysteroskopischen [...] Zeichen"
Literatur: Langfassung der Leitlinie "Diagnostik und Therapie der Endometriose" der AWMF, S.83; https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-045l_S2k_Diagnostik_Therapie_Endometriose_2020-09.pd
doktorblasko
15.10.2022, 14:39
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 2, 19
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung: Die von Ihnen als richtig erachtete Antwort D beschreibt m.E. das Tanner-Stadium B3P2, weswegen die Frage keine richtige Antwortmöglichkeit listet und somit nicht beantwortbar ist.
Begründung: "Schambehaarung vereinzelt dunkel" beschreibt meines Erachtens P2 ("Sparse (!) growth of long [...] hair" entspricht P2; während man bei P3 nicht mehr von vereinzelt sprechen kann.
Literatur: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2020314/?page=2, S.292 Stage 2
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 2, 22
Art der Kommentierung: Formal
Darstellung: Laut Antwortmöglichkeit ist die "Aufhebung der Anspreizung des Daumens" eingeschränkt. Somit sollte die Abspreizung (oder ggf. andere Bewegungen) eingeschränkt sein, was bei einer Ulnarisläsion aber nicht der Fall ist.
Begründung: Siehe oben
Literatur:
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 2, 28
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung: Es muss kein Behandlungsfehler vorliegen, damit ein Verdacht auf einen nichtnatürlichen Tod besteht, weswegen B nicht richtig ist.
Begründung: Es kann auch ohne Hinweis auf einen Behandlungsfehler eine tödliche Komplikation einer Operation auftreten. Somit ist das ledigliche Fehlen eines Behandlungsfehlers nicht ausreichend, um die Todesart als natürlich einzuordnen.
Literatur:
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 2, 59
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung: "Die indirekte Reaktion beider, isokorer Pupillen auf Licht ist symmetrisch (!) und normal (!)" Die indirekte Reaktion der linken Pupille kann bei Bestrahlung der rechten Pupille bei Läsion des N. opticus rechts nicht normal sein.
Begründung: Bei Läsion des N. opticus rechts müsste sowohl die direkte (rechts) als auch die indirekte (links) Pupillenreaktion verringert sein. Ersteres findet sich im Text, zweiteres ist nicht der Fall, da laut Falltext die indirekte Reaktion beider Pupillen symmetrisch und normal ist. Dies macht hinsichtlich der Läsion der Pupille keinen Sinn. Die direkte und indirekte Reaktion bei Bestrahlung einer (!) Pupille ist symmetrisch, aber nicht die indirekte Reaktion beider (!) Pupillen (und somit Bestrahlung der verschiedenen Pupillen), was im Text aber behauptet wird, da die indirekte Reaktion beider Pupillen als symmetrisch bezeichnet wird.
Literatur:
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 2, 74
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung: Eine Grünholzfraktur ist eine Sonderform einer Biegungsfraktur, weswegen neben B) die Antwort E) auch richtig sein müsste.
Begründung: siehe oben
Literatur:
Auflage, Tag, Heftnummer: A, 3, 94
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung: Die Falldarstellung erlaubt keine Differenzierung zwischen Erythema migrans und Tinea corporis (ein einziger Hautbefund spricht eher für das Erythema migrans), das Bild könnte hierbei auch als Erythema migrans identifiziert werden.
Begründung: Eine solitäre juckende Hautveränderung kann als Differentialdiagnose auch ein Erythema migrans sein. Das hier nur eine einzige Hautveränderung vorliegt, spricht ebenfalls für das Erythema migrans. Da dieses nicht immer eindeutig wie eine Zielscheibe aussieht und auch hier eine zentrale Abblassung vorliegt, ist m.E. sowohl D als auch B richtig.
Literatur:
BULLRICHSALZ
15.10.2022, 15:04
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 2, 41
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung:
Antwort E ist richtig, bzw. die Frage war durch irreführende Wortwahl nicht zu beantworten.
Begründung:
Die laut IMPP richtige Antwort soll die "Elektrophysiologische Untersuchung" sein. Die Verwendung des Begriffs "Elektrophysiologische Untersuchung" soll in dieser Frage vermutlich eine Elektroneurografie bezeichnen, ist jedoch irreführend, da der Begriff "Elektrophysiologische Untersuchung" als Bezeichnung für eine kardiologische Herzkatheteruntersuchung etabliert ist, nicht für ein ENG.
Zitat aus dem Buch Duale Reihe Innere Medizin aus dem Kapitel "Elektrophysiologische Untersuchung": "Bei der elektrophysiologischen Untersuchung werden Erregungsbildungsstörungen und atrioventrikuläre, paranodale sowie intraventrikuläre Leitungsstörungen erfasst. Dazu wird über einen Rechtsherzkatheter ein intrakardiales EKG abgeleitet: Mehrere Ableitungs- und/oder Schrittmacherelektroden werden an verschiedenen Positionen im Herzen platziert, um den Ursprung und die Fortleitung natürlicher oder schrittmacherinduzierter Potenziale zu verfolgen (z. B. His-Bündel-EKG)."
Eine ENG wäre bei der besagten Frage wahrscheinlich die Untersuchung der Wahl, ist jedoch nicht als "Elektrophysiologische Untersuchung" bekannt. Auf amboss.com wird mit "Elektrophysiologische Untersuchung" ebenfalls nur auf die Harzkatheteruntersuchung verwiesen. Eine Suche im Buch "Duale Reihe Neurologie" liefert beim Stichwort "Elektrophysiologische Untersuchung" keine Ergebnisse, scheint also auch in der Neurologie kein etablierter Begriff für mögliche neurologische Untersuchungen unter gleichem Namen zu sein. Ebenso führt eine Google-Suche nach "Elektrophysiologische Untersuchung" auf den ersten beiden (und vermutlich auch den weiteren Seiten) ausschließlich auf Quellen, die von einer Herzkatheteruntersuchung sprechen. Diese Untersuchung spielt bei der Lokalisierung von peripheren Nervenkompressionssyndromen freilich keine Rolle.
Somit ist von den genannten Antwortmöglichkeiten am ehesten noch ein Röntgenbild des Ellenbogens (Antwort E) zur Lokalisierung einer Nervenkompression geeignet, da mit dieser Frakturen oder knöcherne Verengungen z. B. im Sulcus nervi ulnaris erkannt werden könnten.
Literatur:
Source: Duale Reihe Innere Medizin. Arastéh K, Baenkler H, Bieber C, Brandt R, Chatterjee T, Dill T, Ditting T, Duckert M, Eich W et al., ed. 4., überarbeitete Auflage. Stuttgart: Thieme; 2018.
benjamin.lippmann
15.10.2022, 15:15
Auflage, Tag, Heftnummer: B, 2, 41
Art der Kommentierung: Inhaltlich
Darstellung:
Antwort E ist richtig, bzw. die Frage war durch irreführende Wortwahl nicht zu beantworten.
Begründung:
Die laut IMPP richtige Antwort soll die "Elektrophysiologische Untersuchung" sein. Die Verwendung des Begriffs "Elektrophysiologische Untersuchung" soll in dieser Frage vermutlich eine Elektroneurografie bezeichnen, ist jedoch irreführend, da der Begriff "Elektrophysiologische Untersuchung" als Bezeichnung für eine kardiologische Herzkatheteruntersuchung etabliert ist, nicht für ein ENG.
Zitat aus dem Buch Duale Reihe Innere Medizin aus dem Kapitel "Elektrophysiologische Untersuchung": "Bei der elektrophysiologischen Untersuchung werden Erregungsbildungsstörungen und atrioventrikuläre, paranodale sowie intraventrikuläre Leitungsstörungen erfasst. Dazu wird über einen Rechtsherzkatheter ein intrakardiales EKG abgeleitet: Mehrere Ableitungs- und/oder Schrittmacherelektroden werden an verschiedenen Positionen im Herzen platziert, um den Ursprung und die Fortleitung natürlicher oder schrittmacherinduzierter Potenziale zu verfolgen (z. B. His-Bündel-EKG)."
Eine ENG wäre bei der besagten Frage wahrscheinlich die Untersuchung der Wahl, ist jedoch nicht als "Elektrophysiologische Untersuchung" bekannt. Auf amboss.com wird mit "Elektrophysiologische Untersuchung" ebenfalls nur auf die Harzkatheteruntersuchung verwiesen. Eine Suche im Buch "Duale Reihe Neurologie" liefert beim Stichwort "Elektrophysiologische Untersuchung" keine Ergebnisse, scheint also auch in der Neurologie kein etablierter Begriff für mögliche neurologische Untersuchungen unter gleichem Namen zu sein. Ebenso führt eine Google-Suche nach "Elektrophysiologische Untersuchung" auf den ersten beiden (und vermutlich auch den weiteren Seiten) ausschließlich auf Quellen, die von einer Herzkatheteruntersuchung sprechen. Diese Untersuchung spielt bei der Lokalisierung von peripheren Nervenkompressionssyndromen freilich keine Rolle.
Somit ist von den genannten Antwortmöglichkeiten am ehesten noch ein Röntgenbild des Ellenbogens (Antwort E) zur Lokalisierung einer Nervenkompression geeignet, da mit dieser Frakturen oder knöcherne Verengungen z. B. im Sulcus nervi ulnaris erkannt werden könnten.
Literatur:
Source: Duale Reihe Innere Medizin. Arastéh K, Baenkler H, Bieber C, Brandt R, Chatterjee T, Dill T, Ditting T, Duckert M, Eich W et al., ed. 4., überarbeitete Auflage. Stuttgart: Thieme; 2018.
In der Leitlinie zB zum GBS findet sich unter Diagnostik explizit die Rubrik "Elektrophysiologie". Fürchte, da ist wenig zu holen.
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